Kritik einer freien Journalistin an den Positionen der LINKEN zum Urheberrecht
Von Redaktion • 08.05.12 • Thema: News, UrheberrechtKritik an den Positionen der Partei DIE LINKE von Seiten einer freien Journalistin, die ihr Rechte durch die Politik der Partei gefährdet sieht:
Ich habe soeben Ihr Papier über “10 Punkte zum Urheberrecht in der digitalen Welt” gelesen und möchte Ihnen meine Gedanken dazu darlegen. Zu meinem Hintergrund: Ich bin seit 1997 als freie Journalistin tätig, arbeite vor allem für Print, Online und Radio. Als selbständige Publizistin und Buchautorin bin ich von der Reform des Urheberrechts direkt betroffen. (…)
Faire Honorare: Sie fordern in Ihrem Papier gerechte Honorare für Kulturschaffende. In diesem Punkt stimme ich mit Ihnen überein. Ein Publizist oder eine Künstlerin müssen von ihren Einkünften leben können. Allerdings habe ich nach der Lektüre Ihres Papiers den Eindruck, dass Sie es den Betreffenden selbst überlassen, an ihr Geld zu kommen.
Crowdfunding und andere Selbsthilfemaßnahmen können keine Alternativen sein. Wenn ich für einen Artikel oder ein Sachbuch Crowdfunding betreiben würde, müsste ich meine Idee im Internet vorstellen und darauf hoffen, dass sich viele Zahlungswillige finden, die mich sponsern. In dieser Situation könnte meine Idee aber leicht geklaut werden. Auch funktioniert Crowdfunding nur, wenn man weiß, wie man im Netz Aufmerksamkeit und Sympathie erwirbt. Das kann nicht jeder – und nicht jeder hat die Zeit und die Kraft, solche Netzwerke aufzubauen. Crowdfunding könnte für Medienbetriebe außerdem ein Vorwand sein, die Honorare weiter niedrig zu halten. Nach dem Motto: Wenn Ihr mehr Geld wollt, bittet doch die Internetnutzer, sich zu beteiligen!
Open Access und neue Schutzfristen: Wie Sie sicher wissen, dauert es oft Jahre, bis ein Wissenschaftler oder eine Theaterautorin ein Werk fertiggestellt haben. Besonders junge Menschen und Menschen, die sich noch nicht etabliert haben, müssen magere Jahre durchstehen, Rückschläge in Kauf nehmen. Diese Leistung und diese Mühen müssen angemessen entlohnt werden! Es muss zumindest möglich sein, von diesem Erfolg zu leben, nachdem das entsprechende Werk erschienen ist. Es kann nicht sein, dass wissenschaftliche und künstlerische Leistungen kostenlos abgerufen werden können. Ihr Papier liest sich so, als hätten wir ohne Open Access nicht die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse frei zu diskutieren. Dem ist nicht so! Sie suggerieren außerdem, dass die Gesellschaft ohne Open Access keinen freien Zugang zu neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen habe. Das ist, pardon, Quatsch!
Tut mir Leid, aber Ihr Papier liest sich so als hätten Sie wenig Ahnung von der Situation vieler Künstler und Publizistinnen in diesem Land – und auch wenig Bereitschaft, sich damit ernsthaft auseinander zu setzen. Ich habe den Eindruck, dass Sie die ohnehin schon karge Situation vieler Kulturschaffender noch weiter verschlechtern wollen. Sie haben wohl den Piraten ein paar Stichworte abgeluchst und verwenden sie jetzt, um Ihren Wahlerfolg im nächsten Jahr zu sichern. Gut durchdacht erscheint mir Ihre Argumentation nicht – und daher sehe ich in Ihrer Partei auch nicht meine Interessenvertretung.
(Hervorhebungen stammen von der Redaktion. Die Autorin ist der Redaktion bekannt.)
Siehe auch Stefan Meretz zum gleichen Thema (“LINKE zum Urheberrecht”) im Blog “Keimform.de”
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Hallo,
ich bin nicht Mitglied bei den Linken, aber finde Deine Argumente trotzdem nicht ganz richtig.
Beispiel Crowdfunding – natürlich funktioniert Crowdfunding nicht, wenn man mit seinem Publikum nicht interagieren will. Aber alle Trends zeigen dahin, dass Leser immer weniger einfach nur Medieninhalte konsumieren will. Wer also als freier Journalist nur darauf hofft, dass die Verleger einem die Texte abnimmt, der muss sich nicht bei der Politik darüber beklagen, dass die Einnahmen für die Urheber durch die Digitalisierung sinken.
