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Tageszeitungen: Streikgeld für freie Journalisten – das gibt´s wirklich

Von Redaktion • 20.07.11 • Thema: Honorare, News, Tageszeitungen

Die Situation an den Tageszeitungen spitzt sich zu. Während manche Verlagsgeschäftsführungen schon hinter vorgehaltener Hand sagen, der Verlegerverband hätte mit seinen massiven Absenkungsforderungen mitten im Aufschwung überzogen, setzt jener seinen Kurs unbeirrt fort. Abschläge bis zu 30 Prozent, Dumpingtarif für junge Journalisten. Jetzt beginnen Warnstreiks und Urabstimmungen an den Zeitungen. Auch Freie streiken mit. Nicht nur, weil es einen (oft gar nicht umgesetzten) Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten gibt, sondern weil viele Freie auch mit der Perspektive einer späteren Redakteurstätigkeit arbeiten – und sich zudem als Teil eines Ganzen ansehen.

Doch was passiert eigentlich, wenn Freie streiken? Bekommen sie auch Streikgeld?

Freie im DJV müssen sich einfach bei der Streikleitung melden. Entweder in die Streikliste vor Ort eintragen oder bei ortsfernen Regionalkorrespondenten diese Frage mit der Streikleitung klären. Die Streikleitung wiederum liegt im Regelfall beim zuständigen Landesverband.

Und die Höhe der Zahlungen?

Der DJV orientiert sich in der Regel an den letzten drei Monatshonoraren der Freien und bildet daraus einen Durchschnittswert. Hier hat es in der Praxis noch nie Klagen gegeben. Natürlich haben Freie aber auch die Möglichkeit, ihren Honorarausfall auf andere Weise nachzuweisen.

Wer zahlt das Streikgeld aus?

Im Regelfall der Landesverband, der die Streikaktionen durchführt. Wenn es besondere Aktionen gibt, zu denen der DJV-Bundesverband aufruft, kann es wiederum sein, dass die Zahlungen über den Bundesverband laufen. Das wird bei der Durchführung des Streiks mitgeteilt.

Muss der DJV eigentlich seine sonstige Aktivitäten für Freie und Feste einschränken, weil jetzt gestreikt wird?

Das Streikgeld kommt aus einem speziellen Solidaritätsfonds, der nichts mit dem normalen Etat zu tun hat. Der Soli-Fonds speist sich permanent aus den Mitgliedsbeiträgen. Die damit verbundenen Kosten wirken sich finanziell also nicht auf die normale DJV-Arbeit auf, – außer dass die DJV-Kolleginnen und -Kollegen natürlich Zeit für die Organisation und Abwicklung der Streikaktivitäten aufwenden müssen. Das wird aber in der Mitgliedschaft für normal befunden, dass die Streikaktivitäten Priorität haben.

Was gilt für Journalisten, die nicht Mitglieder im DJV sind?

Zunächst einmal haben Mitglieder der dju in ver.di ein ähnliches Verfahren, allerdings wird das Streikgeld anders berechnet. Wer noch nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, sollte natürlich den Eintritt überlegen, denn ohne Mitgliedschaft kann kein Streikgeld gezahlt werden. Natürlich sollte der Eintritt nicht allein wegen des Streikgelds erfolgen, sondern weil es bei der Angehörigkeit zu einem Verband ja nicht nur um Tarife, sondern auch Berufspolitik, Rechtsberatung und das kollegiale Beisammensein geht.

M.H.

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