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Gründungszuschussreform: Prosit Neujahr, Frau von der Leyen, bereits erste Ablehnung für Gründer!

Von Redaktion • 09.01.12 • Thema: Existenzgründung, Gründungszuschuss, News, Soziales

Die Reform des Gründungszuschusses ist noch keine zwei Wochen alt, da flattert dem DJV bereits die erste Ablehnung eines Antrags auf Gründungszuschuss ins Haus. Kurz und knackig wurde jetzt einem Existenzgründer von der zuständigen Arbeitsagentur beschieden, dass er “ausreichend Eigenmittel” habe. Und das, obwohl der Gründungswillige ohne Gründungszuschuss auf rund 10.000 Euro Miese im Jahr kommen würde und in den vorherigen Kontakten mit dem Vertreter der Arbeitsagentur keine Rede von solcherlei Problemen war. Hatte nicht die Arbeitsministerin von der Leyen im Bundestag erklärt, die Arbeitsagenturen würden jetzt näher am Fall entscheiden?

Was tun? Der Existenzgründer muss sich zunächst einmal wieder arbeitslos melden, damit er nicht sofort pleite geht und eine ausreichende Sozialversicherung besteht. Arbeitslosigkeit trotz Absicht der Existenzgründung, ob das wirklich gekonnte Arbeitsmarktpolitik ist, fragt sich da der Beobachter.

Wichtig: Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, sollte nicht nur den DJV sofort informieren, damit diese Fälle gesammelt und ggf. (abhängig von Ihren Wünschen) öffentlich gemacht werden können. Noch wichtiger ist es, innerhalb von vier Wochen nach Zugang einen ausführlich begründeten Widerspruch einzulegen. Der DJV berät und vertritt seine Mitglieder dabei. Betroffene sollten sich bei ihren Landesverbänden melden. Das Freien-Referat der DJV-Geschäftsstelle sammelt ebenso solche Fälle, um sie zur Diskussion mit der Politik zu verwenden.

Hier noch einmal die Links zu den DJV-Infos zum Gründungszuschuss:

DJV-Info “Tipps für Freie”: http://www.djv-online.de/TippsGruender231211.pdf

DJV-Tutorial auf YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=BFi7MM0yuFA

Michael Hirschler (hir@djv.de)

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  1. Bleibt zu überprüfen welcher Rechtsstand für Anträge die vor dem 31.12.2011 gestellt wurden zur Anwendung kommt.

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