Ich kenne kein Beispiel für Ideenklau durch die Crowd beim Crowdfunding. Erstens hat jedes Crowdfunding-Projekt in der Regel die Schöpfungshöhe für die Geltendmachung von Urheberrecht längst überschritten, weil ja es nicht um eine einfache Idee geht, sondern eine Kombination aus Persönlichkeit, Motivation, Methoden und Ideen, die man so nicht einfach replizieren kann. Zweitens ist der Vorteil, seine Ideen in die Öffentlichkeit zu stellen, oft größer als die Gefährdung durch Ideenklau – weil auf einmal Leute auf einen aufmerksam werden, von denen man es nie gedacht hätte.
Als freier Journalist hat man automatisch viele Netzwerke, die man auch fürs Crowdfunding nutzen kann – das ist also nichts schwieriges. Man muss nur erstmal anfangen und sich das trauen – nur Mut!
Und dass die Verlage die freien Journalisten in den Preisen drücken können, liegt nicht am Crowdfunding, sondern am Urhebervertragsrecht. Und das wollen die Linken immerhin stärken zugunsten der Urheber.
Zu OpenAccess – ich glaube, sie haben das auch vollkommen falsch verstanden. Beim OpenAccess geht es darum, öffentlich-finanzierte Wissenschaft verfügbar zu machen. Viele wissenschaftliche Artikel sind digital überhaupt nicht verfügbar und wenn dann nur für Gebühren, die den Produktionskosten überhaupt nicht entsprechen.
Ich kenne viele wissenschaftliche Mitarbeiter, die zu wenig verdienen, aber dennoch unter OpenAccess publizieren, einfach weil sie so ihre wissenschaftliche Reichweite erhöhen. Und darum sollte es der Wissenschaft doch gehen.
Ich finde es nicht in Ordnung, der Politik Unwissen zu unterstellen, nur weil andere Positionen vertreten werden. Wählen konnen Sie, wen Sie wollen. Aber die Piraten als Angstfeind der Urheber aufzubauschen, halte ich für falsch. (Ich bin auch kein Pirat) ;-)
Hier die Antwort aus der Linksfraktion:
Sehr geehrte …,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf unser 10-Punktepapier zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Sie haben uns gebeten, Ihren Text nicht zu veröffentlichen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir möchten Sie jedoch, falls Sie es noch nicht wissen, darauf hinweisen, dass Ihr Brief vom DJV auf dessen Blog frei.djv-online.de veröffentlicht worden ist.
Zu Ihren Forderungen an eine urheberfreundliche Politik: wir geben Ihnen vollkommen recht. Die Vergütung kreativer Leistungen muss besser werden. Die heutige Situation, dass viele Medienunternehmen hohe Gewinne einfahren und gleichzeitig keine auskömmlichen Honorare zahlen, ist auch für uns untragbar. Wir finden es bezeichnend, dass nach der Schaffung von Regeln zur angemessenen Vergütung im Urhebervertragsrecht nur zwei kleinere Teilgruppen zu einer Einigung über konkrete Vergütungshöhen gefunden haben. Hier setzen wir an und stellen in den nächsten Tagen einen Entwurf für eine Novellierung des Urhebervertragsrechtes öffentlich zur Diskussion. Zehn Jahre nach dem “Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern” wollen wir die damaligen Zielsetzungen mit den seitdem gewonnen Erfahrungen verknüpfen. Wir verbinden mit diesem Gesetz eine Neuerung und wollen diesen online mit Akteuren und Betroffenen diskutieren. Das Ziel ist, die bestmögliche Stärkung der Position von Urhebern und ausübenden Künstlern in den Verhandlungen mit deren Vertragspartnern zu erreichen. Zentrale Positionen im Entwurf sind bisher die Einschränkung von Total-Buyout-Verträgen, eine durchsetzungssichere Verankerung der angemessenen Vergütung und die verbesserte Position beim Rechterückruf. Insbesondere diese Maßnahmen sollen den Urheberinnen und Urhebern sowohl materiell wie rechtlich eine bessere Verfügung über eigene Werke bringen. Wir hoffen, auch Sie bringen Ihre Ideen ein und damit auf die parlamentarische Bühne.
