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	<title>freienblog - Infos für freie Journalisten vom DJV, Berufsverband und Gewerkschaft für freie Journalisten</title>
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	<description>DJV, Berufsverband und Gewerkschaft freier Journalisten,  Existenzgründung, Urheberrecht, Künstlersozialkasse, Presserecht, Honorare</description>
	<lastBuildDate>Wed, 22 Feb 2012 15:28:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>(Muster-)Klage gegen Verlag Axel Springer: Das Finale kommt am 4. April 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 09:32:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Honorare]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 4. April 2012 wird der Bundesgerichtshof über die Revision in Sachen der Geschäftsbedingungen für freie Mitarbeiter entscheiden. Während der DJV, dju in ver.di und Freelens davon ausgehen, dass die bisherigen Entscheidungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen nicht weit genug gegangen sind, will der Verlag seinerseits die bisherigen negativen Entscheidungen in Frage stellen. Zur Erinnerung: Das Kammergericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 4. April 2012 wird der Bundesgerichtshof über die Revision in Sachen der Geschäftsbedingungen für freie Mitarbeiter entscheiden. Während der DJV, dju in ver.di und Freelens davon ausgehen, dass die bisherigen Entscheidungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen nicht weit genug gegangen sind, will der Verlag seinerseits die bisherigen negativen Entscheidungen in Frage stellen. </p>
<p>Zur Erinnerung: Das Kammergericht Berlin hatte zuletzt entschieden, dass ein Vorratseinkauf von Rechten grundsätzlich zulässig ist. Er hatte als Bedingung für die Zulässigkeit einer solchen Regelung die angemessene Vergütung der jeweiligen Nutzungen definiert. </p>
<p>Mit einem kompletten Sieg der Urheber kann nach letzten Einschätzungen nicht unbedingt gerechnet werden. Die Vertreter der freien Journalisten hatten eigentlich erwartet, dass die alte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die so genannte Sendervertragsentscheidung, in Frage gestellt würde. Nach dieser alten Entscheidung war die Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte zulässig. Wegen der Änderung des Urheberrechts im Jahr 2002 wurde eigentlich auch mit einer Änderung dieser Positionierung gerechnet.</p>
<p>Fragen zum Verfahren werden auch Gegenstand eines DJV-Webinars im März 2012 sein, siehe <a href="http://www.journalistenwebinar.de">www.journalistenwebinar.de</a></p>
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		<title>Auskunftsrechte: Neues Verbraucherinformationsgesetz kommt voraussichtlich am 1. September 2012</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 09:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auskunftsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes tritt voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes tritt voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft. Damit gibt es eine weitere Anspruchsgrundlage für Auskünfte gegenüber Behörden. Besonders interessant ist die Pflicht zur Herausgabe amtlicher Kontrollergebnisse. Die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist dann praktisch nicht mehr möglich. Ausführlich zur Novelle informiert <a href="beck-aktuell.beck.de/news/bundesrat-billigt-novelle-des-verbraucherinformationsgesetzes-ab-herbst-2012">&#8220;Beck Online&#8221;</a>.</p>
<p>Für Journalisten ist grundsätzliche Anspruchsgrundlage das jeweilige Landespresse- oder Landesmediengesetz (LPG/LMG). Allerdings können die diversen Informations(freiheits)gesetze Journalisten dann helfen, wenn das Presserecht nicht weiterhilft. </p>
<p>Der DJV wird rechtzeitig vor In-Kraft-Treten der Novelle ein spezielles Webinar zum Thema durchführen. Auskunftsrechte sind auch das Thema eines DJV-Webinars im März, siehe <a href="http://www.journalistenwebinar.de">journalistenwebinar.de</a></p>
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		<title>Neue Webinartermine für freie Journalisten</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 13:24:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige neue Webinartermine für freie Journalisten stehen fest (es kommen noch einige dazu, übrigens). 2.3. 14-15.30 Uhr: WordPress für Einsteiger Unter wordpress.com läuft es für Anwender kostenlos &#8211; und es kann auch selbst bei den üblichen Hostern installiert werden. Die Rede ist von WordPress, einem einfachen und leicht bedienbaren Redaktionssystem für Internetseiten (längst nicht nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige neue Webinartermine für freie Journalisten stehen fest (es kommen noch einige dazu, übrigens).</p>
<p>2.3. 14-15.30 Uhr:<strong> WordPress für Einsteiger</strong> Unter wordpress.com läuft es für Anwender kostenlos &#8211; und es kann auch selbst bei den üblichen Hostern installiert werden. Die Rede ist von WordPress, einem einfachen und leicht bedienbaren Redaktionssystem für Internetseiten (längst nicht nur mehr Blogs). Wir zeigen live im Redaktionssystem, wie eine Seite eingerichtet wird, wo die notwendigen Einstellungen zu finden sind und gehen Schritt für Schritt zur eigenen Internetseite. Alle Teilnehmer legen während des Webinars ihre eigene Seite unter wordpress.com an, die wir uns dann auch während oder am Ende des Webinars gemeinsam anschauen wollen. Bei Problemen kann der Referent &#8211; nur, wenn Sie es erlauben &#8211; auf Ihren Bildschirm schauen und gucken, woran es gerade hakt. Referent: Michael Hirschler, DJV  (nur für DJV-Mitglieder)</p>
<p>8.3. 11-13 Uhr:<strong> Verhandlungstraining für freie Journalisten, mit Sonderschwerpunkt: Verhandlungstraining für Journalistinnen</strong>, insbesondere an <em>Tageszeitungen</em>. Wie kann ich es schaffen, einen besonders schlecht zahlenden Auftraggeber wie eine Tageszeitung zur Zahlung eines besseren Honorar zu bewegen? Was tun, wenn die Vergütungsregeln an meiner Zeitung ignoriert werden und ich mit Auftragsentzug bedroht werde? Wie kann ich mich mit anderen Freien in einer Weise zusammen positionieren, die meine Existenz nicht bedroht? In diesem Webinar soll es darum gehen, wie Positionen entwickelt werden können, wie Gespräche geführt werden sollten, welche Argumente wirken können. Durchaus auch für Freie in anderen Medienbereichen geeignet. Es referiert und diskutiert <a href="http://www.c-hacke.de/">Constanze Hacke</a>, freie Journalistin und Trainerin, Köln. (exklusiv für DJV-Mitglieder) <strong>(auch wieder am 27.4.2012)</strong> Übrigens, weil heute der &#8220;Internationale Frauentag&#8221; gefeiert wird, haben wir Constanze Hacke gebeten, einen Schwerpunkt für Journalistinnen zu setzen. Nach der DJV-Umfrage 2008 erhalten Frauen durchschnittlich selbst bei gleicher Arbeit 20 Prozent weniger Honorar, und eine These lautete, dass (meist männlich besetzte) Redaktionen härter mit Frauen verhandeln. Wir wissen nicht, ob das stimmt, aber Constanze Hacke hat sich bereit erklärt, das Thema mit anzusprechen. Selbstverständlich dürfen aber auch männliche Kollegen am Webinar teilnehmen&#8230;</p>
<p>13.3. 14-16 Uhr: <strong> </strong><strong>Urheberrecht</strong> &#8211; (fast) alles was Freie jetzt wissen müssen: Urheberrechtsschutz, Sinn, Zweck und Tragweite, Urheberrecht als Teil des Vertrags- und Arbeitsrechts, Verwertungsgesellschaften, Leistungsschutzrecht, Bedeutung von Tarifverträgen für Arbeitnehmerähnliche, Urhebervertragsrecht von 2002, Verbandsklagen gegen Geschäftsbedingungen, Vergütungsregeln, Individualklagen, individuelle Vertragsformulierungen, Verwendung und Durchsetzung eigener Vertragsregelungen auch ohne förmlichen Vertragsabschluss, Maßnahmen und Kalkulation bei Urheberrechtsverletzungen &#8211; und natürlich Antworten auf die Fragen der Teilnehmer, Referent: Michael Hirschler, DJV  (nur für DJV-Mitglieder)</p>
