Wie persönlich darf ein Journalisten-Tweet sein?
Von Redaktion • 21.02.11 • Thema: News, OnlineWer sich die Profile ausländischer Journalisten auf Twitter anschaut, wird oft genug überrascht durch den Hinweis, dass die Tweets nicht die Meinung des Arbeit-/Auftraggebers wiedergeben. Ebenfalls wird auch darauf hingewiesen, dass das Weiterleiten eines Tweets, ein Retweet (RT) also, nicht die Übernahme einer Position bedeutet. Beispielsweise notiert Damien van Achter, Social Media Manager beim belgischen französischsprachigen Staatsfunk RTBF:
Links and retweets aren´t endorsements. Opinions are my own. (Links und Retweets heißen nicht Unterstützung. Meinungen sind meine eigenen.)
Marin Chulov, der Korrespondent des Guardian im Irak, kurz und knackig in seinem Profil:
Views are mine. (Geäußerte Ansichten sind meine persönlichen Meinungen.)
Auch die besonders umtriebige Südamerika-Korrespondentin von Al Jazeera, Dima Khatib, die vom amerikanischen Subkontinent aus per Twitter halb Arabien mit neuesten Meldungen über die aktuellen Aufstände informiert, teilt mit:
My tweets reflect my own views and not those of Al Jazeera. (Meine Tweet reflektieren meine eigenen Ansichten und nicht die von Al Jazeera.)
Es wäre allerdings übertrieben, von einem generellen Trend zu sprechen. Auch im Ausland ist bei den meisten Journalistenprofilen überhaupt nichts zum Thema “Meinung”, “Übernahmen” und Auftraggeber zu finden. Im deutschen Inland noch weniger.
Als ein Beispiel, wo der Namen des für ein Medium tätigen Autoren genannt wird – und zugleich auf einen weiteren, privaten Account hingewiesen wird – sei die Computerwoche erwähnt.
Tweet und Retweet – Distanzierungspflicht?
Wird der journalistische Tweet mit anderen Darstellungsformen verglichen, muss festgestellt werden, dass auch dort solche Hinweise in der Regel nicht üblich sind. Beispielsweise die oft in unerträglichem Bekennerton abgegebenen Fernsehkommentare der ARD-Tagesthemen werden im Regelfall nicht durch Untertitel oder Nachspann gekennzeichnet, der darauf hinweisen würde, dass die geäußerte Meinung weder die des Senders, noch die seines Intendanten, seines Rundfunkrates oder gar der Gebührenzahler darstellt. Gleiches gilt für die weite Palette von Zeitungs- und Zeitschriftenkommentaren und Meinungsbeiträgen. Angesichts der in Deutschland ohnehin verbreiteten Praxis, Sachdarstellung und eigene Meinung gar nicht auseinander zu halten und mitunter auch noch auf die Einholung einer anderen Ansicht zu verzichten, müsste ansonsten vor oder hinter fast jedem journalistischen Beitrag ein solcher Warnhinweis angebracht werden.
Die einzige Methode, einen Beitrag als persönlich zu kennzeichnen, besteht in der Praxis eben darin, dass er mit dem Namen gekennzeichnet wird. Wenn explizit die Meinung der Redaktion, des Herausgebers oder einer reiner Sachbeitrag gebracht wird, kommt der entsprechende allgemeine Hinweis “Red.” oder eben einfach die Kennzeichnung mit dem Kürzel der Nachrichtenagentur, etwa dpa.
Kurz: Wer einen persönlich gehaltenen Tweet absetzt, hat mit der Namensangabe in seinem Tweetprofil das Notwendige getan. Ein distanzierender Hinweis, dass Arbeit- oder Auftraggeber nicht notwendig mit Inhalten übereinstimmen, erscheint nicht als erforderlich. Wer für professionelle Medien-Accounts arbeitet, sollte dort kurz vermerken, wer im Zweifelsfall twittert. Wo der Platz nicht reicht, sollte dann ein Link auf eine Seite gelegt werden, wo das nachzulesen ist.
Was gilt für Retweets (RT)?
