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Google Maps: Was kommt auf Onlineportale im Jahr 2012 zu? Wohl wenig Transparenz.

Von Redaktion • 07.12.11 • Thema: Finanzierung, News, Online

Die Firma Google, eigentlich als Verfechterin des Kostenlosprinzips bei Urheberrechten und auch als Gegnerin eines Leistungsschutzrechts bekannt, will für die kommerzielle Nutzung ihres Kartenmaterials ab 2012 Geld verlangen. Als kommerziell gelten beispielsweise werbefinanzierte Onlineseiten. Für freie Journalisten, die solche Onlineportale betreiben, stellt sich daher die Frage, wie sie damit umgehen sollen.

Zunächst einmal bleiben bis zu 25.000 Zugriffe auf eine Karte auf der Seite kostenlos, wobei dieser Wert mindestens 90 Tage lang ununterbrochen erreicht sein muss, wenn man der englischsprachigen Information bei Google trauen darf (die überdies äußerst schwierig zu finden ist). Ein Wert, der nur von großen Regional- und Fachportalen erreicht werden dürfte. Solche größeren Websites könnten aber so reagieren, dass sie Karten, die sie bisher auf der Startseite nutzen, eher dort platzieren, wo sie nur dann abgefragt werden, wenn sie wirklich notwendig sind. Wer sich die Nutzung allerdings lizenzieren lassen will, muss die Lizenz mengenorientiert erweitern oder aber gleich eine Google Maps Premium Lizenz kaufen.

Wichtig: Wer die Karte innerhalb eines geschlossenen Systems anzeigt (z.B. im Rahmen einer Dienstleistung für Abonnenten eines Online-Magazins mit Paywall), muss die Google Maps Premium Lizenz erwerben, auch wenn die Zahl von 25.000 Zugriffen nicht erreicht wird.

Kein Weg scheint es auch zu sein, sich um die Nutzung der Google-”API” und damit die damit verbundene Zahlungspflicht drücken zu wollen, indem die Funktion des Einbettens gewählt wird. Denn die Nutzungsbedingungen zu den Google Maps sagen hier ganz deutlich: “Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.” Es besteht kein Zweifel, dass der Betrieb eines anzeigenfinanzierten Onlineportals oder einer passwortgeschützten Seite als gewerblich einzustufen wäre.

Wer sich nach weiteren Informationen beim Internetgiganten umschaut, wird derzeit (7.12.2012) auf der Online-Seite nicht fündig. Laut dem Googlewatchblog, das eine Tabelle gefunden zu haben scheint, die möglicherweise schon wieder entfernt wurde, soll gelten: Wer 25.000 Zugriffe überschreitet, soll in der Regel zwischen 4 – 8 Dollar pro weiteren 1.000 Zugriffen zahlen. Ob pro Tag, Monat oder Jahr, ist nirgendwo klar festzustellen (vielen Dank für Hinweise im Kommentarfeld). Eigentlich will Google aber gleich einen Festpreis haben, möglicherweise etwa 10.000 Euro im Jahr, wie Zeit Online bereits im Oktober 2011 berichtete.

Eines der Hauptprobleme bei Google ist dabei die (zumindest derzeitige) Intransparenz der Lizenzkosten. Die erwähnte Tabelle ist derzeit nicht zu finden, die Lizenzbestimmungen nehmen keinen Bezug auf die genannten Zugriffszahlen, es gibt nicht einmal einen klaren Preis für die Premium Lizenz. Die “FAQ” bieten sehr allgemeine Ausführungen ohne konkreten Nutzen, was die Zahlen angeht. Und das bei einem Weltkonzern, der ansonsten bei jeder Gelegenheit darauf setzt, alles transparent und öffentlich zu machen. Wie schon bei der Abrechnung von Google Adsense scheint auch hier zu gelten, dass in eigener Sache Intransparenz gepflegt wird.

Den gesetzlichen Anforderungen der Dienstleistungsinformationsverordnung, die seit Mai 2010 klare Preis- und Vertragsbedingungen vorschreibt, hat Google (Deutschland) offenbar nichts gehört. Möglichweise müsste mal ein findiger Anwalt eine Anzeige einreichen (nicht der Stil des Unterzeichners…). Vermutlich wäre die entsprechende Geldbuße aber wiederum auch nur so etwas wie Peanuts für den Geldspeicher in Seattle. Insofern bleibt auf wirklich verlässliche Informationen zu warten. Oder Google will die Kosten ganz individuell bestimmen, abhängig von URL und jeweiligem Standort, damit in “reicheren” Ländern anders abkassiert werden kann als in strukturschwächeren Gebieten. Auch das ist aber noch unklar.

Insgesamt erscheint die Vorgehensweise von Google als ärgerlich, weil viele Portale und Dienstleister bisher mit der Kostenlos-Philosophie des Konzerns kalkuliert hatten. Und natürlich weil Google selbst mit Urheber- und Nutzungsrechten recht unverblümt umzugehen pflegt. Kein Wunder, dass jetzt der Run auf kostenloses Material beginnt, wie etwa das der Open Street Map. Deren Lizenzbedingungen sehen (bisher) keine Kostenpflicht vor. Allerdings sind damit natürlich viele interessante Optionen ausgeschlossen, die Google Maps bietet. Wie so oft der Konflikt zwischen kostenpflichtiger Premiumqualität und Kostenlos-Modell. Und das ausgerechnet im Fall von Google.

Michael Hirschler

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