<p>20.3. 11-12.30 Uhr: <strong>Auskunftsrechte von Journalisten</strong>: Welche Informationen können Journalisten von Behörden bekommen, Ansprechpartner, Wege, gerichtliche Durchsetzung, Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung (Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Informationsfreiheitsgesetz etc.). Referent: Michael Hirschler, DJV (exklusiv für DJV-Mitglieder)</p>
<p>21.3. 14-16 Uhr:<strong> Internetprojekte/-portale mit-/machen</strong>. Viele Freien wollen eigene Internetangebote aufbauen oder aber passende Inhalte für bereits bestehende Portale zuliefern. Lothar Schumacher, lange Jahre Tageszeitungsredakteur, betreibt mit seiner Firma &#8220;pw-internet&#8221; zahlreiche Internetportale zu Fachthemen. Eines der wichtigsten Konzepte lautet hierbei: Journalismus ist der Kern des Erfolgs. Wer auf Schleichwerbung und Kompromisse mit Werbekunden setzt, kann im Onlinemarkt nicht überleben. Schumacher zeigt im Webinar seine Projekte und schildert, wie er sein mittelständisches Online-Unternehmen aufgebaut hat. Außerdem verrät er uns, an welchen Inhalten bereits bestehende Portale interessiert sind und warum die Zulieferung von Beiträgen immer noch ein Geschäftsmodell sein kann. (Referent: Lothar Schumacher, Co-Referent: Michael Hirschler, exklusiv für DJV-Mitglieder)</p>
<p>23.3. 11-13 Uhr: <strong>Existenzgründung als freie/r Journalist/in</strong>: Marktchancen, (Online-)Marketing, Arbeitsbereiche, Künstlersozialkasse, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, freiwillige Arbeitslosenversicherung, Absicherung, Versicherung gegen Schäden durch Berichterstattung (Vermögensschadenhaftpflicht), Finanzhilfen, Steuern, Referent: Michael Hirschler, DJV (auch &#8220;Noch-nicht-Mitglieder&#8221;)</p>
<p>27.3. 11-13 Uhr: strong> Lokale Online-Angebote betreiben<br />
Arbeitsweise, Philosophie und Software von Stadt-/Regionalportalen. Christoph Zeuch von von <a href="http://www.altona.info">altona.info</a> erläutert die Funktionsweise des Hamburger Onlinemagazins. Außerdem stellt er das Projekt stadt.cc vor, das anderen freien Journalisten beim Start ihres eigenen lokalen Onlinemagazins helfen soll (exklusiv für DJV-Mitglieder).</p>
<p>26.4. 14-15.30 Uhr: <strong>Bildrecht für freie Bildjournalisten und Redakteure</strong>: Was und wen darf ich heute noch fotografieren? Wie kann ich in Haftung geraten und mit welchen Strategien lässt sich das weitestgehend vermeiden. Wir untersuchen zahlreiche Gerichtsurteile, schauen uns online einige Bilder an, die möglicherweise rechtswidrig sein können und suchen praktische Antworten über Geschäftsbedingungen, Verträge und Versicherungen. Referent: Michael Hirschler, DJV (exklusiv für DJV-Mitglieder)</p>
<p>27.4. 11-13 Uhr:<strong> Verhandlungstraining für freie Journalisten</strong>, insbesondere an <em>Tageszeitungen</em>. Wie kann ich es schaffen, einen besonders schlecht zahlenden Auftraggeber wie eine Tageszeitung zur Zahlung eines besseren Honorar zu bewegen? Was tun, wenn die Vergütungsregeln an meiner Zeitung ignoriert werden und ich mit Auftragsentzug bedroht werde? Wie kann ich mich mit anderen Freien in einer Weise zusammen positionieren, die meine Existenz nicht bedroht? In diesem Webinar soll es darum gehen, wie Positionen entwickelt werden können, wie Gespräche geführt werden sollten, welche Argumente wirken können. Durchaus auch für Freie in anderen Medienbereichen geeignet. Es referiert und diskutiert <a href="http://www.c-hacke.de/">Constanze Hacke</a>, freie Journalistin und Trainerin, Köln. (exklusiv für DJV-Mitglieder) <strong>(auch am 8.3.2012)</strong></p>
<p>[<strong>Änderungen des Terminplans sind möglich</strong>, Interessenten werden zeitnah benachrichtigt. Die Webinare werden dann zum nächst möglichen Datum angeboten.]</p>
<p>Anmeldung unter <a href="http://www.journalistenwebinar.de">www.journalistenwebinar.de</a></p>
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		<title>Schlagt! es! tot! das! Urheberrecht! Eine neue, lustige Serie (Update V).</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/schlagt-es-tot-das-urheberrecht-eine-neue-lustige-serie/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 07:43:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aktualisierung (15.2.) unserer kleinen Zusammenstellung des "Kulturkampfes" (Reinhard Müller, FAZ) ums geistige Eigentum...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>(Aktualisierung am 15.2., siehe weiter unten)</em></p>
<p>Deutschlands Netzpioniere (also jene, die bekanntlich gerne mit dem Duktus des Höhlenforschers dem unwissenden Rest das Internet erklären wollen und daraus umwerfende Erkenntnisse für Politik, Kultur, Sport oder sonst noch etwas absondern) verkünden es jeden Tag neu: Schlagt es tot, das Urheberrecht! Es stört den gesellschaftlichen Fortschritt. Kreative, sucht Euch andere Quellen für Euren Lebensunterhalt. Nicht das todgeweihte Verlagswesen, sondern Vater Staat ist Eure Rettung, der Euch seinen Kulturpfennig vor die Tür legen wird (natürlich erst nach einer Sitzung einer zuständigen Staats-Kulturpfennigverteilungs-Enquetekommission, so eine Art Rundfunkbeirat II). </p>
<p>Bleibt alles ohnehin nicht ohne Wirkung. Neulich, auf Twitter, bemerkte eine Kreative: &#8220;Jetzt habe ich wegen der Piraten schon ein schlechtes Gewissen, mein Urheberrecht einzufordern. Hmpf.&#8221; Die Debatte um das Urheberrecht ist also schon jetzt bewusstseinsfördernd. In Spanien soll eine Autorin bereits erklärt haben, wegen des Diebstahls ihrer poetischen Literatur im Netz den Beruf aufgeben zu wollen. Auch das ein Schritt voran im Sinne des Fortschritts, wir hätten ohnehin keine Zeit gefunden, das (auch) noch zu lesen.</p>
<p>An dieser Stelle sollen in Zukunft die wesentlichen Meilensteine der an sich für sich zu sich findenden Weltvernunft aufgelistet werden. Den Partisanen im Kampf gegen das Urheberrecht sei empfohlen, diese Liste durch weitere Links zu ergänzen (unten unter Kommentaren), die besten davon werden dann ebenfalls auch hier im Text gefeaturet werden.</p>
<p><strong>Hier fangen wir mal mit den aktuelleren Geschichten an:</strong></p>
<p><strong>Bismarck lässt grüßen: FAZ-Chefideologe Müller zieht in den Kulturkampf (15.2.) </strong></p>
<p>Während die normalen Redakteure der Tageszeitung mit dem klugen Kopf dahinter in letzter Zeit sichtlich Ratlosigkeit erkennen ließen, wie sie denn das unappetitliche ACTA-Abkommen ihren Lesern verkaufen könnten (und in der Sonntags-FAZ von Harald Staun bereits die Totenmesse für das geistige Eigentum gelesen worden war), meldet sich am 15.2. FAZ-Redakteur Reinhard Müller, eine Art juristischer Chefideologe, zuständig für die Seite mit dem strengen Titel „Staat und Recht“, <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urheberrecht-schoepfung-hat-ihren-preis-11649183.html">in der Kommentarspalte</a> zur Rettung des geistigen Eigentums zu Wort. Mit der Stimme Bismarcks, die ja gerade erst auf einer Wachsplatte in einem US-Archiv wiedergefunden wurde, erklärt der gar nicht wachsweiche Müller die heftige Reaktion der  Internetaktivisten gegen ACTA:<br />
<strong><em><br />
„Sie ist nur mit einem Kulturkampf zu erklären.“ </em></strong></p>
