Was bedeutet die Forderung des DJV nach Mindesthonoraren?
Von Redaktion • 02.12.11 • Thema: Honorare, News, Urheberrecht, VergütungsregelnBundesweit läuft eine politische Diskussion nach Mindestlöhnen bzw. “Lohnuntergrenzen”. Ganz natürlich werden dabei wieder einmal diejenigen Beschäftigten ausgeschlossen, die offiziell nicht als Lohnempfänger gelten, weil sie ihr Geld als Honorar ausgezahlt bekommen. Sobald Journalisten als Freie eingestuft werden, sind sie damit aus der sozialpolitischen Debatte verabschiedet. Das geht so nicht, wurde auf dem DJV-Verbandstag im November 2011 entschieden: Wenn es eine Diskussion über Mindestlöhne gibt, dann muss auch über Mindesthonorare gesprochen werden. Eine Forderung an die Politik.
Natürlich gibt es schon in verschiedenen Bereichen des Journalismus verbindliche Mindesthonorare, so beispielsweise auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes für den Textbereich bei Tageszeitungen in Form von Zeilenhonoraren. Denn das Urheberrechtsgesetz erlaubt verbindliche Vergütungsregeln, die den gesetzlichen Anspruch auf angemessenes, faires Honorar definieren. Für den Bildbereich sind die Verhandlungen dagegen 2011 gescheitert. An Zeitschriften werden die Vergütungsregeln weiterhin von DJV und dju in ver.di verhandelt. An Rundfunkanstalten gelten zumindest Tarifverträge für den Kreis arbeitnehmerähnlicher Journalisten.
Insgesamt also ein buntscheckiges Bild. Wie das Mindesthonorar konkret ausgestaltet werden kann, ob es ein branchenübergreifendes Mindesthonorar geben sollte, ob es an Stunden- und Tagessätzen orientiert sein sollte, werden die zuständigen Fachgremien, zuallererst der DJV-Bundesfachausschuss der Freien Journalisten, noch intensiv diskutieren. Die Freien werden dabei vermutlich kaum dabei stehen bleiben, sich an den Tarifgehältern angestellter Redakteure zu orientieren. Denn bei durchschnittlich 30 Prozent Betriebskosten (Bildjournalisten sogar 40 Prozent) müsste ein angemessenes Honorar eigentlich entsprechend deutlich über den Redakteursgehältern liegen. Allerdings müsste dem wieder entgegen gehalten werden, dass die Politik ja gar nicht verbindliche Löhne auf Niveau eines Durchschnittsgehalts diskutiert, sondern ganz einfache, traurige Mindestlöhne. Dass selbst von Seiten großer Gewerkschaften dabei oft Mindestlöhne (für Arbeitnehmer) von unter 10 Euro genannt werden, ja geradezu stolz an die Gewerkschaftshäuser plakatiert werden, macht dann noch trauriger. Denn wer wollte sich allen Ernstes stolz einen solchen Aufkleber oder einen anderen mit der Aufschrift “Mindesthonorar 12 Euro für Freie” ans Auto oder Fahrrad kleben? Eher niemand. Es müsste wohl deutlich mehr sein. Für ausreichend Diskussionsstoff ist also gesorgt.
Zweifel an der Umsetzung solcher Forderungen durch die Politik sind allerdings angebracht. Denn in der Politik wendet sich derzeit vieles gegen die freien Journalisten, gegen ihre Urheberrechte. Urheberrecht einschränken, auf Lebenszeit verkürzen und für breite Bevölkerungskreise gleich ganz kostenfrei nutzbar, mit solchen Forderungen glänzten zuletzt die Grünen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz im November 2011. Für freie Journalisten ist klar: Die einzige verlässliche Grundlage für ein halbwegs gesetzliches Mindesthonorar ist derzeit nur das Urheberrechtsgesetz. Dass daran seitens mächtiger Industrielobbyisten unter dem Deckmantel der “Netzpolitik” massiv gerüttelt wird, macht klar: Derzeit geht der Weg nicht Richtung Verbesserung der Honorarsituation, sondern auf weiteren Abbau der Ansprüche der Freien. Um so mehr muss die Misere thematisiert und nach Auswegen gesucht werden. Die Debatte um ein gesetzliches Mindesthonorar ist dabei erst der Anfang.
Michael Hirschler
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