Das gravierende Problem einer schwachen Verhandlungsposition gegenüber Verlagen und Unternehmen kristallisierte sich auch auf unserer Veranstaltung “Zwischen Commons und Copyright – Kreatives Schaffen in der digitalen Welt” am 7. Mai in Berlin heraus. Dort diskutierten Kreative, darunter mehrere Journalisten, mit Informationswissenschaftlern und Netzaktivisten über die Zukunft der Vergütung kreativer Arbeit. Auch für die von Ihnen angesprochene Frage der Vorfinanzierung aufwändiger Werke wurden dort spannende und konstruktive Vorschläge gemacht, die den andauernden Vorwurf einer “Kostenloskultur” auch widerlegen. Die NutzerInnen wollen für kreative Leistungen zahlen, es ist die Herausforderung, für diesen Wunsch entsprechende Vertriebswege zu finden. Eine erste Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie unter http://blog.die-linke.de/digitalelinke/konferenz-kreatives-schaffen-konstruktiver-dialog-zwischen-urhebern-und-nutzern/
Das Problem Open Access sehen wir exemplarisch für Werke, die öffentlich finanziert worden sind. In der Wissenschaft selbst ist das Bestreben groß, sich eigene Informationskanäle jenseits der etablierten Großverlage zu organisieren. Der Hintergrund dafür, die so genannte Zeitschriftenkrise, bringt inzwischen selbst finanzstarke Universitäten wie Harvard oder Oxford dazu, auf Open-Access-Publikationen zu setzen. Aber auch im Bereich von Forschungsdaten und -plattformen setzen sich auf Grund der Eigendynamik aus der Wissenschaft heraus mehr und mehr offene Lizenzen durch. Wichtig erscheint uns dabei, dass die eigentliche kreative Tätigkeit bereits finanziert ist. WissenschaftlerInnen an öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen leben nicht von Werkverkäufen, sondern werden aus Steuergeldern bezahlt. Dies unterscheidet sie etwa vom Bereich des Printjournalismus.
Das Problem der immer weiter verlängerten Schutzfristen, insbesondere im Zusammenhang mit den üblichen Buyout-Verträgen, sehen wir nicht zuletzt als Behinderung vieler Kreativer. Eine Autorin oder ein Autor, dessen Werk bereits seit vielen Jahren nicht mehr kommerziell verwertet wird, hat kaum eine Möglichkeit, die Verfügung über sein Werk zurück zu erlangen und es etwa selbst im Internet zu veröffentlichen. Bands und Musiker dürfen ihre eigenen Aufnahmen praktisch lebenslang nicht ohne die Genehmigung der Plattenfirma veröffentlichen. Bibliotheken dürfen heute keine Werke etwa für die Deutsche Digitale Bibliothek digitalisieren, deren Urheber nicht auffindbar ist (“Verwaiste Werke”).
Wir sagen: Schutzfristen müssen so lang wie nötig und so kurz wie möglich sein, um einerseits die Schaffung von Werken zu refinanzieren und andererseits Zugang zu gewähren. Kreative sollen für ihre Arbeit gut entlohnt werden. Die heutigen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod einer Autorin/ eines Autors dient jedoch aus naheliegenden Gründen weniger UrheberInnen, als vielmehr den Verfügungsansprüchen der Medienunternehmen auf Kosten der Zugänglichkeit. Wir meinen, dass solche Monopole lange nach dem Ableben der eigentlichen UrheberInnen deren Interesse auf Verbreitung ihrer Werke blockiert.
Nötig ist aus unserer Sicht ein neuer Sozialvertrag für die digitale Welt. Das Internet verändert unsere Kultur, unsere Konsumgewohnheiten, verändert die Arbeitsweise und die Produktionsverhältnisse in vielen Bereichen wie Kunst, Medien, Bildung, Forschung und Journalismus.
Unser gemeinsames Ziel könnte vielleicht sein, dass einem solidarischen Verhältnis und dem direkteren Austausch von UrheberInnen und NutzerInnen die entsprechende politische Unterstützung zukomme muss. Wenn Sie konkrete Hinweise und Vorschläge haben, wie wir dieses Vorhaben voranbringen und das Urheberrecht entsprechend modernisieren sollen, dann sind wir für jeden Hinweis offen und dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Petra Sitte, Forschungs- und technologiepolitische Sprecherin
Halina Wawzyniak, Netzpolitische Sprecherin
Dr. Lukrezia Jochimsen, Kulturpolitische Sprecherin
Liebe Linksfraktion,
absurder geht es aber nun wirklich nicht. Die Schutzfristen müssen weg oder kürzer werden, damit die Urheber besser darüber verfügen können? Haben Sie Ihre Mandate in Schilda erworben? Wenn die Schutzfristen kürzer werden, können die Urheber überhaupt nicht mehr darüber verfügen, sondern jeder kann mit den Beiträgen machen, was er will, und zwar ohne zu zahlen, die Urheber erhalten also nichts, und können die Beiträge daher auch nicht weiter verkaufen.