<p>Ganz wie der berühmt gewordene  CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling zitiert er bedeutende Verfassungswerke, hier allerdings nicht die der Französischen Revolution, sondern gleich die Allgemeine Erklärung der Urheberrechte von 1948, oder wie sie auch immer geheißen haben mag. Diese wurde ja &#8211; das schreibt Müller allerdings nicht &#8211; bekanntlich vom Franzosen Stéphane Hessel verfasst, und der ist ja auch ein ganz Empörter. Müller empört sich auf seine Weise, denn er warnt die Raubkopierer davor, dass das Kopieren gar nicht in ihrem eigenen Interesse sein kann:</p>
<p><strong><em>Wer das Urheberrecht abschaffen will, hat bald gar nichts mehr zum Kopieren.</em></strong></p>
<p>Wir haben allerdings Zweifel, dass diese These wirklich auch nur einen der Freunde des freien Downloads beeindrucken wird.</p>
<p><strong>Lob der Piratenwirtschaft: Robert Neuwirth macht Furore</strong></p>
<p>Inmitten der Debatte um ACTA erscheint im französischen „Courrier International“ (Ausgabe 9.-15.Februar) eine Übersetzung eines Beitrags von Robert Neuwirth, der im Herbst 2011 bereits im US-amerikanischen Harper´s Magazine erschienen ist. Er lobt darin die Vorteile der Schattenökonomie und der Produktpiraterie, so dass wir mal annehmen dürfen, dass die <a href="http://www.scribd.com/doc/70542981/The-Pirate-Economy-by-Robert-Neuwirth ">Wiedergabe seines Beitrags unter scribd.com</a> ganz im seinen Sinne ist (oder eben &#8220;fair use&#8221;). Oder wäre das möglicherweise unerlaubte Piraterie? Wie dem auch sei, Markenverletzungen und Raubkopien hat es nach Neuwirth nicht nur schon immer gegeben, sondern sie sind auch ein wichtiger Motor der wirtschaftlichen Entwicklung gewesen. Natürlich fehlt im „Courrier“ nicht ein kurzer Kontrapunkt eines anderen Autoren, der Neuwirths Auffassung zurückweist, aber die große Richtung stimmt.</p>
<p><strong>Akt II der Tragikomödie rund um´s Urheberrecht: ACTA und Probleme beim Erkenntnisfortschritt</strong></p>
<p>Deutschland demonstriert am 11. Februar trotz klirrender Kälte und Karneval, gegen ACTA und Urheberrecht. So jedenfalls melden es auch einige Medien, die zugleich begeistert vermelden, dass es offenbar mit der &#8220;Politikverdrossenheit&#8221; vorbei sei. ACTA eint das Volk, eine neue Bewegung, besser als Apathie allemal, zittern die Redakteure in dem Bemühen, den Kontakt mit Mainstream und Straße nicht zu verlieren. Internationale Verträge sind in einer Zeit, in der Deutschland international ohnehin nur den Zahlmeister zu spielen pflegt, ohnehin irgendwie suspekt, in jedem Fall kann Deutschland im Zweifel ja ohne EU und Euro, ganz bestimmt aber ohne ACTA.</p>
<p>Nun mag es so in der Tat so sein, dass das Urheberrecht in internationalen Abkommen geregelt wird. Entgegen anderslautenden Gerüchten heißen die zwar nicht ACTA, sondern eher <a href="http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/businesses/intellectual_property/l26054_de.htm">WIPO-Verträge</a>, wobei hier das Urheberrecht insbesondere von den Übereinkünften von Bern geregelt wird.</p>
<p>Interessant könnte auch sein, dass ACTA gar nicht in die nationale Definition des Urheberrechts eingreifen will:</p>
<p>http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf</p>
<p><em>Artikel 3</p>
<p>(1) Dieses Übereinkommen lässt die im Recht einer Vertragspartei niedergelegten Bestimmungen über die Verfügbarkeit, den Erwerb, den Umfang und die Aufrechterhaltung von Rechten des geistigen Eigentums unberührt.</p>
<p>(2) Dieses Übereinkommen begründet für eine Vertragspartei keine Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Recht des geistigen Eigentums nach ihren Rechtsvorschriften nicht geschützt ist.</em></p>
<p>Aber das alles muss Netzpolitiker nicht groß scheren. Denn im Zweifel ist heutzutage jedwede internationale Übereinkunft, die überhaupt darauf gerichtet sein könnte, Ansprüche auf Wahrung geistigen Eigentums irgendwie zu fördern, ein Anschlag auf die Netzpolitik und das Recht von Firmen wie Google, die nächsten Milliardengewinne auszuwerfen.</p>
<p>Denn bei den Verhandlungen über ACTA <strong><em>&#8220;war auch Google da &#8211; die dann gesagt haben, nein, wir machen das nicht, das fand ich sehr spannend, da waren sie mal wieder die Guten &#8220;</em></strong>, meint beispielsweise der Berliner Piratenvorstand und Telecomix-Mitorganisator Stephan Urbach <a href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1667238/ ">in einem Interview des Deutschlandradios</a> am 2.2., denn &#8211; oh, Wunder &#8211; Google habe Forderungen nach der Umsetzung von ACTA nicht unterzeichnet. &#8220;Google &#8211; wieder einmal die Guten&#8221;? Der kritische Sachverstand scheint bei netzpolitisch Interessierten schon seit Jahren immer wieder neu auszusetzen, wenn es um den Datenkraken aus Seattle geht. Zwar hakt der Fragesteller des DLR bei dieser seltsamen Aussage nicht nach, stellt dann aber doch die Frage, dass von Internetabschaltungen und dergleichen im Abkommen gar nichts zu lesen sei. Darauf kommt es gar nicht an, weiß Urbach zu kontern, denn das Abkommen sei in jedem Fall schwammig und der Originaltext auf Englisch, etwa beim Begriff „Fair Trial“.</p>
<p><strong><em>Also, die Übersetzung klingt harmloser als der Originaltext. Gültig ist auch übrigens der englische Originaltext und nicht die deutsche Übersetzung. Auch, wenn wir das unterschrieben haben, ist der englische Originaltext, der in Japan liegt, im ACTA-Büro, das ist maßgeblich.</em></strong></p>
<p>Nun hat der eine oder andere Jurist einmal davon gehört, dass bei internationalen Abkommen meist die englische und manchmal auch noch die französische Fassung maßgeblich ist, damit die Welt nicht an den handwerklichen Fehlern von Übersetzern zu Grunde geht, aber ohne eine ordentliche Konspirationstheorie über Sprachverstecke und Geheimverhandlungen in Hinterzimmern würde ja bekanntlich alles einfach nur noch langweilig sein.</p>
<p><strong>Rechtsreferendar liest ACTA und findet nichts Aufregendes</strong></p>
<p>Während die Öffentlichkeit noch Schlimmes ahnt, hat sich endlich ein deutscher Jurist in Person des Rechtsreferendars Jens Ferner an die Lektüre des Textes gewagt und <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/das-anti-counterfeiting-trade-agreement-acta-und-das-deutsche-recht/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">verkündet daraufhin am 1. Februar 2012</a>, dass die maßgeblichen Anforderungen von ACTA bereits längst deutsches Recht seien. Allenfalls zu kritisieren sei das Zustandekommen &#8220;außerhalb der Öffentlichkeit&#8221;, als hätten sich deutsche Journalisten bis gestern überhaupt einmal für das interessiert, was Juristen so weltweit an Rechtshilfe- und Durchsetzungsabkommen schließen.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Stadler wacht auf &#8211; möglicherweise mit Inspiration durch den Rechtsreferendar</strong></p>
<p>Nachdem der Referendar Ferner die Kärnerarbeit der Textdurchleuchtung auf sich genommen hat, schwingt sich der umtriebige, internetbloggende Rechtsanwalt Stadler bereits am nächsten Tag auf seine Schultern und verkündet <a href="http://www.internet-law.de/2012/02/ist-die-acta-hysterie-berechtigt.html">mit Blogeintrag von 17.01 Uhr </a>, ohne mit einem einzigen Wort die doch recht wahrscheinliche Quelle seiner plötzlichen Erkenntnisse anerkennend zu würdigen, letztlich das Gleiche wie Ferner: ACTA ist gar nicht so. Wobei am 16. Februar per Kommentar von seiner Seite in diesem Blog entgegnet wird, dass er schon viel länger am Ball gewesen sei:<br />
<strong><br />
