Stellungnahme des DJV zu den aktuellen Diskussionen über das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft
Von Redaktion • 24.04.12 • Thema: News, UrheberrechtDer Deutsche Journalisten-Verband hat den Gesetzgeber aufgefordert, das Urhebervertragsrecht weiter zu entwickeln. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern. Die Forderung ist Teil einer DJV-Stellungnahme zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft, die der Gesamtvorstand des DJV am 23. April in Würzburg einstimmig verabschiedet hat. Mehr zu den Hintergründen in der Pressemitteilung des DJV.
(Nachfolgend die Zusammenfassung der Position, ausführliche Fassung hier als PDF)
1) Von nicht wenigen wird mittlerweile die Auffassung vertreten, dass der Schutz des Urheberrechts zu intensiv, zu lang bemessen und mit zu wenigen Zugangsregeln ausgestattet sei.
2) Der DJV vertritt die urheberrechtlichen Interessen seiner Mitglieder, zugleich aber auch ihr Interesse an einer freiheitlichen und effizienten Informations- und Kommunikationsstruktur im Internet.
3) Die Persönlichkeitsrechte und die Vermögensinteressen der Urheberinnen und Urheber sind verfassungsrechtlich geschützt. Das gilt auch für Leistungsschutzrechte der Pressefotografen.
4) Die heutigen digitalen Möglichkeiten im Netz erlauben den Erwerb und die Verbreitung einer beliebigen Anzahl technisch mit dem Original gleichwertiger Kopien. Dieses Phänomen befördert den kulturellen Austausch, kann aber auch zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der finanziellen Interessen der Urheber führen.
5) Alternative Modelle der Finanzierung urheberrechtlicher Werke, wie z.B. eine Kulturflatrate, Crowdfunding oder Socialpayment-Systeme etc. sind bisher nicht in der Lage, einen äquivalenten und adäquaten Beitrag zur Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber zu leisten. Ob sie es je sein werden, ist fraglich. Auf vorhandene Strukturen der Verwertung von Werken kann daher nach Meinung des DJV nicht verzichtet werden.
6) Der DJV hält die Arbeit der Verwertungsgesellschaften im Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung für unverzichtbar für die Urheber. In manchen Bereichen können die Transparenz dieser Arbeit und ggf. auch Strukturen der Gesellschaften verbessert werden.
7) Auch wenn der DJV aus journalistischen Gründen Schrankenregelungen zu Gunsten transformativer Werknutzungen skeptisch gegenüber steht, hält er eine Erweiterung der Schrankenregelungen im europäischen Recht grundsätzlich für denkbar. Eine Fair-Use-Regelung wie im amerikanischen Recht lehnt der DJV schon deswegen ab, weil sie nicht mehr Rechtssicherheit für Urheber und Verbraucher schafft.
8) Für die Verkürzung von Schutzfristen sieht der DJV kein die Interessen der Urheber überwiegendes Allgemeininteresse. Das gilt insbesondere für Vorschläge, die journalistische Verwertungsformen nicht berücksichtigen. Im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht der Pressefotografen regt der DJV an, die für dieses Recht geltenden Schutzfristen den der Schutzfristen für fotografische Werke anzupassen.
9) Internetsperren und vergleichbare Instrumente der Rechtsdurchsetzung lehnt der DJV ab. Es gibt aber auch keinen tragfähigen Grund dafür, Urheber gegen Rechtsverletzungen grundsätzlich mit einem minderen rechtlichen Schutz auszustatten, nur weil ihre Werke wegen ihrer Beschaffenheit im Netz leichter nutzbar sind.
10) Das Urhebervertragsrecht ist weiter zu entwickeln. Einige der seit 2002 existierenden Schutzregelungen für die Urheber erfüllen ihre Funktion in der aktuellen Form nicht, sie müssen geändert werden. Andere Instrumente müssen zudem hinzutreten, um die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern überwinden zu können und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.
Hier geht es zur ausführlichen Fassung der Position (PDF).
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