Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Was gilt für freie Journalisten im Jahr 2011?
Von Redaktion • 30.12.10 • Thema: Freiwillige Arbeitslosenversicherung, News, SozialesWer hat einen Anspruch auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Versicherungsberechtigt und -pflichtig sind nur Personen, die bis zum 31. Dezember 2010 freiwillig arbeitslosenversichert waren oder die ab dem 1. Januar 2011 aus einem Arbeitsverhältnis oder dem Bezug von Arbeitslosengeld I in die Selbständigkeit starten (außer für Selbständige gilt sie natürlich auch für Personen, die ins Ausland gehen oder Angehörige pflegen).
Wer ab dem 1. Januar 2011 neu in die Selbständigkeit startet, muss einen Antrag auf die Pflichtversicherung spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit stellen. Wer bereits bis zum 31. Dezember 2010 freiwillig arbeitslosenversichert war, wird automatisch weiterversichert oder kann bis spätestens 31. März – rückwirkend zum 31. Dezember – kündigen.
Leistungsberechtigung wird eingeschränkt
Versicherte dürfen ab 2011 nur noch zweimal während ihrer Selbständigkeit arbeitslos werden, also zweimal Arbeitslosengeld beziehen. Auf die Dauer des Bezugs kommt es dabei nicht an. Nach dem Ende der zweiten Arbeitslosigkeit ist eine weitere Arbeitslosenversicherung als Selbständiger nicht möglich. Die Politik hat diese Regelung mit Missbrauch im Bauhandwerk begründet, wo es wegen saisonal bedingtem Auftragsrückgang zu einem systematischen Ausnutzen der Regelung gekommen sein soll. Wie dem auch sei: Aus Sicht des DJV ist diese Regelung ein Verstoß gegen Sozialstaatsgrundsätze. Praktisch gesehen bedeutet es, dass eine Arbeitslosmeldung nur noch erfolgen sollte, wenn die Arbeit für absehbar lange Zeit weg gebrochen ist, nicht aber bei kurzen Auftragsstockungen.
Alles wird deutlich teurer
Die Arbeitslosenversicherung wird für Selbständige sehr teuer. Die Bemessungsgrenze wird verändert. 2011 soll sie von derzeit einem Viertel der Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf die Hälfte steigen, ab 2012 soll dann sogar die Bezugsgröße der Berechungsmaßstab sein. Die Bezugsgröße für 2011 beträgt 2.555 Euro/Monat (West). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.240 Euro/Monat.
Die Berechnung geht grundsätzlich wie folgt: Arbeitslosenversicherungsbeitrag (2011: 3,0 Prozent) von (2011 noch: Hälfte) der Bezugsgröße.
Das bedeutet in Euro-Zahlen: 2011 wird die Versicherung monatlich 33,60/38,33 Euro kosten (Ost/West); 2012 werden es sogar mindestens rund 67/77 Euro (Ost/West, monatlich) sein. Wenn der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von derzeit 3,0 Prozent wieder deutlich steigen würde, könnten die Beiträge 2012 sogar 100 und mehr Euro im Monat bedeuten!
Existenzgründer können ein Jahr lang auf Grundlage der Hälfte der Bezugsgröße versichert werden.
Doch es gibt hierzu keine günstigere Alternative auf dem privaten Versicherungsmakler, wie der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl (Telefon 04346 / 29602-00) festgestellt hat. Das bedeutet: Wer nicht auf Arbeitslosengeld II verwiesen sein möchte, muss in der geschilderten erheblichen Höhe einzahlen.
Wie wieder rauskommen?
Ab 2012 kann die Arbeitslosenversicherung von Selbständigen nach fünf Jahren mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Übrigen gilt aber wie bisher, dass die Versicherung entfällt, wenn der Beitrag drei Monate lang nicht gezahlt wird.
Arbeitslosenversicherung für Selbständige – ja oder nein?
Die Beiträge befinden sich spätestens ab 2012 in erdrückender Höhe und werden viele Selbständige aus der Versicherung treiben. Der DJV hat darauf als einziger Verband in der Anhörung vor dem Bundestag hingewiesen. Gleichwohl gilt: Ohne Arbeitslosenversicherung heißt die einzige Sicherung Arbeitslosengeld II. Um diese Zahlungen zu bekommen, muss jedoch oft die private Altersvorsorge, jedenfalls wenn sie nicht in Rentenversicherungen, sondern Kapitallebensversicherungen oder anderen Anlagen angelegt ist, aufgelöst werden. Daher muss der DJV freien Journalisten wohl oder übel empfehlen, trotz der horrenden Beiträge weiter im System zu bleiben. Anders mag es nur bei denen sein, die eine/n gut verdienende/n Partner/in haben.
Wie geht´s weiter?
Der DJV wird bei der Politik weiter dafür werben müssen, dass die Regelungen verbessert werden. Sowohl die Beitragshöhe als auch die Regelung zum Ausschluss nach zweimaliger Geltendmachung erscheinen als unangemessen. DJV-Mitglieder sind aufgefordert, diese Frage auch gegenüber ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort zu thematisieren und auf den DJV als Ansprechpartner zu verweisen. Der DJV informiert weiterhin über die Internetadresse www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de
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