<em>Sie haben offenbar nur diesen einen Blogbeitrag von mir gelesen, andernfalls wäre Ihnen kaum entgangen, dass ich schon 2010 darauf hingewiesen habe, dass ACTA deutlich entschärft wurde und keine Regelungen zur Providerhaftung, zu Netzsperren und zu Three-Strikes enthält und andere Ansätze wie die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen längst im deutschen Recht verankert sind. Dass man ACTA vor allen Dingen deshalb problematisch finden sollte, weil es es eine falsche Richtungsentscheidung im Urheberrecht verfestigt und nicht um einen faieren Ausgleich der widerstreitenden Interessen bemüht ist, konnte man von mir auch bereits 2010 lesen.  </em></strong></p>
<p>Wir lernen damit, dass das Thema wohl eigentlich eher generell in der digitalen Luft gelegen hat, und unsere schlimmen Vermutungen damit substanzlose Polemik darstellen. Wobei es ja eigentlich in einer Szene, die das Urheberrrecht eigentlich eh für eine kuriose Antiquität des 19. oder 20. Jahrhunderts hält, eigentlich ja eigentlich gar keine wirklich böse Behauptung sein dürfte, denn Remixen nichtkommerzieller Natur soll doch in Zukunft eh erlaubt sein. Aber in der Tat ist die Grundannahme richtig: Wir lesen eigentlich immer nur einen einzigen Blogbeitrag eines Internetbloggers, denn sonst würden wir die vielen anderen Blogs in der Welt gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen können, die unverdrossen gegen das Urheberrecht ankämpfen, und das wäre irgendwie auch schade.</p>
<p><strong><br />
Was ACTA für Deutschland ändert, ist auch egal, meint die Netzpolitik, auch das Nicht-Ändern ist schlimm</strong></p>
<p>Schweigen in der Internetszene, aber nur für einen Moment. Eine neue Devise muss her. Sie wird schnell geliefert von Markus Beckedahl, der über seinen Blog Netzpolitik wichtige Orientierungshilfen zu geben pflegt. An ACTA ist eben schlimm, dass es <em><strong>nichts</strong> </em>ändert, heißt ungefähr ab dem 6.2. die Devise, weil es geltendes Urheberrecht zementiert. <strong><em>„Urheberrecht reformieren statt zementieren“</em></strong>, wird auch sogleich der Slogan der Digitalen Gesellschaft, deren Vorsitzender Beckedahl ist, sowie Standardaussage vieler ACTA-Akteure einschließlich der Piratenpartei. Diese These ist natürlich gewagt, wo das Urheberrecht &#8211; wir sagten es schon &#8211; schon seit Jahrzehnten in schweizbasierten Abkommen (Stichwort: Bern) festgelegt ist, aber sei´s drum. Denn im Zweifel gilt ja: Schlag! es! tot! das! Urheberrecht! &#8211; und da kommt es auf juristische Feinheiten nun wirklich nicht mehr an.</p>
<p>Bei ACTA geht es ja wohl eher um das Produkt- und Markenrecht von Firmen, weswegen gewitzte Staaten wie China das Abkommen schon einmal gar nicht unterzeichnet haben. Auch nicht so wichtig, inzwischen melden sich Menschenrechtskämpfer zu Wort und pochen auf das Menschenrecht auf Generika-Medikamente in armen Staaten, und das, wo wir doch noch eben die warnenden Worte von Verbraucherexperten und Ärzten gehört hatten, die darauf verwiesen, dass Generika oft nicht die gleiche Qualität wie die Originalmedikamente haben, weil sie oft andere Wirkstoffe haben.  Und die Debatte über abstürzende Flugzeuge, in die gefälschte Bestandteile eingebaut, ist ja auch noch nicht so lange her, aber im Zweifel sollte man ohnehin Kohlendioxid sparen und nicht mehr fliegen &#8211; wer nicht fliegt, kann auch nicht abstürzen.</p>
<p>Wie dem auch sei, die Vorstellung, dass die Freunde eines gnadenlosen Monopolisten wie die Firma Google irgendwie wirklich daran interessiert seien, für so etwas wie soziale Gleichheit einzutreten, ist zumindest gewöhnungsbedürftig. Wohl recht vielen ging es wohl eher um ihr ganz persönliches Menschenrecht auf unbegrenzten Download aller möglichen Videodateien und sonstiger digitaler Inhalte, weswegen selbst die Festnahme des Chefs der Datentauschplattform Megaupload Kim Schmitz, einem Multimillionär, in diesen Kreisen tatsächlich mit Mitleid quittiert wird. </p>
<p>Die ehrlich Engagierten aus den Dritte-Welt-Initiativen, die sich seit Jahrzehnten vergeblich für internationale Gleichheit einsetzen, freuen sich gleichwohl darüber, dass jetzt bei ACTA so viele auf ihrer Seite zu sein scheinen. Wir freuen uns mit ihnen und bitten zugleich, nicht zu sehr enttäuscht zu sein, wenn die Internet-Kämpfer anschließend zum coolen Talk mit Vertretern von Milliardenkonzernen wie Google laufen, die bekanntlich ganz fürchterlich sozial zu sein pflegen.</p>
<p><strong>Wege zum (Web-)Kommunismus: Eigentum muss weg, aber erst einmal das geistige Eigentum (4.2.)</strong></p>
<p>Der Abgeordnete Heveling, wir erinnern uns, ein Ende Januar (digital) geteerter und gefederter Troll, hat Recht. Diese überraschende Feststellung macht der im deutschen Internet nicht gänzlich unbedeutende Berliner <a href="http://mspr0.de/?p=2817">Michael Seemann am 4. Februar in seinem Blog</a>. Es geht tatsächlich bei der Diskussion um die Grundfeste der bürgerlichen Gesellschaft, meint Seemann, das Eigentum stehe in der Tat zur Dispositon, denn es sei ein veraltetes Konzept:</p>
<p><strong><em>Wenn ich es radikal durchdenke, brauche ich einen Rechner, ein Smartphone und ein Platz zum schlafen. I Der Rest ist in der Cloud. All meine Informationen, meine Musik, meine Bücher, meine Freunde, meine Lebensstil, meine Identität. </em></strong></p>
<p>Niemand braucht den Eigentümer mehr, meint Seemann:</p>
<p><em><strong>Der Eigentümer ist in dieser schönen neuen Welt der nutzlose Parasit. Er hat sich längst von jeglicher Aufgabe befreit, er spielt in dem System keine Rolle mehr. Aber er ist es, der am meisten von ihm profitiert. Und wenn man sich also das System und wo es hinführt auf diese Weise anschaut, dann kommt das System Eigentum also in erhebliche Legitimationsnot.</strong></em></p>
<p>Die Kommentare zu seinem Beitrag zeigen, dass die Verabschiedung von der bürgerlichen Gesellschaft eines Ansgar Heveling durchaus ernst genommen wird. Wir rechnen 1 und 1 zusammen und kommen zum Schluss, dass man im Leben tatsächlich zwei Rollen hat. Solange man die schönen Fotos liefert, ist man der nette Kreative von nebenan, sobald man Geld für die Nutzung dieser Bilder will, wird man zum Urheberparasiten. Das klingt plausibel. Während wir noch nachdenken, wie wir es nun unserem Vermieter erklären, dass wir wegen Feststellung seines Parasitentums nunmehr auf die Zahlung der Miete verzichten und damit zugleich unsere Texte endlich in die lizenzlose Allmende werfen können, kommen uns aber immer noch Zweifel an der asketischen Lebenseinstellung Seemanns. Irgendwie bleibt da der Zweifel. dass bei jemanden, der so viel digitales Wasser zu trinken vorgibt, irgendwo doch noch ein ziemlich reeller Weinkeller vorhanden sein könnte. Zu hoffen wäre es jedenfalls.</p>
<p><strong>Michael Hanfeld in der Alltags-FAZ: &#8220;Genauere Erörterung&#8221; über Urheberrecht notwendig</strong> (1.2.)</p>
<p>Nachdem der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling am 30.1. in das Licht der Weltgeschichte trat im Kampf zur Rettung des Urheberrechts, sind &#8211; in digitaler Zeit gemessen &#8211; bereits wieder Jahrhunderte vergangen, seine (digitale) Leiche wurde irgendwo auf einem jener schamhaft verschwiegenen Diskurshalden vor den Mauern der Netzgemeinde geworfen, wo jetzt die letzten hungrigen Hunde herumknabbern (und die Talkshow-Manager der Fernsehanstalten bereits Reihe stehen, um diese schöne Leiche in die Gesprächsrundenverwertung zu bugsieren).</p>
