Sachstand DJV u.a. ./. Axel Springer: Revision zugelassen
Von Redaktion • 20.07.11 • Thema: Gesetze & Urteile, Honorare, News, Tageszeitungen, Urheberrecht, Vergütungsregeln“In der Sache DJV u.a. gegen die Springer AG in Sachen Geschäftsbedingungen für freie Mitarbeiter hat der Bundesgerichtshof am 22. Juni 2011 nach einer Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zugelassen.” Diese sehr juristischen Worte teilen mit, dass nun das höchste deutsche Zivilgericht über die Frage urteilen wird, ob die Vertragsregelungen der Axel Springer AG gegenüber ihren freien Mitarbeitern transparent und fair sind. Dabei wird es nach Ansicht des DJV auch zu prüfen haben, ob seine bisherige Rechtsprechung angesichts der im Jahr 2002 erfolgten Einführung eines Anspruchs auf angemessene Vergütung und angesichts der nachfolgenden Vereinbarung von Vergütungsregeln noch haltbar ist.
Worum geht es im Detail? Der DJV hatte gemeinsam mit anderen Verbänden als Verband gegen die Geschäftsbedingungen des Axel Springer Verlags geklagt. Argument: Der Verlag nehme zu viele Rechte an sich, hindere die Freien an der Mehrfachverwertung und beteilige sie nicht angemessen an seiner eigenen Mehrfachnutzung. Überdies werde die Zusammenarbeit in anderen Punkten in einer Weise geregelt, die grundlegenden Prinzipien eines fairen und transparenten vertraglichen Umgangs und Wettbewerbs widersprechen. In der ersten Instanz und in der Berufung gab es einen Teilsieg. Landgericht und Kammergericht Berlin erklärten die umfangreiche Rechte-Übertragung für zulässig, untersagten allerdings unter anderem intransparente Regelungen, soweit die Zahlung von weiteren Honoraren für Nutzungen nicht klar geregelt waren.
Dabei spielte eine Entscheidung aus den siebziger Jahren, die so genannten “Sendevertrag-Entscheidung” des Bundesgerichtshofs, eine wichtige Rolle. In dieser Entscheidung hatte sich der BGH für unzuständig erklärt, in umfangreiche Rechte-Übertragungen korrigierend einzugreifen. Er sah damals keine gesetzliche Grundlage für ein solches Vorgehen. In der jetzigen Revision wird vom DJV und seinen Partnern dagegen argumentiert, dass es seit 2002 das neue Urhebervertragsrecht gibt, das die Forderung nach angemessener Vergütung festlegt. Die Hoffnung der Urheberverbände lautet also, dass der BGH diese neue Rechtslage berücksichtigt und damit die Sendevertrags-Rechtsprechung Geschichte wird.
Michael Hirschler
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