Stärkung des Urhebervertragsrecht, schön. Aber im gleichen Atemzug die Schutzfristen verkürzen zu wollen, grotesk.
Schön, dass Sie im Übrigen auf die Veranstaltung vom 7. Mai verweisen. Zu dieser Veranstaltung haben Sie aber leider im Wesentlichen nur Organisationen und Redner eingeladen, die kräftig am Abbau des Urheberrechts mitwirken und mit Google etc. ordentlich querverbandelt sind. Diejenigen, die seit Jahrzehnten für die Interessen der Urheber kämpfen, wurden absichtlich “übersehen”.Ihre “Digitale Linke” ist – erstaunlich für eine “linke” Partei – mit Leuten besetzt, denen zum Thema Google nie wirklich was Kritisches einfällt, während in den USA die Autoren in heftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen. Ihre Beschlüsse wenden sich gegen die Urheber, siehe dazu auch http://frei.djv-online.de/auch-die-linke-will-den-kreativen-ihr-urheberrecht-wegnehmen/
Sehr geehrter Herr Hirschler,
ich würde mich sehr freuen, wenn sie folgende Fragen beantworten:
1. Können Sie auf Positionen, die ihnen nicht gefallen, auch sachlich reagieren? Beispielsweise in dem Ton, in dem die Positionspapiere Ihrer direkten Kollegen von “freischreiber” oder des DJV selbst zu den verschiedenen Reformforderungen beim Urheberrecht gehalten sind? Auch dort wird klar, dass der DJV an vielen und die “freischreiber” an einigen Punkten weit entfernt sind von Positionen wie denen der Linken. Aber dort wird auch klar, dass sich jemand ruhig und sachlich mit den Reformforderungen auseinandergesetzt hat und durchaus auch gemeinsame Forderungen finden konnte. Dann wäre es vielleicht auch mögich, bei den Punkten wo Einigkeit herrscht, zusammen zu streiten, statt sich aufgrund der trenndenen Positionen in fundamentale Kriegsstellung zu begeben.
2. Fällt Ihnen noch eine andere Anschuldigung gegen Menschen ein, die sich um eine Reform des Urheberrechts bemühen, als die der zu großen Nähe zu Google? Verschwörungstheorien nutzen sich irgendwann auch ab.
3. Wie kommt es eigentlich, dass die anonyme Journalistin in ihrem Brief an die Linke um vertrauliche Behandlung bittet, der Brief aber hier öffentlich zu lesen ist?
Fragende Grüße
Jörg Braun
Sehr geehrter Herr Braun,
Sie verfolgen die Debatte um das Urheberrecht und wundern sich, dass eine Urheberin darauf besteht, dass ihr Name nicht genannt wird? Lesen Sie doch mal den niveauvollen Tweet mit Quasi-Aufruf zur Hatz auf Urheber bei Christian Sickendieck, der im Umfeld der Piratenpartei publizistisch aktiv ist bzw. diese begleitet (und sich selbst als Wähler der Piraten bezeichnet) von heute: Chris Sickendieck ( @csickendieck ) auf Twitter: “Hihi, Anonymous sorgt mal ein wenig für Transparenz bei “Wir sind die Urheber!” und veröffentlicht ein paar Adressen. http://lallus.net/8zv ” Das macht doch hoffentlich klar, warum Leute heute tatsächlich Angst haben, sich im Netz zu äußern, weil sonst die Hatz auf sie losgeht. Niemand muss dabei mit rechnen, dass Herr Sickendieck sich für sein abartiges “Hihi” entschuldigen oder rechtfertigen müsste. Auch und gerade die Teilnehmer Ihrer Diskussion am 7. Mai wie beispielsweise Vertreter des Chaos Computer Clubs distanzieren sich praktisch nie von solchen Aktionen. Auch die LINKE zeigt bisher kein Augenmaß.