<p>Immerhin <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-glosse-heveling-11632954.html">in der Normal-FAZ versucht</a> der Medienredakteur Michael Hanfeld so etwas wie eine Ehrenrettung des Bundestagsabgeordneten, was ihm aber sichtlich schwer fällt. Auch er muss erst einmal einiges vom Rhetorikschutt aus Korschenbroich vorzeigen, bevor er dann gleich wohl &#8211; eher matt &#8211; ausspricht:<strong><em> &#8220;Die Frage, wie sich das Urheberrecht als eine Grundfeste freiheitlich-demokratischer Wertordnung in der digitalen Welt bewahren lässt, bedarf schon einer genaueren Erörterung.&#8221; </em></strong></p>
<p>Ja, das wäre vermutlich eine gute Schlussbemerkung für den Kommentar gewesen, leider hat er dann möglicherweise an den &#8220;IVW-Altar&#8221; (Knüwer) gedacht. Und fährt also fort und spricht von den <em>&#8220;<strong>Knallchargen des Web 2.0&#8243;</strong></em> und meint: <strong><em>&#8220;Wie Pawlowsche Hunde sabbern manche von Hevelings Antipoden nun um die Wette&#8221;</em></strong>. Zuletzt sieht er in den Attacken auf Heveling sogar <em><strong>&#8220;Verzweifeltes&#8221;</strong></em>, &#8211; und da müssen wir dann doch widersprechen: Das Urheberrecht und dessen Verteidiger werden mit sehr viel Ruhe und Lässigkeit, Vergnügen und Gruppengeist niedergemacht. Da ist niemand verzweifelt, es macht allen Spaß. Dass <strong></strong><strong>das </strong>immer noch niemand, nicht einmal die FAZ-Medienredaktion begriffen hat, <em><strong>das </strong></em>dürfte wohl eher zur Verzweiflung führen, aber nicht bei Hevelings Antipoden.</p>
<p>
<a href="http://frei.djv-online.de/wp-content/uploads/2012/02/Internetgemeinde450.jpg"><img  src="http://frei.djv-online.de/wp-content/uploads/2012/02/Internetgemeinde450.jpg" alt="" title="Internetgemeinde450" width="450" height="386" class="aligncenter size-full wp-image-1994" /></a>
</p>
<p><strong>Don Quichotte des Urheberrechts: Ansgar Heveling macht eine traurige Gestalt im Kampf um das geistige Eigentum</strong> (30./31.1.)</p>
<p>Eigentlich wollte er entschlossen in den Kampf um das Urheberrecht ziehen und hatte gerufen: &#8220;Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren!&#8221; &#8211; doch es dauerte nur wenige Stunden, da wurde der Bundestagsabgeordnete der CDU, Ansgar Heveling, (digital) abgeschlachtet bzw. digital geteert und gefedert, um fortan als &#8220;Troll&#8221; sein restliches digitales Leben fristen zu müssen. Seine Internetseite wurde zur Strafe gehackt, was <a href="http://www.youtube.com/watch?v=KGBCbhN1">auf YouTube nachzusehen ist</a>, auf Twitter liefen die Kennzeichen #heveling und #hevelingfacts heiß, mit heftigen Anwürfen und Witzen aller Art, die seine Rückständigkeit in Sachen Internet zeigen sollten, seine Veröffentlichungen wurden sogleich gründlich durchleuchtet und <a href="http://blog.odem.org/2012/01/urheberrechtstrolle.html">prompt in einem Newsletter Urheberrechtsverletzungen entdeckt</a>, weil er ausgerechnet gegen die Namensnenung bei ansonsten vom Urheberrecht praktisch befreiten Wikimedia-Commons-Lizenzen verstieß, &#8211; und allerortens wurde er <a href="http://addliss.net/ansgar-heveling-troll-unter-trollen/2012/01/31">zum &#8220;Troll&#8221; erklärt</a>. Wobei sich der schon einiges gewohnte Beobachter da die Augen reibt: Galten als &#8220;Troll&#8221; nicht bislang im Netz Kommentar-Stalker, die Blogautoren und Foren serienweise mit Kommentaren zuschütten, wenn sie nicht mit der Meinung einverstanden sind? Nunmehr scheint als &#8220;Troll&#8221; aber schon zu gelten, wer überhaupt eine von &#8220;Netzpolitikern&#8221; irgendwie stark abweichende Meinung hat. Weswegen auch gleich der Springer-Chefblogger Christoph Keese, der dem Abgeordneten helfend beisprang, in der Sachen Netzgemeine ./. Heveling gleich beiläufig <a href="http://www.google.de/url?q=http://www.indiskretionehrensache.de/2012/01/ansgar-heveling-handelsblatt/&#038;sa=U&#038;ei=-fIoT7CnJsf-8QPWoIyACw&#038;ved=0CBIQFjAA&#038;usg=AFQjCNGPPBMP0jBfQA5qXhkA0bz9dr0ERQ">ebenfalls zum &#8220;Troll&#8221; erklärt wurde</a>.</p>
<p>Wie dem auch sei, Mario Sixtus bastelte aus der Heveling-Kampfreder <a href="http://www.youtube.com/watch?v=6GkyvvJ6eOw">ein Video</a>, das dessen Rhetork mit Bildmaterial des 2. Weltkrieg hinterfragt. Freilich ist dieses Video gleichwohl von ungewöhnlicher Sanftheit geprägt, da bei Sixtus die vorlesende Stimme den kämpferischen Charakter des Textes konterkariert. Deutlich gelungener ist da das <a href="http://www.youtube.com/watch?v=ghbbd2SqF">YouTube-Video von &#8220;SuperPussyterror</a>&#8220;, in dem Adolf Hitler quasi mit Originalstimme und heftig gestikulierend vorträgt.</p>
<p><iframe width="450" height="253" src="http://www.youtube.com/embed/ghbbd2SqF_w" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Seltsamerweise will Internet- und Zeitschriftenmacher Thomas Knüwer, der ansonsten eigentlich noch nie so richtig für digitale Zartheiten bekannt war, hier <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2012/01/ansgar-heveling-handelsblatt/">nicht mit auf den schon am Boden liegenden Heveling eintreten</a> (was die &#8220;Netzgemeinde&#8221; derweil mit zunehmendem Vergnügen macht). Ganz im Gegenteil findet er zum <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2012/01/ansgar-heveling-handelsblatt/#comments">Erstaunen mancher Kampfgenossen</a>, dass nicht der Bundestagsabgeordnete der &#8220;Troll&#8221; sei, sondern das Handelsblatt, das den Text veröffentlicht habe. </p>
<p><strong><em>Der Abgeordnete aus Korschenbroich ist gleichzeitig eine arme, vom Handelsblatt missbrauchte Sau.</em></strong></p>
<p>Heveling sei ein &#8220;Klickopfer auf dem IVW-Altar&#8221;. Das Handelsblatt habe den Beitrag nur veröffentlicht, um im Netz hohe Besucherzahlen zu erhalten. Knüwer konstatiert dabei Redaktionsversagen: <em><strong>Es hätte zum Dienst am Leser gehört, solch einen schwachsinnigen Text gar nicht erst abzudrucken. </strong></em> Als umsichtiger Internetexperte legt er den Lesern aus der digitalen Szene nahe, die Links auf den Beitrag von Heveling so einzustellen, dass der Beitrag nicht durch die Verlinkung in den Augen von Google weiter aufgewertet wird:<strong><em> Aus diesem Grund habe ich die Links hier übrigens als No-follow-Links gesetzt, die von Suchmaschinen nicht gezählt werden </em></strong>. Damit hat er freilich ein Geheimnis verraten, wie gewisse Leute offenbar ihre Diskurse erfolgreich steuern. Unbequeme Meinungen werden am besten gar nicht verlinkt, um sie aus den Suchmaschinen rauszuhalten, bzw. wenn das dann doch sein muss, mit einer Kennzeichnung, die eine Google-Aufwertung des verlinkten Beitrags verhindert. Ach, digitale Demokratie, wie trügerisch sind Deine Akteure, möchte der Beobachter da ausrufen. Freilich muss der Fairness halber hinzugefügt werden, dass die Digitalen Nativen mit dieser Praxis nicht anders verfahren als die Redaktionen übriger Medien, die in ihren Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkmedien ebenfalls massiv Meinungen ausschließen, um überhaupt jede ungewohnte Diskussion zu vermeiden.</p>
<p>Am Ende drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass Knüwers unerwartetes (natürlich immer noch vergiftetes) Mitleid mit Heveling eher was damit zu tun haben könnte, dass er seinem ehemaligen Arbeitgeber (ja, genau, das Handelsblatt) oder seinen Redaktionsnachfolgern by the way einfach eins auswischen möchte. Denn der Beitrag erschien ja nun einmal zuerst in der gedruckten Zeitung, und da gibt es bekanntlich eher keine Klickerfolge. Wenn die Auswahl des Beitrags also bei der Printredaktion lag (was naheliegt), ist seine verständnisgetriefte Reaktion natürlich auch von der Katz. Wie dem auch sei, wohl auch zur Korrektur seines mitleidigen Images hat Knüwer anschließend eine Persiflage des Beitrags von Heveling verfasst, in dem es nicht um die Rettung vor den digitalen Maoisten, sondern die Rettung der digitalen Welt vor den gefährlichen Zeitungsverlegern geht. Dieser <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2012/01/zeitungsverleger-heveling/">Text ist wunderschön</a> und der Leser darf sich mit der beruhigenden Erkenntnis zu Bette legen, dass auch Knüwer nicht nur Wut und Mitleid, sondern auch Humor zu haben scheint.</p>