Erst kürzlich war es wieder der Fall. Eine freie Kollegin brachte einen RT, worauf es verbale Schläge gab. Mühsam musste die Kollegin vermitteln, dass ein RT eben alles sein kann – Zustimmung, Meldung – und sogar Kritik. Muss bei einem RT die eigene Meinung mit zum Ausdruck gebracht werden, im Sinne journalistischer Glaubwürdigkeit? Bei 140 Zeichen Platz ist das eine arge Zumutung. Zudem darf ein “Twitto” (dieser französische Begriff erscheint eigentlich passend) durchaus eine gewisse intellektuelle Kapazität bei seinen “Followern” vermuten – dass diese selbst einordnen können, wie ein RT gemeint sein mag.
Auch bei anderen journalistischen Darstellungsformen ist es eher unüblich, eine Meldung in jedem Fall zu relativieren. Die Meldung “Putin mit großer Mehrheit gewählt” muss nicht in jedem Fall gleich mit relativierenden Mitteilungen zum Stand von Meinungsfreiheit und Demokratie in seinem Lande verbunden werden. Jeder Interessierte weiß auch ohne diesen Hinweis, was in der Russischen Föderation politisch abläuft. Warum sollte es also bei Twitter anders sein? Ohnehin ist ein RT gerade auch eine Meldung darüber, was andere verbreiten.
Besondere Prüfungspflichten von Journalisten bei Retweets?
“Journalisten haben bei Twitter besondere Prüfungspflichten bei RT”, meint der französische Journalist Cyrille Frank aka Cyceron in seinem Beitrag “Gerüchte auf Twitter” (Rumeurs sur Twitter). Hintergrund seines Beitrags ist eine Falschmeldung, die er per Retweet weiterleitete. Im digitalen Zeitalter, in dem die private Beichte durch die öffentliche, digitale Selbstkritik im eigenen Internetblog abgelöst worden ist, leistet er Abbitte und sieht die Notwendigkeit einer neuen Berufsethik.
Cyrille Frank sieht fünf Gründe für solche Fehler auf Twitter:
1. Günstiger Kontext: Eine Falschmeldung wird begünstigt durch eine aktuelle Situation, die durch entsprechende tatsächliche Vorzeichen, Vermutungen oder gar bereits vorhandene Gerüchte – oder parallele Ereignisse – geprägt ist.
2. Glaubhafte Absender: Die Falschmeldung kommt über Twitter-Accounts von Autoritäten der Branche.
3. Technische Unkompliziertheit: Die Möglichkeit, eine Meldung durch einfachen Klick weiterzuleiten, erleichtert Falschmeldungen in extremer Weise.
4. Verbreitungsmöglichkeit und Eigendynamik: Twitternutzer suchen den Retweet durch eine maximale Anzahl von anderen Twitternutzern, den Twitter-Scoop. Da die Aktualität der Information auf Twitter einer der Wesensmerkmal ist, können sich durch Retweets Falschmeldungen lawinenartig ausbreiten.
5. Eine Technologie, die zur Verantwortungslosigkeit einlädt: Twitter erlaubt, Meldungen auch wieder zu löschen. Damit kann nachträglich jede Spur einer falschen Meldung getilgt werden. Das lädt dazu ein, unbedacht zu (re-)tweeten. Fehler werden einfach im Nachhinein gerade gestellt. Gemerkt hat es ohnehin meist keiner.
Cyrille Frank fordert eine Berufsethik, die sich auf Twitter einlässt und mentale Stopschilder vor eine Meldung und Weiterleitung setzt:
Crédulité grégaire, fainéantise intellectuelle, précipitation plus ou moins intéressée… nous autres journalistes pouvons nous laisser aller à une certaine facilité via les médias immédiats. Décontenancés par un nouvel univers, un rythme et des pratiques différentes, il est facile de délaisser ses bonnes pratiques habituelles.
Attention, car en tant que médiateurs “accrédités”, notre responsabilité n’est pas mince vis à vis de nos lecteurs. Demain un mauvais RT sera une faute professionnelle, à l’instar d’une info non vérifiée. Twitter, ludique et facile n’en est pas moins grave. Petit rappel à l’ordre auto-administré.
(Herdenmäßige Leichtgläubigkeit, intellektueller Müßiggang, mehr oder weniger interessierte Überstürzung… wir Journalisten können uns zu einer gewissen Leichtigkeit vermittels dieser unmittelbaren Medien verleiten lassen. Aus der Fassung gebracht durch ein neues Universum, einen anderen Rhythmus und neue Praktiken ist es einfach, seine üblichen guten Verfahrensweisen aufzugeben. Achtung! Als „akkreditierte“ Vermittler von Informationen ist unsere Verantwortung gegenüber unseren Lesern nicht gering. Morgen wird ein schlechter Retweet ein professioneller Fehler sein, nach dem Beispiel einer nicht geprüften Information. Twitter, so einfach und spielerisch es sein mag, ist trotzdem eine ernste Angelegenheit. Das als eine kleine Erinnerung und eine selbst auferlegte Ordnung.)