Also ein ganz natürlicher, verständlicher Vorgang, seinen Namen nicht zu nennen. Es gehört zu meinen Jobs, den Widerstand in der Öffentlichkeit zu formulieren, natürlich erneut unter dem Risiko, dass die Netzszene versucht, die Hatz auf die Person zu eröffnen. Meiner Meinung nach klingt das in Ihrem – daher auch nicht fairen – Beitrag an, da Sie versuchen, eine Differenz zwischen dem DJV und mir herbei zu formulieren und dann noch anfangen, den Lehrmeister über den “Ton” von Beiträgen spielen zu wollen. Den “Ton” angesichts einer Netzszene, die jeden Tag wie Sickendieck Leute bloßstellen will oder die wie andere ganz begeistert “Shitstorms” mitmachen, ohne jemals durch die Überlegung aufzufallen, ob das eigentlich ein demokratischer Vorgang ist. Viele Leute schweigen schon heute, weil sie sich dem Dreck der Netzszene nicht aussetzen wollen. Absolut verständlich.
Seit wann ist es im Übrigen eine Verschwörungstheorie, dass die Firma Google über von ihr finanzierte Institute, Tagungen, Studien Lobbying macht? Die Frage ist doch eher, warum stellen sich bestimmte Protagonisten der LINKE hier bewusst blauäugig an und wessen Interessen vertreten sie eigentlich? Ist Ihnen nicht bekannt, was die Firma Google in den USA mit dem Buchscan gemacht hat und wie sie hier in Deutschland zahlreiche Nutzungen durch die Einführung des US-Gummiparagraphen “Fair Use” legalisieren will, zum Nachteil der Urheber?
Abgesehen davon gibt es keine Differenz zu Positionspapieren des DJV, an deren Abfassung der Autor im Übrigen mitwirkt. Nur ein Positionspapier wird anders formuliert als ein Blogbeitrag. Wenn Sie den Beitrag aufmerksam lesen, werden Sie dort zahlreiche Punkte bemerken, die ganz erheblich im Widerspruch zu den Positionen der “Digitalen Linken” stehen. Lesen Sie das Positionspapier noch einmal genau, dann wird es Ihnen klar werden. Und aus gutem Grund im Widerspruch zur Digitalen Linken stehen. Die LINKE vertritt derzeit ganz bestimmt nicht die Interessen der Urheber, sondern beteiligt sich am Abbau des Urheberrechts. Das ist ja im Übrigen ihr gutes Recht als Partei. Nur darf man das dann eben auch im Interesse der Betroffenen kritisieren, und zwar auch deutlich.
M. Hirschler
Nur ein Hinweis: die Journalistin hatte nicht darum gebeten, ihren Namen zu anonymisieren, sondern das gesamte Schreiben nicht zu veröffentlichen. Ihre Bitte wurde von der Redaktion dieses Blogs durch (…) ersetzt.
@Tobias Schulze – die Veröffentlichung des Schreibens ist selbstverständlich mit Genehmigung der Absenderin erfolgt. Allerdings erst, nachdem sie es bereits abgeschickt hatte. Der Hinweis macht redaktionell für die Veröffentlichung HIER keinen Sinn. Warum sie namentlich nicht genannt werden möchte (und das gilt weiterhin auch für die LINKE), ist doch logisch. Wer sich gegenüber einer gewissen Netzszene als strikter Verteidiger seiner (Urheber-)Rechte engagiert, muss mit digitaler Lynchjustiz rechnen, siehe eben, was mit den Unterzeichner des Aufrufs in der ZEIT passiert – ihre Adressdaten landen bei Pastebin, und gewisse Netzpublizisten wie Sickendieck freuen sich sichtlich darüber. Daher gilt weiterhin die Forderung der Absenderin, ihren Namen eben nicht zu veröffentlichen.
Michael Hirschler
Hallo Herr Hirschler,
Zum Unterschied zwischen der Respektierung von Anonymität und der vertraulichen Behandlung eines Briefes hat Tobias Schulze hier bereits geschrieben.
Wie negativ sich eine Fair-Use-Regelung auf Urheberinnen wirklich auswirken würde, sollte vielleicht unabhängig von der Frage diskutiert werden, ob ein Dilaog mit Google legitim oder verwerflich ist.
Die LINKE im Bundestag jedenfalls meint es durchaus ernst mit dem Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern. Deshalb wurde in der oben dokumentierten Antwort an die anonyme Journalistin auch ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des Urhebervertragsrechts angekündigt.