<p><strong>(Schwarz-)Weißer Ritter im Kampf um Mittelerde: MdB Ansgar Heveling mit Erstschlags-Rhetorik zur Rettung des geistigen Eigentum unterwegs</strong> (30.1.)</p>
<p>&#8220;Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!&#8221; Immerhin bis zum 30. Januar hat es gedauert, bis das Dauermobbing gegen das geistige Eigentum einen weißen Ritter in Person von Ansgar Heveling gebar, seines Zeichen CDU-Bundestagsabgeordneter. Sein <a href="http://mobil.handelsblatt.com/;type=artikel/top/6127434">Gastkommentar im Handelsblatt</a> übertrifft jeden Wortwitz, den wir an dieser Stelle mühsam zu produzieren versuchen. Heveling gibt beim geistigen Eigentum keinen Pardon, als &#8220;geschichtsbewusster Politiker&#8221; ruft er aus: </p>
<p><strong><em>&#8220;Wenn wir nicht wollen, dass sich nach dem Abzug der digitalen Horden und des Schlachtennebels nur noch die ruinenhaften Stümpfe unserer Gesellschaft in die Sonne recken und wir auf die verbrannte Erde unserer Kultur schauen müssen, dann heißt es, jetzt wachsam zu sein. Also, Bürger, auf zur Wacht! Es lohnt sich, unsere bürgerliche Gesellschaft auch im Netz zu verteidigen!&#8221; </em></strong></p>
<p>Weiter: (&#8230;) <strong><em>&#8220;Diese bürgerliche Gesellschaft mit ihren Werten von Freiheit, Demokratie und Eigentum hat sich in mühevoller Arbeit aus den Barrikaden der Französischen Revolution heraus geformt &#8211; so entstand der Citoyen. Und genau dort, in den Gassen von Paris im Jahr 1789, wurde die Idee des geistigen Eigentums geboren. Welche Errungenschaft wider die geistige Leibeigenschaft des Ancien Régime! Endlich konnte man &#8211; unabhängig von Herkunft und Status &#8211; mit seines Geistes Schöpfung wirtschaftlich etwas anfangen. Diese Idee des geistigen Eigentums sollte sich als Motor für Innovation und Entwicklung auf dem europäischen Kontinent erweisen. Eine Idee, deren Bewahrung auch im digitalen Zeitalter lohnt.&#8221;</em></strong></p>
<p>Ohne Zweifel geht es beim Kampf um das geistige Eigentum um <strong><em>eine unheilige Allianz aus diesen &#8220;digitalen Maoisten&#8221; und kapitalstarken Monopolisten</em></strong>, zumal ja auch die iPhones vom Ultrakapitalisten Foxconn in einem Land produziert werden, das immer noch Mao-Bildchen im Lande (und sogar in Tibet) verteilen lässt. Ob sich das geistige Eigentum aber mit solchen rhetorischen Flammenwerfern überzeugend verteidigen lässt? Die Lektüre des MdB-Pamphlets lässt ahnen, dass im Endkampf zwischen geistigem Eigentum und der &#8220;Netzgemeinde&#8221; unser humoristisches Potenzial noch ziemlich strapaziert werden wird. </p>
<p>Wir schließen mit der Einsicht des MdB, dass &#8220;offensichtlich Narzissmus und Nerdzismus Zwillinge sind&#8221;. Auch wenn wir den Zusammenhang mit der Debatte nicht ganz verstehen, ist das zumindest ein (allerdings einziger) gelungener Satz in der Kolumne.</p>
<p><strong>Sonntag-FAZ glänzt mit Marxismus-Grundkurs wider das ausbeuterische geistige Eigentum</strong> (29.1.)</p>
<p>&#8220;Wir sollten uns endlich von der unbrauchbaren Metapher des geistigen Eigentums verabschieden&#8221;, fordert Harald Staun am 29.1. in der gleichwohl nur kostenpflichtig abonnierbaren &#8220;Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung&#8221; (deren Verlag allerdings munter gegen Plagiate durch Internetdienste wie <a href="http://www.perlentaucher.de">perlentaucher.de</a> zu klagen pflegt). Denn, so die überraschende Erkenntnis, die Möglichkeit des <em>Musikstreamings</em> hebelt die Warenwelt des geistigen Eigentums aus. Dabei gibt sich Staun alle Mühe, mit der Sonntags-FAZ (so eine Art Coffee-Table-FAZ, in der ein bisschen mehr höherer Unsinn erlaubt ist als in der normalen Ausgabe) die &#8220;junge Welt&#8221; links zu überholen. &#8220;Die Konsumenten, vor allem aber ihre Produzenten, digitaler Musik&#8230;orientieren sich im Kern an einer Ökonomie, die, um es mal marxistisch auszudrücken, die Warenform als natürlichen Aggregatzustand kultureller Güter betrachtet&#8221;, meint Staun. Also alle sind irre: Sowohl diejenigen, die Musik herstellen als auch diejenigen, die sie konsumieren. Sie befinden sich beide im Verblendungszusammenhang der Warenform. Das Eigentum an Musik bzw. stromförmigen Inhalten ist längst tot, nur keiner hat schon so richtig gemerkt (außer Herrn Staun)! Auch der Raubkopierer bewege sich mental noch in der &#8220;Negation&#8221; der Warenform, denn klauen und <em>haben</em> muss heutzutage niemand mehr etwas, alles streamt bzw. fließt.</p>
<p>Nun könnte dem irren Tanz von Staun um die Warenform entgegengehalten werden, dass die korrekte polit-ökonomische &#8220;Ableitung&#8221; gewisser staatlicher und juristischer Regelungen doch einmal Gegenstand langer feuilletonsredakteursmäßiger Debatten in Universitätsseminaren und Gegenstand einer <a href="http://www.scribd.com/doc/48991716/Paschukanis-Allgemeine-Rechtslehre-und-Marxismus">ganz eigenen politisch korrekten Rechtslehre</a> gewesen sein soll, aber Staun hatte sich spätestens  da vermutlich schon in die Eckkneipe verdrückt und lieber Sater, Freud oder Marcuse gelesen. Wäre er bei Marx bzw. Paschukanis geblieben, hätte er vielleicht lernen können, dass das geistige Eigentum und das Urheberrecht noch nie 1:1 von einer Warenform abhängig waren, sondern zu guten Teilen vielleicht nichts anderes sind als eine staatlich fixierte Geldrente für Urheber und Verlage.** Oder neudeutscher: Kapitalismus geht auch mit solchen luftigen Dingen wie Dienstleistungen und Rechten, &#8211; die Warenform geht auch ohne anwesende Ware.</p>
<p>Während wir uns dabei immer noch fragen, ob sich die Warenform nicht schon damals auflöste, als RTL aus Luxemburg die einzige in Deutschland hörbare Musik zu senden pflegte (und wir am Cassettenrekorder mitzuschneiden pflegten), macht Staun in seinem Beitrag den Schlenker vom doch (ehemals) recht linken Marx zum rechtskonservativen US-Professor Lawrence Lessing, der aus der Chicagoer Schule stammt, die sich, pardauz, eigentlich zentral für Eigentumsrechte einzusetzen pflegt. Dieser wird in Deutschland ironischerweise auch von der &#8220;Digitalen Linken&#8221; <a href="http://frei.djv-online.de/auch-die-linke-will-den-kreativen-ihr-urheberrecht-wegnehmen/">vergöttert</a>, weil er das Urheberrecht für quasi tot erklärt. So trifft sich links und rechts, Hauptsache Urheber tot.</p>
<p>Der Leser fragt sich natürlich auch, ob Staun noch nie davon gehört hat, dass beispielsweise die GEMA, Warenform hin, Warenform her, schon heute ganz normal Gebühren für das Musikstreaming kassiert. Was durchaus funktionieren kann, wenn mit Nutzer-, Umsatz- und Gewinnkennzahlen gerechnet wird und ein für alle Beteiligten akzeptabler Tarif dabei rauskommt. Ob die Musik, die am Ende herausströmt, als Ware oder Dienstleistung bezeichnet wird, ist dabei eher schnurz. Wichtig für die Urheber ist vor allem, dass sie eine Vergütung erhalten. Dieser &#8220;rentenförmige&#8221; Geldanspruch ruht wiederum auf dem Konzept des geistigen Eigentums, das damit eben wohl eher nicht per se veraltet oder weggeströmt zu sein scheint, weil es noch nie allein an einer Ware klebte.</p>