[Hervorhebung M.H.]
Retweet – Anlass für Abmahnungen oder Vertragskündigungen?
Die Forderung von Cyrille Frank erscheint berufethisch zwingend. Gleichzeitig ist allerdings erneut die Frage, welcher Empfängerhorizont vermutet werden darf. Muss der Verfasser eines (Re-)Tweets tatsächlich davon ausgehen, dass seine Follower allein verifizierte Tweets erhalten wollen? Darf er nicht auch gerade als Markenzeichen die Weiterleitung von gerade besonders seltsamen, sittenwidrigen, geschmacklosen, politisch unverantwortlichen Tweets einsetzen? Ist dem Arbeit- und Auftraggeber wirklich gedient, wenn ein Twitteraccount den Hauch von Resolutionen der Komintern verbreitet? Zumal im journalistischen Gewerbe, dem Hort der Meinungsfreiheit, der wechselnden Informationen, der kritischen Nachrichtenverwender? Muss nach einem seltsamen RT stets ein relativierender oder einordnender Zweit-Tweet folgen, damit sich ja niemand verletzt oder zu Kritik an höherer Stelle motiviert ansieht?
Was meint eigentlich der Pressekodex zu Twitter?
Die Journalisten haben in Deutschland einen Kodex in puncto auf Berichterstattung. Spötter sagen zwar, dass Journalisten dort ungefähr so oft hineinschauen wie Politiker in das Grundgesetz – aber es ist und bleibt eben erst einmal die gültige Regel.
Die Pflicht zur Recherche und zur Kennzeichnung unbestätigter Informationen ist in Ziffer 2 des Pressekodex geregelt.
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Wie das in 140 Zeichen möglich sein kann, erscheint erneut nicht als einfach. In einigen US-Tweets war anlässlich von Meldungen über Tote in der libyschen Stadt Benghazi der Zusatz (“not confirmed”/ nicht bestätigt) angegeben worden. Aber kann nicht einfach Twitter in Gänze als “unbestätigte” Meldungen angesehen werden, wenn die Nachrichten nicht über einen offiziellen Medienaccount abgegeben werden? “Es wurde getwittert / getweetet / laut Twitter”, genügt das nicht bereits als Kennzeichnung?
Die Aussagen von Cyrille Frank sind sehr wichtig. Einen Plausibilitäts-Check vor RT zu praktizieren, erscheint als zwingend. Viel öfter als krasse Falschmeldungen zeigt sich bei Retweets, dass forsche Meldungen über interessante Aufsätze zu längst veralteten Beiträgen oder zu zwanzig Zeilen Allerweltsgedanken führen – oder manchmal sogar zu dubioser Produktwerbung. Ein solche Prüfung wäre nicht nur berufsethisch sinnvoll, sondern auch eine sinnvolle Dienstleistung für die Follower, um sie vor RT-Spam zu bewahren.
Zugleich muss allerdings entgegengehalten werden, dass Twitter-Meldungen, sofern sie nicht direkt von einem professionellen Medien-Account kommen, eigentlich nicht mit Meldungen einer Nachrichtenagentur wie dpa verwechselt werden dürfen, sondern als Gewächs eigener Sorte. Ein (Re-)Tweet mit fehlerhafter Information erscheint nicht notwendig ein Fehler oder eine Falschmeldung, zumindest dann nicht, wenn es nicht über einen offiziellen Medienaccount vermeldet wird und in einem fortschreitenden Meldungsfluss erfolgt. Aus diesem Grund erscheint es als fragwürdig, einen Tweet oder RT mit falscher Information notwendig als einen Fehler mit arbeits- oder vertragsrechtlicher Relevanz einzustufen.
Eine Diskussion über Berufsethik sollte ohnehin nicht stets mit dem Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten verbunden sein. Für eine freie Gesellschaft, freien Informationsaustausch und freie Meinungsäußerung ist praktisch stets der Presserat, nicht aber das Zivil- oder gar Strafgericht der richtige Ort. Juristen sind nicht immer die besten Anwälte in Sachen Freiheit.