Dieser wurde heute mit der Bitte um Kommentierung und Verbesserung veröffentlicht. Nähere Infos hier: http://www.petra-sitte.de/start/aktuelles/detail/zurueck/aktuelles-20/artikel/gesetzentwurf-zum-urhebervertragsrecht-der-linken-im-bundestag/
Vielleicht finden auch Sie die Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, gerne auch auf diesem Blog.
Mit besten Grüßen
Jörg Braun
Sehr geehrter Herr Braun, danke für den Hinweis. Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie erneut suggerieren möchten, den Brief hier zu veröffentlichen, sei irgendwie ungewöhnlich oder schlechter Stil. Die Urheberin des Schreibens kann kraft ihres Urheberrechts frei darüber bestimmen, ob ein Schreiben, das sie verfasst hat, veröffentlicht wird, wo es veröffentlicht wird und ob oder ob nicht die Urheberangabe dazu gehört. Sie kann auch bestimmen, von wem das Schreiben nicht zu veröffentlichen ist (von IHNEN) und von wem dann doch schon (von UNS, weil sie uns offensichtlich mehr vertraut). Das sind die Vorteile des derzeit geltenden Urheberrechts – zu bestimmen, wann, wo und von wem und wie etwas veröffentlicht werden kann. Dass die “Digitale Linke” diese Rechte drastisch beschränken will und das Sie insofern solche Selbstbestimmungsrechte schlecht finden, weil die “Digitale Linke” selbst den freien Remix von urheberrechtlichen Werken einfordert, ist bekannt. Also kein Wunder, dass Sie sich offensichtlich ärgern, dass wir hier die Vorteile des geltenden Rechts nutzen und die Verfasserin schützen. Normalerweise würde man von einer “linken” Partei eigentlich erwarten, dass sie sich auf Seiten der Autoren und Urheber stellt. Statt dessen tanzt man lieber mit Google… MfG M. Hirschler
Genau diese ihre Pauschalunterstellungen und Allgemeinplätze machen eine Verständigung nicht leichter, Herr Hirschler.
Dass die LINKE neben der Stärkung der Urheber gegenüber den Verwertern (alt wie neu) auch für bestimmte Nutzungsrechte eintritt (die es in Form der Schrankenregelungen immer schon gab), hat genau mit dem oben benannten Interessensausgleich zu tun. Die Welt ist nicht immer nur schwarz-weiß. Ich weiß auch nicht, wieso sie meinen, es wäre “links”, sich im Interessensdreieck Urheber-Nutzer-Verwerter auschließlich auf die Seite der Urheber zu schlagen.
Letzeres soll der Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht aber ja genau leisten: Die Einkommenssituation und die Verhandlungsmacht der Urheberinnen verbessern. Vielleicht streiten wir uns deshalb lieber um konkrete Inhalte.
@Jörg Braun : “Ich weiß auch nicht, wieso sie meinen, es wäre “links”, sich im Interessensdreieck Urheber-Nutzer-Verwerter auschließlich auf die Seite der Urheber zu schlagen. ” – Danke für die Deutlichkeit. Damit sagten Sie es eben gerade selbst, dass die Digitale Linke nicht auf Seiten der Urheber steht. Die Digitale Linke folgt also der Konstruktion angeblich gleichberechtigter Nutzer, denen die Urheber von Beiträgen sich zu beugen haben. Die Nutzer-Ideologie, die vom neoliberalen Rechtsprofessor Lawrence Lessig entworfen wurde (hier nur ein Link zu seiner Erläuterung der neoliberalen Chicago School http://www.lessig.org/content/articles/works/LessigNewchicschool.pdf), der aus der neoliberalen Kaderschmiede der Chicagoer Universität kommt und bei rechtskonservativen US-Richtern wie Posner und Scalia arbeitete. Siehe hierzu auch hier.
