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Freiwillige Arbeitslosenversicherung 2012 aufgeben? 5 Punkte für die Entscheidung

Von Redaktion • 30.11.11 • Thema: Freiwillige Arbeitslosenversicherung, Hintergrund, News, Soziales

Ab dem Jahr 2012 beträgt der Monatsbeitrag bei der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung 78,75 Euro. Eine Verdoppelung des Beitrags, – sicherlich einmalig in der Deutschen Sozialversicherung. Der DJV hat dagegen mehrfach protestiert, die Bundesregierung das dagegen mit der “Beitragsgerechtigkeit” gegenüber anderen Versicherten begründet.

“Soll ich kündigen oder nicht?”
– Mit dieser Frage wird der DJV in letzter Zeit öfters konfrontiert. Eine einfache Antwort gibt es nicht. Hier einige Punkte:

1. Freier Journalismus ist natürlich auch ohne (freiwillige) Arbeitslosenversicherung möglich. Über 50 Jahre lang hat das in Deutschland auch ohne eine solche Versicherung funktioniert.

2. Wenn das Geschäft nicht mehr läuft, muss man/frau sich umorientieren. Wer sich versichert fühlt, trifft möglicherweise zu spät die richtigen Entscheidungen, arbeitet zu lange für schlecht zahlende Auftraggeber.

3. Eine (freiwillige) Arbeitslosenversicherung ist allerdings ein wertvoller Schutz vor dem sozialen Absturz. Denn wer nur Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen kann, muss oft seine Ersparnisse erst auflösen, bevor die Arbeitsagentur die Geldbörse öffnet. Das gilt ungerechterweise gerade für Personen, die besonders viel gespart haben. Verschiedene Kolleginnen und Kollegen haben sich in den letzten Jahren beim DJV gemeldet und deutlich gemacht, dass die Freiwillige Arbeitslosenversicherung sie vor dem sozialen Aus beschützt hat, insbesondere während der großen Wirtschaftskrise 2007/2008. Da viele Experten bereits mit der nächsten Krise rechnen (trotz voller Auftragsbücher in der Industrie), könnte eine Weiterversicherung also trotz hoher Kosten gerade jetzt Sinn machen.

4. Ab 2012 ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung mit 78 Euro im Monat ein teurer Luxus. Dem stehen natürlich potenzielle Leistungen von rund 14.000 Euro (Regelfall) gegenüber. Damit gilt: Wer einigermaßen ordentlich als freie/r Journalist/in verdient, sollte natürlich dabeibleiben.

5. Sie können sich noch nicht entscheiden? Seit dem 31. März 2011 gilt: Sie können nur noch ordentlich kündigen, wenn Sie mindestens fünf Jahre versichert waren. Gleichzeitig gibt es aber immer noch die kuriose Regelung, nach der aus der Versicherung rausfliegt, wer dreimal nicht zahlt. Insofern könnten Sie eigentlich einfach den Überweisungsauftrag widerrufen und Mahnungen ignorieren. Die Versicherung endet dann mit dem Tag, für den zuletzt gezahlt wurde. Bisher gibt es keine Urteile, dass man für die letzten drei Nichtzahlungsmonate nachzahlen müsste.

Allerdings gilt: “Gebühren im Zusammenhang mit einer nicht ausgeführten oder widerrufenen Einzugsermächtigung, die der Versicherte zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Versicherten”. Was das dann konkret bedeutet, darüber liegen dem DJV keine Erfahrungswerte vor. Wer hier schon mit Gebühren konfrontiert wurde, wird um formlose Mitteilung an das DJV-Referat Freie Journalisten gebeten.

Zum Thema gibt es auch ein Hinweisblatt der Arbeitsagentur (PDF).

Die rechtliche Regelung des § 28a SGB III im Volltext findet sich beispielsweise hier.

Michael Hirschler

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4 Kommentare »

  1. verstehe ich nicht. Ich habe gerade den Bescheid von der Arbeitsagentur erhalten, dass ich 33,60 ab dem 1.1. 2012 zu zahlen habe. So viel wie bisher auch.
    Und die Schlussfolgerung in 4. ist gelinde gesagt eigenartig: gerade wer wenig verdient sollte dabei bleiben. Denn er kann sich nichts zurücklegen. Dem Einsatz von rund 1000 EUR stehen mindestens 11.000 EUR ALG entgegen (14.00 EUR gilt für den Westen, denn die sind offensichtlich bedürftiger).

    Und noch ein fachliche Frage, wenn man kündigt, bleiben die erworbenen Ansprüche (z.B. 24 Monate eingezahlt) erhalten? Korrektur, man ja erst kündigen, wenn man mindestens 60 Monate eingezahlt hat. Wie lange bleiben dann die Ansprüche auf ALG erhalten?

  2. Zu Punkt 4: Stimmt natürlich auch. Warum bei Ihnen 33,60 zu zahlen sind? Vermutlich weil Sie noch als Existenzgründer gelten (im ersten Jahr ist nur die Hälfte zu zahlen)? Was die Frage angeht, wie lange die Ansprüche erhalten bleiben, wäre grundsätzlich von 147 Absatz 2 SGB III auszugehen, der vier Jahre für einen entstandenen Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorsieht. Weil es allerdings nur wenige Urteile in diesem besonderen Sozialversicherungsgebiet gibt, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass eine Arbeitsagentur mit dem Hinweis auf die Besonderheit des Rechts der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung und der fiktiven Leistungsbemessung nach Qualifikationsstufen versuchen würde, hier eine Geltendmachung (z.B. im Jahr 2014 mit dem Hinweis der letztmaligen Einzahlung in 2011) zu verweigern. Wir würden in einem solchen Fall freilich Rechtsschutz leisten.

  3. Wenn ich das richtig verstehe ist ab 2011 nur noch eine 2 malige Inanspruchnahme der Versicherung möglich. Heisst das das wenn man 2 mal 1nen Tag arbeitslos ist kann man sich nicht wieder neu versichern ? Würde ja bedeuten, daß mal vorher abschätzen müsste, ob es sich lohnen wird….

  4. Hallo! Ich bin zwar kein Journalist, aber Einzelunternehmer. Mir geht das auch gegen den Strich. Darum habe ich soeben eine Petition eingereicht (Petitions-ID 22206). Dafür benötige ich Mitzeicher. Mal sehen, was passiert. Wenn es genug gibt, passiert bestimmt etwas. Das muss nur gut propagiert werden.

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