Vergütungsregeln: Was tun, wenn die Sätze in Einzelfällen zu gering ausfallen? Verhandeln!
Von Redaktion • 24.01.12 • Thema: Honorare, News, Urheberrecht, VergütungsregelnOft genug winken Freie ab, wenn sie von den Vergütungsregeln hören. Nicht, weil sie zu gering, sondern so hoch ausfallen, dass sie bei Geltendmachung bei den Redaktionen mit dem Rauswurf oder kalter Kündigung durch weitere Auftragskündigung bedroht werden. Angst vor der Geltendmachung der Vergütungsregeln. Ein Problem, dem der DJV auch durch Seminare wie dem mittlerweile regelmäßigen Verhandlungstraining per Webinar zu begegnen versucht, siehe journalistenwebinar.de. Geplant ist zudem ein Konzept spezieller Vertrauensleute für Freie in den Betriebsräten. Auch sie sollen Ansprechpartner für die Durchsetzung sein, vor allem dort, wo sich Freie die Bildung eigener Freienräte nicht zutrauen.
Doch in manchen Konstellationen scheinen die Vergütungsregeln auch für Verdruss sorgen. So beispielsweise, wenn eine Zeitung wie die Stuttgarter Nachrichten ihren Reiseteil aus der Sonntagsausgabe “Sonntag Aktuell” einfach auf die Seite fernweh-aktuell.com schiebt und zugleich ankündigt, dass der Reiseteil auch in der Abendzeitung erscheinen werde, ohne Extrahonorar.
Was von den Problemen kann tatsächlich den Vergütungsregeln zugeordnet werden?
Nun gilt nach den Vergütungsregeln zunächst einmal ein fester Honorarsatz, der im Regelfall auf Basis des Erstdruckrechts zu kalkulieren wäre. Zunächst wäre zu ermitteln, ob diese Sätze überhaupt schon gezahlt werden. Weiterhin sollten Regelungen der Vergütungsregeln hinsichtlich des Auslagenersatzes bekannt sein. Wer den Auslagenersatz nicht erhält, muss sich auch nicht die Vergütungsregeln als Argument entgegenhalten lassen.
Was die Nutzung auf fernweh-aktuell.com angeht, so gilt: Dieses Portal gehört nach § 9 Nr. 3 der VG-Regeln nicht zum aktuellen redaktionellen Angebot von Sonntag-Aktuell oder einer anderen Tageszeitung. Das Honorar dafür muss vereinbart werden und natürlich angemessen sein. Wenn es also nicht extra honoriert wird, kommen die Vergütungsregeln nicht (auch nicht “im Übrigen”) zur Anwendung.
Was die Nutzung in der Abendzeitung angeht, so kann es, wenn tatsächlich eine unveränderte, komplette Übernahme des Reiseteils im Sinne “Mantelnutzung” vorliegen sollte, zu der Konstellation kommen, dass keine Extrahonorierung erfolgt (hier etwas ausführlicher).
Was tun, wenn das angesichts des Nutzungsumfangs – und angesichts des Umstands, dass der bisherige Kunde Abendzeitung wegfällt – als unfair erscheint? Zunächst einmal erscheint es als unzutreffend, dieses konkrete Problem überhaupt den Vergütungsregeln zuzuordnen. Denn das Rechte-Paket “Nutzung in Stuttgarter Nachrichten bzw. Sonntag Aktuell, fernweh-aktuell.com und Abendzeitung” ist (wegen fernweh-aktuell) erheblich größer als das nach den Vergütungsregeln geregelte Rechte-Paket. Damit können die Vergütungsregeln ohnehin nicht 1:1 auf den Fall der Nutzung in der Abendzeitung angewendet werden, mindestens aber solange nicht, wie eine angemessene Vergütung für die Nutzung unter fernweh-aktuell vereinbart werden konnte.
Im konkreten Fall heißt es also verhandeln. Mitglieder sollten daher ihren Landesverband ansprechen und ihm das Verhandlungsmandat erteilen. Im Übrigen gilt (für den Fall, dass fernweh-aktuell nicht im Paket gewesen wäre): Die Vergütungsregeln sind nur ein Mindesthonorar. Freie Journalisten, die über das Ausmaß einer (nicht vergüteten) Nutzung empört sind, sollten dem Verlag mitteilen, dass sie nicht bereit sind, nur zu diesen Mindestsätzen zu arbeiten. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Viele Freie bieten besondere Geschichten zu Pauschalsätzen oberhalb der Vergütungsregeln an. Genau so kann eine Gruppe von Freien vollkommen legitim mitteilen, dass sie in einer allein an den Vergütungsregeln orientierten Vergütungsregeln keine Geschäftsgrundlage sieht. Daher: Landesverband mandatieren und mit ihm gemeinsam handeln.
Allerdings darf zuguterletzt nicht verschwiegen werden, dass die Zahl der Fälle, in denen die Vergütungsregeln für zu gering befunden wurden, eher selten sind. Viel öfter ist zu hören, dass Redaktionen mit dem Rauswurf drohen, wenn diese Sätze gefordert werden. Andere Freie werden, wenn sie von Vergütungsregeln sprechen, gleich auf “Pauschalistenverträge” umgestellt, wo dann 2.500 – 3.500 Euro monatlich gezahlt werden (Zeitungswerte).
Siehe auch die Meldung Brief an Sonntag Aktuell: Reiseautoren suchen das Gespräch bei Freischreiber, die sich in dem Schreiben erstmals deutlich positiv auf die von DJV und dju in ver.di verhandelten Vergütungsregeln beziehen.
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