Zurück zur Ausgangsfrage: Wie persönlich darf ein Journalisten-Tweet sein?
Kurz: Ein Tweet ist immer persönlich, wenn er nicht unter einem abstrakten, namentlich nicht gekennzeichneten Medien-Account verfasst wird. Gleiches gilt für Retweets. Auch Medien-Accounts sollten allerdings im Regelfall die Personen kennzeichnen, die twittern, um solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. In einer freien Gesellschaft sollten Journalisten mit Recht überall ihre persönliche Meinung sagen können, per Kommentar im Fernsehen, in Zeitungen und per Tweet. Niemand sollte Journalisten, genau wie andere Berufstätige auch, dazu zwingen können, ihre Meinungen in Tweets zu verbergen, zu verbiegen oder sich dafür arbeits- oder vertragsrechtlich zu verantworten. Meldungen und Meinungen auf Twitteraccounts müssen grundsätzlich als unbestätigt eingeordnet werden und können daher auch ohne (“Unbestätigungs-”)Vermerk weitergeleitet werden. Allerdings sollte ein grundsätzlicher Plausibiltätscheck erfolgen. [ Ergänzender Hinweis einer Leserin: A guide for journalists on how to verify a tweet http://bit.ly/gb7ysJ ]
Michael Hirschler*
*Dieser Beitrag entspricht der persönlichen Meinung des Autors und gibt nicht die Meinung der DJV-Geschäftsstelle wieder, seiner Hauptgeschäftsführung, des DJV-Bundesvorstandes, seiner Teile oder seines Vorsitzenden, des DJV-Gesamtvorstandes, einzelner oder sämtlicher DJV-Landesverbände, des DJV-Verbandstags (als höchstem Gremium des DJV) oder Teile davon, noch Meinung aller oder einzelner DJV-Mitglieder, bzw. auch nur eines einzigen DJV-Mitglieds. Er ist auch nicht mit dem Presserat, Teilen bzw. dessen Trägerverein davon abgestimmt. Weitere Distanzierungen und Klarstellungen vorbehalten. Es ist auch möglich, dass der Autor nach dem Verfassen dieses Beitrags seine Meinung ändert, ohne dies explizit anzumerken oder den Beitrag anschließend zu aktualisieren. ;)
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Danke für diesen Beitrag. Genau diese Fragen zum Twittern hatte ich mir in den letzten Tagen gestellt. Allegemein kann Twitter nicht mit anderen Darstellungsformen wie Meldungen verglichen werden. Natürlich ist ein “Tweet” persönlich. Er beruht ja schon auf einer persönlichen, wenn auch bei Journalisten vielleicht professionelleren Entscheidung.
Viele kollegiale Grüße
Cristina Costa
Klasse Beitrag! Da sind sehr wichtige Gedanken drin, die zwar schon mehrfach besprochen wurden, aber mindestens genauso gerne wieder aus dem Fokus verschwinden.
Bei den Retweets sehe ich aber weniger ein Problem! Durch die “neue” Retweet-Funktion wird ja immer die “retweetete” Person (mit Profilbild und Link zum Profil) angezeigt. Sprich: Zitat und Fußnote stecken dort sozusagen in einem Tweet und sind somit deutlich als nicht eigene Meinung gekennzeichnet! Natürlich ist das nicht so sexy, wie es als eigene Meldung (nicht Meinung) zu verbreiten und natürlich bleibt die Verantwortung trotzdem bestehen, den Inhalt sorgfältig zu prüfen!
Übrigens kann und sollte man das Thema auch im Bezug auf die Facebook-Meldungen – und vor allem Kommentare – von Medien weiterspinnen. Die derzeitige Arbeitsweise dort besteht ja idR (langweilenderweise) aus dem Stellen bunter und für den Fragesteller unverfänglicher Fragen wie:
“Sind wir in der Erziehung zu lasch?” “Muss Guttenberg jetzt zurücktreten?” “Wird Bayern noch Meister?”
Woraufhin dann die Leser ihren Meinungen freien Lauf lassen. Leider aber diskutiert kaum ein Journalist (Medium) danach in den Kommentaren mit; Erst recht finden sich keine persönlichen Meinungen. Mich würden hier positive Beispiele sehr interessieren, in denen tatsächlich in den Kommentaren Dialoge entstehen…
#jm2c :-)