<p><strong>Dem Presseschauder schauderts ´s nicht bei SOPA</strong> (24.1.)</p>
<p>Wenn es in den USA stürmt, werden in Deutschland die Fenster zugemacht. Deswegen findet die Debatte darüber, ob von Hollywood und der US-Musikindustrie ausgehende Gesetzesvorhaben in den USA gegen Urheberrechtspiraterie (SOPA und PIPA) gut oder schlecht sind, auch in Deutschland statt. Wie immer gilt das Gesetz der Meute, es gibt eine Meinung, der eher alle folgen, die Sinn, Geschmack und Verstand haben. Seltsamerweise ist es diesmal aber gar nicht die Meinung des gelegentlichen BILD-FAZ-Spiegel-Kartells, sondern der Aufschrei der Internetindustrie, der auf der (digitalen) Straße zu hören ist. Die Freiheit des Netzes, vor allem aber auch des unbeschwerten Geldverdienens im Netz ist bedroht, weswegen auch bekannte Bürgerrechtsfreunde wie die Firma Facebook und Google mit gegen das Gesetz protestieren.</p>
<p>Deutschland Netzdemokraten verstehen bekanntlich als einzige, wie zu Fragen wie SOPA im Netz zu kommunizieren ist. Zum Zweck der (Selbst-)Verständigung haben sie ja ohnehin Vereinigungen wie die <a href="http://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft</a> gegründet, wie auch den Club der (natürlich nur ganz privaten) Freunde von Facebook und Google <a href="http://d-64.org/">wie D64</a>, oder sie arbeiten direkt für <a href="http://www.newthinking.de/">Lobbyfirmen</a>, die sich mit Blogs wie <a href="http://www.netzpolitik.org">Netzpolitik</a> schmücken. </p>
<p>Die Galionsfigur der Netzpolitik, Markus Beckedahl, weiß daher, wie sich Digitaldemokraten ganz schnell eine Meinung zu einem politischen Thema bilden können, und hält kein Blatt vor den Mund (bzw. vor seinen Hintern):<strong><em> &#8220;Du weißt dass #sopa scheiße ist, wenn @christophkeese in seinem Blog eine Lobrede darauf hält&#8221;</em></strong>, twittert er fröhlich und verlinkt auf einen Beitrag des Konzerngeschäftsführer Public Affairs bei Axel Springer, Christoph Keese. Klar, Fäkalbeleidigungen sind in Deutschland bekanntlich, wie Ethnologen schon herausgefunden haben, so eine besondere nationale Eigenart, die damit auch in den netzpolitischen Diskurs gehören. Dabei wäre Käse metapher- und hänselmäßig doch eigentlich passender gewesen. </p>
<p>Wie dem auch sei, was hatte denn dieser Springer-Scherge nun verbrochen, der übrigens seinen Blog (ganz wie auch die Freunde von D64) seltsamerweise als &#8220;privat&#8221; bezeichnet (wo man doch weiß, dass privat im Hause Springer eher geritten oder gesegelt wird). Er findet allen Ernstes: <a href="http://www.presseschauder.de/sopa-ist-viel-besser-als-sein-ruf/">SOPA ist viel besser als sein Ruf und sollte Gesetz werden</a>. In seiner ausführlichen Gesetzes-Exegese versucht er zu zeigen, dass Maßnahmen gegen ausländische Internetseiten in den USA unter der Kontrolle der Gerichte stehen und kommt zur Conclusio: &#8220;Für Willkür der Bundesregierung zur Einschränkung der Freiheit im Netz bleibt kein Platz. Wikipedia und viele andere übertreiben maßlos.&#8221; Die Netzgemeinde staunt sichtlich über soviel Kamikaze-Geist. Das kann nur Springer, bzw. ist der Geist des von der Springerpresse publizistisch liebevoll betreuten RTL-Dschungelcamps. Doch keiner will Keese offenbar da rausholen. In den zahlreichen Kommentaren zum Beitrag findet sich bisher jedenfalls kaum ein ernstzunehmendes, wirklich ausformuliertes Gegenargument. Statt dessen werden &#8211; Generation &#8220;Cut and Paste&#8221; bzw. &#8220;Remix&#8221; &#8211; einfach mal Internetlinks zu (amerikanischer) Kritik zum Gesetz gepostet. Ob die Diskussion in Deutschland über ein Gesetz in den USA dabei nicht eher der bekannte Sack Reis ist, der unbemerkt umfällt, wird dabei von keiner der beiden Seiten reflektiert.* Wir warten bis dahin auf das (US-)Gesetz zur Legalisierung von bewaffneten Drohnen zur wirkungsvollen Eliminierung von Werkstätten, in denen Raubkopien angefertigt werden. Spätestens dann, wenn neben einem plötzlich etwas explodiert, wird man Anlass haben, noch einmal im Keese-Blog <a href="http://www.presseschauder.de">&#8220;Presseschauder&#8221; </a>nachzuschauen, ob es nicht auch dafür eine wohlreflektierte Begründung geben mag.</p>
<p>SOPA und PIPA sind allerdings ohnehin nicht wirklich gestoppt, <a href="http://t.co/MVxIqfVc">heißt es derweil in Amerika</a>. Vielleicht hat sich jemand von deutschen Blogdebatten überzeugen lassen?</p>
<p><strong>Erzkonservative fürs Urheberrecht</strong> (24.1.)</p>
<p><a href="http://socialmediarecht.wordpress.com/2012/01/24/was-soll-eigentlich-dieses-urheberrecht-teil-1-mit-dabei-sopa-pipa-verhaftungen-nutzer-und-verletzte/">&#8220;Was soll eigentlich dieses Urheberrecht?&#8221;</a>, fragt Rechtsanwältin Dr. Nina Diercks und verspricht, die Themen &#8220;SOPA, PIPA, Verhaftungen, Nutzer und Verletzte&#8221; anzusprechen. Die schlechte Nachricht: Dr. Diercks gehört zu den Dinos, die noch Wert auf das Urheberrecht legen. Deshalb bekommt sie in den Kommentaren auch gleich Schläge und wird als &#8220;erzkonservativ&#8221; gebrandmarkt. Ja, wer heute noch das Urheberrecht verteidigt, muss wohl irgendetwas zwischen Monarchist oder Exorzist sein, vielleicht sogar beides&#8230;</p>
<p><strong>YouTube-Pranger</strong> (25.1.)</p>
<p>Noch ein in Sachen Urheberrecht Unverbesserlicher wagte es sogar, <a href="http://www.rechtambild.de/2012/01/youtube-stellt-urheber-an-den-pranger/">bei YouTube einfach einen Film zu monieren</a>. Zur Strafe vermerkte das YouTube-Team auf dem nunmehr gesperrten Video (dessen Symbol bei Suchanfragen zum Thema angezeigt wurde), dass das Video &#8220;wegen eines Urheberrechtsanspruch von &#8230;. (namentliche Nennung)&#8221; nicht mehr verfügbar sei. Früher wurde so etwas &#8220;Pranger&#8221; genannt, <em>heute</em> ist eigentlich ziemlich erzkonservativ, sich darüber aufzuregen, dass man oder frau so etwas wie ein Urheberrecht geltend macht. &#8220;Das zieht einem die Schuhe aus&#8221;, meint der empörte Bürger, doch eigentlich sollte er eher aufpassen, dass ihm nicht demnächst nach arabischer Tradition (digitale) Schuhe entgegengeworfen werden wegen seiner urheberrechtlichen Starrköpfigkeit, Modell 20. Jahrhundert. </p>
<p><strong>Abfindung statt Urheberrecht</strong> (23.1.)</p>
<p>&#8220;Wir alle müssen uns mit Piraterie im Digitalen abfinden&#8221;, <a href="http://netzwertig.com/2012/01/23/unveranderliche-veranderung-fur-mehr-pragmatismus-in-der-urheberrechtsdebatte/">meint Martin Weigert im Blog netzwertig.com</a>, und wir schlagen schon gar nicht mehr die Hände über dem Kopf zusammen, denn das ahnten wir schon seit Buddhas Zeiten, dass dem Lauf der Welt und ihrer Veränderung nichts entgegen zu setzen Sinn macht.</p>
<p><strong>Taubers Welt oder ein MdB, der gerne rechtmäßig raubkopieren will</strong> (23.1.)</p>
<p>Der Abgeordnete Tauber (Enquetekommission Internet&#8230;) bezieht zwar die üblichen stattlichen Abgeordnetenbezüge, aber von den Urhebern und ihren Geräteabgaben verfolgt läuft er durch die Wohnung und rechnet aus, dass er mit sage und schreibe fantastillionischen 179 Euro Abgabe belastet wurde für seine Haushaltsgeräte. Für diesen unglaublichen Betrag darf er aber nicht einmal zu einem wirklichen Raubkopierer werden, sondern nur Privatkopien anfertigen. Das verbittert Herrn Tauber, MdB: &#8220;Ich habe also nach meiner Lesart damit keineswegs das Recht erworben, eine beliebige Zahl an Raubkopien zu erstellen. Gleichwohl sollte mit dieser Abgabe auch das Recht auf eine Privatkopie verbunden sein. In diesem Recht bin ich als Nutzer trotz der Abgabe eingeschränkt. Das verstehe ich nicht unter einem fairen Urheberrecht.&#8221; Nachzulesen unter <a href="http://petertauber.wordpress.com/2012/01/23/wer-kennt-die-zpu/">Wer kennt die ZPÜ?</a></p>
