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Was wird aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige im Jahr 2011?

Von Redaktion • 29.12.10 • Thema: Freiwillige Arbeitslosenversicherung, Gesetze & Urteile, Gründungszuschuss, News, Soziales

Zum 1. Januar 2011 wird die freiwillige Arbeitslosenversicherung als Pflichtversicherung auf Antrag im § 28 a SGB III zur dauerhaften Einrichtung im Sozialversicherungssystem.

Die Frage nach dem Anspruch: Wer kann überhaupt einen Antrag bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung stellen?

Zu den Antragsberechtigten gelten neben den Selbständigen auch Personen, die ins Ausland gehen oder Angehörige pflegen. Eine generelle Übersicht über alle Grundfragen und den Gesetzestexten findet sich auf der vom DJV bereitgestellten Seite “Freiwillige-Arbeitslosenversicherung.de”.

Nur für steuerlich Selbständige

Da es auf diesen Seiten um freie Journalisten geht, ist hierzu festzustellen: Nur wenn Sie steuerlich als selbständig gelten, kommt die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Betracht. Wenn Sie mit Lohnsteuerkarte im Rundfunk tätig sind, also nicht.

Vorheriges Arbeitsverhältnis oder Arbeitslosigkeit erforderlich

Erforderlich ist auch, dass Sie vor Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis standen oder Leistungen auf Grund von Arbeitslosengeld I bezogen haben. Wenn Sie bisher also kein Arbeitsverhältnis hatten und auch kein Arbeitslosengeld beziehen, kommt die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Sie nicht in Frage.

Wer beispielsweise 2005, 2007 oder 2009 in die Selbständigkeit gestartet ist und diese Möglichkeit nicht hatte oder in Anspruch genommen hat, kann auch im Jahr 2011 keinen Antrag mehr stellen.

Höhe der Leistungen hängt von Qualifikationsstufen ab

Wie die Höhe der Leistungen ausfällt, hängt bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht von den Beiträgen ab, sondern bemisst sich nach den beruflichen Qualifikationsstufen. Das bedeutet: Akademiker, die üblicherweise ein höheres Einkommen erhalten, bekommen auch die höchsten Leistungen. Das können unter Umständen deutlich über 1.300 Euro im Monat sein. Besser als Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist das allemal – zudem muss man vorher weder die Lebensversicherung auflösen noch sonst die Vermögenssituation offenlegen. Für Selbständige ist das allemal ein gutes Stück soziale Sicherheit.

Höhe der Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung steigen 2011 dramatisch – im Westen sind es im Jahr 2011 38,33 Euro pro Monat. 2012 soll sich dieser Beitrag noch einmal verdoppeln, will es das Gesetz. Wem die Kosten schon 2011 zu hoch sind, der kann bis zum 31. März 2011 rückwirkend kündigen. Allerdings wird damit – zumindest in der höchsten Qualifikationsstufe – auf rund 14.000 Euro potenzielle Leistungen verzichtet. Zählt man einen unter Umständen noch anschließenden Gründungszuschuss hinzu, könnte es noch mehr sein. Der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl meinte allerdings auf Nachfrage: “Auf dem freien Markt gibt es bisher nichts Vergleichbares vom Beitrags- und Leistungsverhältnis.”

Was hat der DJV unternommen?

Der DJV hat – auf Initiative der Fraktion der GRÜNEN – in der entscheidenden Bundestags-Anhörung, nachzulesen in der einschlägigen Bundestags-Drucksache, deutlich gemacht, dass die Beiträge zu hoch ausfallen. Doch Wirtschaftsverbände und selbst ein großer Gewerkschaftsdachverband fanden die neue “Beitragsgerechtigkeit” positiv. Lediglich die GRÜNEN und die LINKE zeigten deutliche Skepsis gegenüber den enormen Beitragssteigerungen. Selbständige, die gemeinsam etwas gegen weitere Steigerungen unternehmen wollen, sollten sich hier im Blog äußern oder direkt an den DJV schreiben – der in dieser Frage nicht ruhig sitzen bleiben wird.

Wo gibt es noch mehr Infos zum Thema?

Ein ausführliches Info zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat der DJV in einem “Tipps für Freie” veröffentlicht, das hier als PDF-Dokument abrufbar ist.

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