Eine Verständigung wird nicht leichter? Mir ist schlichtweg nicht bekannt, dass die Freien im DJV von der LINKEN und deren Kritik auch nur einen Hauch wahrgenommen werden. Stattdessen tagt man intensiv mit Vertretern von irights.org, Chaos Computer Club und anderen, die tagein, tagaus den Abbau des Urheberrechts zu Gunsten des Nutzerschutzes predigen. Die Digitale LINKE sucht gar keine Verständigung mit den Organisationen der Urheber, sondern pickt sich die ärgsten Kritiker der Urheber heraus (die alles kritisieren, aber nie vom Google Books Verfahren reden, das die US-Autoren gegen Google führen). Wann hat die Digitale Linke jemals die Solidarität mit dem Kampf der US-Autoren gegen Google erklärt? Warum redet die Linke dauernd mit Leuten, denen zu Google außer Whitewash und Herunterspielen nichts einfällt und zum Teil indirekt auf Googles Payroll stehen? Nein, Urheber brauchen Euch nicht, denn Ihr arbeitet opportunistisch mit Blick auf die Piraten komplett gegen deren Interessen. Ihr habt noch nie den Dialog mit den Freien im DJV gesucht, und Ihr wisst auch warum – weil Ihr gegen ihre Interessen arbeitet, jeden Tag, und bei jedem Shitstorm gegen Urheberinteressen NIE das Wort für die Urheber erhebt, sondern opportunistisch schweigt.
Hallo Herr Hirschler,
“nicht ausschließlich” bedeutet gerade nicht “nicht”, sondern vielmher “auch”. Es ist eine Sache, ob Sie an einen Interessensausgleich oder zumindest an das Anliegen, solchen hebreizuführen, glauben. Die andere Sache ist, Aussagen gegen ihren Wortsinn zu interpretieren.
Ansonsten würde ich Sie bitten, folgende Punkte zur Kenntnis zu nehmen:
1. “Digitale Linke” ist ein Blog mehrerer AutorInnen aus dem Umfeld der LINKEN. Viele davon arbeiten mehr oder weniger intensiv an den Urheberrechtspositionen der LINKEN mit. Aber eben nicht alle.
2. Die LINKEN Positionen zum Urheberrecht wurden von Medien-, Kultur-, Wissenschafts- und NetzpolitikerInnen in der Partei und Bundestagsfraktion gemeinsam erarbeitet. Darunter unzählige, die nicht bei “Digitale Linke” schreiben. Beispielsweise die Journalistin Luc Jochimsen oder der Gewerkschafter Herbert Behrens oder Mitglieder der “AG Rote Reporter”.
3. Die jüngere Beschäftigung der LINKEN mit dem Urheberrecht hat ihren Ursprung in den Ergebnissen der sogenannten Kulutrenquete des Bundestages von 2007. Dort ging es um die prekäre Situation der Urheber gegenüber den Verwertern. Daran hat sich nichts geändert, dagegen setzt sich die LINKE ein. Gerade eben mit dem zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf Urhebervertragsrecht.
4. Die Nutzungsperspektive findet Ihren Weg in unsere Debatten vor allem über die neomarxistischen Diskussionen zu den Commons. Öffentlichen Ausdruck fand dies zuerst in der Konferenz “Wem gehört Wissen?” von 2009. Auch von der Commons-Seite erfährt die LINKE Kritik, sie haben Stefan Meretz’ Post zum LINKEN 10-Punkte-Papier ja verlinkt. Dort wird der LINKEN vorgeworfen, wir gingen die Nutzungsperspektive nicht konsequent genug an. Von dort schallen die Rufe einer Abschaffung des Urheberrechts.
Die LINKE hat sich nachweislich vor den großen Piratenhypes mit dem von ihr propagierten Interessensausgleich befasst und es ist nicht nur Lessigs Neoliberalismus, der einen auf die Vorteile freizügiger Nutzung kommen lässt. Die Frage, wie freizügige Nutzung und Auskommen der Kreativen zusammenkommen können, ist dabei genau die Schnittstelle, mit der sich die LINKE immer wieder beschäftigt.
5. Die LINKEN im Bundestag hat in den vergangenen zwöf Monaten zwei große öffentliche Veranstaltungen zum Urheberrecht durchgeführt. In beiden Fällen waren Urhebervertreter auf dem Podium und im Publikum vertreten. Vertretene Verbände waren dju, VdÜ, freischreiber, AG Dok, Kulturrat sowie Drehbuchautoren, Musikkomponisten und weitere.
Die KulturpolitkerInnen der Fraktion sind regelmäßig im Austausch mit dem Fachausschuss Urheberrecht des Kulturrats. Ebenso führen die mit dem Urheberrecht befassten MdBs regelmäßig Hintergrundgespräche mit Vertretern von Urheberverbänden. Das nächste mal wahrscheinlich in drei Wochen mit dem DJV.