Geklaute Fotos, Texte – was tun?
Von Redaktion • 24.06.11 • Thema: Hintergrund, Honorare, Urheberrecht“Was tun, wenn ich meine Beiträge auf anderen Internetseiten finde, denen ich keine Genehmigung eingeräumt habe?” Das fragen sich immer wieder viele Freie. Da unser Text zum Thema aus dem Jahr 2007 oft nicht gefunden wird, haben wir ihn hier noch einmal neu eingestellt:
Nutzungen durch Personen/Firmen/Vereine, die keine Auftraggeber waren
Freie finden ihre Beiträge zunehmend im Internet oder auch in anderen Publikationen, ohne dass sie oder ihre Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt haben. Es ist zu empfehlen, sich und seine Themen mindestens zweimal im Jahr in Suchmaschinen zu suchen. Sofern Freie noch Inhaber von Nutzungsrechten sind, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wenn Sie gegen den Nutzer und die Nutzung eigentlich nichts einzuwenden haben, außer dass Sie ein Honorar wünschen:
o Sie schicken eine Rechnung an den Nutzer mit einem Honorar, das sich vorzugsweise an Ihren bisherigen Honoraren im Internetbereich bzw. einer vergleichbare Publikation orientiert, ansonsten an Übersichten des DJV (Download auf den Freien-Seiten des DJV, versehen mit dem Vermerk “Rechnung für Nutzung”). Im Bereich der Tageszeitungen können Sie sich auch an den Sätzen der Vergütungsregeln orientieren.
o Fehlt die Namensnennung beim Beitrag, verlangen Sie 100 Prozent Zuschlag und zugleich die sofortige Anbringung des Namens beim Beitrag.
o Die Rechnung ist mit Mehrwertsteuer zu versehen, sofern Sie mehrwertsteuerpflichtig sind.
o Sofern der Angeschriebene nicht reagiert, können Sie wie im Folgenden beschrieben vorgehen (Sie können das aber auch direkt machen, ohne Umweg über ein vorheriges Angebot).
Wenn Sie keine Nutzung durch den Nutzer (mehr) wünschen:
o Sie schicken eine Rechnung an den Nutzer mit einem Honorar, dass sich vorzugsweise an Ihren bisherigen Honoraren im Internetbereich bzw. einer vergleichbare Publikation orientiert, ansonsten an Übersichten des DJV (Download Freien-Seiten des DJV), versehen mit dem Vermerk “Rechnung für unerlaubte Nutzung, Schadensersatz”.
o Fehlt die Namensnennung beim Beitrag, verlangen Sie 100 Prozent Zuschlag.
o Teilen Sie zugleich mit, dass Sie die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen: “Hiermit fordere ich Sie zugleich auf, die rechtswidrige Nutzung unverzüglich zu unterlassen”.
o Die Rechnung ist nicht mit Mehrwertsteuer zu versehen, da kein Gegenseitigkeitsgeschäft vorlag (BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 42/06)
Erfolgt keine Reaktion, ist beim zuständigen DJV-Landesverband, in dem Sie Mitglied sind, Rechtsschutz zu beantragen. Bei Erfolgsaussicht wird dieser Klage für Sie erheben oder Ihnen einen Anwalt finanzieren. Bitte Grundsatz einhalten: Erst DJV-Landesverband, dann Anwalt. Nicht umgekehrt, weil sonst dessen Kosten unter Umständen nicht übernommen werden können.
Eine Bitte: Unbedarfte Internetnutzer, Kinder, Jugendliche und finanzschwache Firmen und Vereine glauben immer wieder, sie könnten Texte, Bilder und sonstige Beiträge ohne Genehmigung als “Pressespiegel” oder als “Zitat” verwenden.
In solchen Fällen sollte auf hohe Rechnungsbeträge und anwaltliche Abmahnabschreiben verzichtet werden, sondern zunächst einmal – mit angemessener Frist, der Ansprechpartner könnte im Urlaub sein – einfach nur Unterlassung verlangt werden, ohne unmittelbare Kostendrohung.
Übrigens sind Pressespiegel nur solche Publikationen, die bei den Verwertungsgesellschaften oder in bestimmten anderen Fällen bei der Pressemonitor GmbH registriert sind und zudem eine Faksimile-Abbildung des Originalbeitrags abbilden. Einen “Online-Pressespiegel” im Internet gibt es für Nutzer ohne Erlaubnis der Rechte-Inhaber im Regelfall nicht. Auch ein Zitatrecht entsteht nicht schon deswegen, weil die eigene Firma, der eigene Verein oder die eigene Person in einem Beitrag oder auf einem Foto vorkommen. Im Zweifelsfall berät der DJV seine Mitglieder über die Zulässigkeit der Nutzung ihrer Beiträge durch Dritte.
Michael Hirschler
Thema erstmals veröffentlicht unter http://bildjournalisten.djv-online.de am 14.09.07 • Thema: Fotorecht, Gesetze & Urteile, News
Drucken






Für das Foto-Onlinemagazin Fotografr.de habe ich mal in einer mehrteiligen Serie über den Bilderklau und die Vorgehensweise geschrieben. Interessant sind die weiterführenden Artikel eines Rechtsanwaltes dort. Der Link ist hier zu finden:
http://ks-fotografie.blogspot.com/2010/11/bilderklau-ist-kein-kaveliersdelikt.html
Interessant wäre es jetzt, mal vom DJV jetzt mal einen Leitfaden zu bekommen, wie man gegen unerlaubte Verwendung von Aufnahmen aus dem Ausland vorgehen soll und kann. Durch die neue Google Bildersuche sind wir jetzt auf Webseiten aus Amerika, Spanien und Russland gestoßen, wo fraglich ist, ob ein Vorgehen sich lohnt. Aber tolerieren lassen will man dies auch nicht …
Ja, ich habe abgemahnt und so einen Kunden verloren. Mit massivem Druck und erpresserischen Methoden hat er versucht mich zu nötigen, die Abmahnungen zurückzuziehen, und mich bei den Abgemahnten zu entschuldigen.
Ein weiterer Kunde hat den Autoren jetzt neue Honorarsätze aufoktroyiert, in denen er weitergehende Nutzungsrechte für seine Klientel fordert.