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Petition gegen Höhe der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung online – jetzt mitzeichnen!

Von Redaktion • 18.01.12 • Thema: Freiwillige Arbeitslosenversicherung, Hintergrund, News, Soziales

Auf den Seiten des Bundestags findet sich jetzt eine Petition gegen die Erhöhung des Beitrags zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Eingereicht hat sie Klaus-Peter Voigt, freier Journalist in Sachsen-Anhalt. Seine Petition hat in nur zwei Tagen bereits 18 Unterzeichner erreicht.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Anhebung der Bemessungsgrundlagen der Beitragserhebung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung (Pflichtversicherung auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung) auszusetzen.

Begründung

Die Erhöhung um weitere 100 Prozent, nachdem diese bereits 2011 um 100 Prozent gestiegen war, ist im Bereich der Sozialversicherung einmalig, für die Betroffenen unzumutbar hoch und wird viele Versicherte zum Austritt bewegen. Damit droht ihnen dann allerdings trotz jahrelanger Einzahlung dann im Falle einer Arbeitslosigkeit wieder die soziale Unsicherheit.

Nach der jetzigen Rechtslage zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird der Beitrag hier ab 2012 für regulär Versicherte dagegen bei rund 80 beziehungsweise 70 Euro im Monat liegen und damit sogar das Doppelte des Gesamtbeitrags der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung entsprechen: Nach dem § 345b Satz 1 Nummer 2 SGB Entwurf wird als beitragspflichtige Einnahme ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße berechnet, während es bis zum 31. Dezember 2010 bei 25 Prozent der Bezugsgröße lag. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung des Beitragssatzes um 400 Prozent, auch wenn die Steigerung durch die Regelung des § 434u Absatz 2 SGB III Entwurf in zwei Schritten erfolgt ist, mit einer Steigerung um 100 Prozent für das Jahr 2011 und einer weiteren Verdoppelung im Jahr 2012. Die Steigerung um das Vierfache ist den Versicherten kaum zu vermitteln und erscheint unverhältnismäßig hoch.

Es ist im Übrigen zu befürchten, dass ein Großteil der Versicherungsberechtigten – und zum Teil auch der bereits Versicherte – angesichts des Beitragsanstiegs spätestens im Jahr 2012 aus dem System austritt. Das dürfte besonders für Geringverdiener gelten und für solche Personengruppen, die zu den unteren Qualifikationsstufen zählen. Für diese Gruppen ist das Verhältnis von Einzahlung zu Leistung extrem problematisch. Hier droht das faktische Ende einer Regelung.

Bei der Kalkulation eines angemessenen Beitrags der selbständigen Versicherten sollte der Eigenanteil der Arbeitnehmer der Bezugspunkt der effektiven Belastung in der Beitragsbemessung sein. Die darüber liegende Belastung erscheint kaum darstellbar. Übertragen auf die Systematik der Bezugsgröße wäre es daher allenfalls als vertretbar, als beitragspflichtige Einnahme ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 Prozent der Bezugsgröße für regulär Versicherte, für Existenzgründer in Höhe von 25 Prozent festzuschreiben.

Alternativ müsste überlegt werden, Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen in Höhe von 50 Prozent – dem Arbeitgeberanteil insoweit entsprechend – steuerlich als sofortig abziehbare Betriebsausgabe einzustufen. Gleichwohl würde bei dieser Lösung nachteilig, dass Einkommensbezieher mit geringem Einkommen in der Nähe der steuerlichen Freigrenzen von dieser Regelung mithin kaum profitieren würden, während in der Relation von Einkommens-/Beitragssituation ihre Belastung ohnehin schon außerordentlich stark ausfallen würde.

Eingereicht wurde die Petition bereits Ende letzten Jahres, als die Erhöhung noch bevorstand. Sinn macht die Mitzeichnung aber immer noch, denn einerseits ist es wichtig, dass die Politik einmal mitbekommt, dass es überhaupt Selbständige gibt, die an dieser Form der Absicherung interessiert sind, zudem ist gar nicht ausgeschlossen, dass mangels sichtbaren Widerstand weitere Verschlechterungen oder gar die Abschaffung kommen könnte. Dass die Politik die Erhöhung zurücknimmt, erscheint dabei mittlerweile praktisch fast als aussichtslos. Auch juristische Mittel in Form des Widerspruch und Klage erscheinen schwierig. In jedem Fall sollten sich Freie (auch aus anderen Berufen) an der Zeichnung beteiligen, wenn sie ihren Unmut zum Ausdruck bringen wollen.

Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung stellt der DJV auf diesen Seiten in der entsprechenden Kategorie bereit sowie unter der Domain freiwillige-arbeitslosenversicherung.de

Michael Hirschler, hir@djv.de

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2 Kommentare »

  1. Hallo zusammen,

    diese Petition ist eine sehr gute Idee, aber offenbar funktioniert sie nicht. Wenn es in der heutigen Zeit nach 2 Tagen bei einem solchen Thema nur 26 Zeichner gibt, hat man sich nicht überlegt, wie man die Zielgruppe erreicht. Kann der DJV nicht über den E-Mail-Verteiler eine Information an seine Mitglieder herausgeben, damit alle unterrichtet werden, dass diese Petition läuft, und sich unter Umständen noch weitere Verteiler für diese Information überlegen? Das Thema interessiert ja nicht nur freie Journalisten. Ich bin trotz Mitgliedschaft nur durch gezielte Suche auf diese Petition gestoßen.

    Viele Grüße,
    Angela Hohmann

  2. Ja, das ist auch erst der Anfang. Das soll noch weiter verbreitet werden. Im DJV-Newsletter war es jetzt auch gerade. Vielen Dank für jede Unterstützung.

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