<p><strong>D64, die rein privaten Google-Freunde, natürlich</strong> (18.1.)</p>
<p>&#8220;Das Urheberrecht muss wieder unwichtig werden&#8230;[es braucht] auch in Deutschland dringend eine Fair-Use-Klausel, die Remix von Werken im Internet legalisiert&#8221;, schreibt Matthias Richel in  <a href="http://d-64.org/das-urheberrecht-ist-nicht-das-problem/">Das Urheberrecht ist (nicht) das Problem</a>, auf der Seite der &#8220;Freunde von Google&#8221; <strong>D64 </strong> </p>
<p><strong>Abraumhalde der Geschichte</strong> (21.1.)</p>
<p>&#8220;Wie können Kreative und Künstler von ihrer Arbeit leben (&#8230;) Das hat mit der leidigen Urheberrechtsdebatte gar nichts zu tun. Es ist eine gesellschaftliche Frage, die vermutlich in dem Moment lös- und bezahlbar wird, wenn die Verwertungsindustrien von den Verhandlungstischen verschwunden und auf der Abraumhalde der Geschichte gelandet sind, auf die sie gehören&#8221;, <a href="http://postdramatiker.de/blog/2012/01/21/warum-das-aktuelle-urheberrecht-den-urhebern-nichts-nutzt-und-wer-sie-wirklich-ausplundert-wenn-nicht-die-netznutzer/">meint Ulf Schmidt</a> unter der Überschrift &#8220;Warum das aktuelle Urheberrecht den Urhebern nichts nützt – und wer sie wirklich ausplündert (wenn nicht die Netznutzer)&#8221; in Antwort auf den Beitrag von Richel im Blog &#8220;Postdramatiker&#8221;.</p>
<p><strong>WDR-Beiträge lizenzfrei, bitte</strong> (23.1.)</p>
<p>Die Autoren des WDR sollen nicht so sehr an ihren Beiträgen hängen: &#8220;Stellt eure Audiobeiträge, die man bis zum Zeitpunkt der Depublikation auf eurer Website findet, doch künftig bitte unter eine Lizenz, die es dem Höhrer erlaubt, das Werk ungehindert über Tauschbörsen oder die eigene Website (beispielsweise das eigene Blog) weiterzuverbreiten.&#8221; Fordert Peter Piksa mit &#8220;offenem Brief&#8221; an den WDR und erhielt auch schon eine enttäuschende Antwort. Per Twitter bittet er den DJV (oder auch WDR-Autoren) um kritische Kommentare zu seinem <a href="http://www.piksa.info/blog/2012/01/03/offener-brief-an-den-wdr-5-zu-creative-commons-und-depublikationspflicht/">Blogbeitrag &#8220;Offener Brief an den WDR5 zu Creative Commons und Depublikationspflicht&#8221;</a>.</p>
<p>(Mehr folgt&#8230;)</p>
<p>Eine ausführliche Zusammenstellung aktueller Debattenbeiträge findet sich übrigens <a href="http://www.heikerost.com/texte/medien/links_urheberrecht/">auf dem Blog von Heike Rost</a>.</p>
<p>Aggregator dieser (noch sehr kleinen) Zusammenstellungsleistung:<br />
<em>
<p><a rel="me" href="http://www.djv.de/Geschaeftsstelle-Bonn.85.0.html">Michael Hirschler</a></p>
<p></em></p>
<p>*Womit wir jetzt irgendetwas Metamäßiges abgesondert hätten<br />
**Wir waren damals ebenfalls in der Eckkneipe und müssten daher das Problem der Ableitung erst noch einmal gründlich auf der nächsten marxistischen Volksuniversität in Davos durchdiskutieren</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leyenhaft: Existenzgründung unerwünscht. Gründungszuschuss mehr als 50% down</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 09:25:40 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Soziales]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zahl der Bewilligungen beim Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist um über 50 Prozent gesunken. So etwas nennt man leyenhafte Gesetzgebung. Die Arbeitsministerin hatte bei der Reform behauptet, die Arbeitsagenturen vor Ort könnten jetzt sachnäher entscheiden. Dank der massiven Mittelkürzungen heißt das für die Agenturen jetzt bei über der Hälfte der Antragsteller: Existenzgründung, no go. Mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Bewilligungen beim Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist um über 50 Prozent gesunken. So etwas nennt man leyenhafte Gesetzgebung. Die Arbeitsministerin hatte bei der Reform behauptet, die Arbeitsagenturen vor Ort könnten jetzt sachnäher entscheiden. Dank der massiven Mittelkürzungen heißt das für die Agenturen jetzt bei über der Hälfte der Antragsteller: Existenzgründung, no go. Mehr im <a href="http://www.fuer-gruender.de/blog/2012/02/gruendungszuschuss-januar-2012/">Blog &#8220;Für Gründer&#8221;</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Promi-Berichterstattung: Wort &amp; Bild verstoßen nicht immer gegen das Menschenrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 08:41:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presserecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Beitrag im DJV-Bildjournalistenblog beleuchtet die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Was müssen Redaktionen beachten - und welche Bilder/Töne sind zulässig?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Veröffentlichung von Bildern, die einen Prominenten bei einer vollkommen privaten Freizeitaktivität wie etwa beim Skifahren zeigen, kann zulässig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn das im Rahmen eines Berichts erfolgt, der sich damit auseinandersetzt, dass die Freizeitaktivität in einem Zeitraum erfolgte, in der ein naher, ebenfalls prominenter Verwandter schwer erkrankt war.</p>
<p>Auch über die Festnahme eines Prominenten darf berichtet werden, wenn sie von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde. Dabei muss ein solcher Bericht im Wesentlichen von den Umständen seiner Festnahme und dem Ausgang des Verfahrens handeln. Voraussetzung für eine zulässige Veröffentlichung ist auch, dass der Bericht keine Einzelheiten aus dem Privatleben des Prominenten enthält, die von diesem nicht selbst in die Öffentlichkeit gebracht wurden, und zudem keine herabwürdigende oder unbegründeten Behauptungen.</p>
<p>Mehr zum Thema findet sich in einem <a href="http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=588">ausführlichen Beitrag im DJV-Bildjournalistenblog</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Lustig &#8211; über ausbeuterische Wettbewerbsbedingungen beim 99Fire Film Award</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 19:33:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Honorare]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[99Fire Film Award]]></category>
		<category><![CDATA[Vertriebsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausbeuterische Bedingungen beim Filmwettbewerb &#8211; ein Witz. Ein Kurzfilm zum Thema.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ausbeuterische Bedingungen beim Filmwettbewerb &#8211; ein Witz. <a href="http://www.youtube.com/watch?v=EUmmfpt5pyw">Ein Kurzfilm zum Thema</a>. </p>
<p><iframe width="450" height="253" src="http://www.youtube.com/embed/EUmmfpt5pyw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>Onlinevertrieb von Text und Bild: DieRedaktion und DJV-Bildportal &#8211; Webinare 14.2.</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 17:24:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markt/Vermarktung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>

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		<description><![CDATA[Können Texte tatsächlich mit DieRedaktion.de erfolgreich vertrieben werden? Und was bietet das DJV-Bildportal für Bildjournalisten? Diese Fragen sollen in zwei separaten Webinaren am 14.2. geklärt werden. Selbstverständlich können die Webinare auch zusammen besucht werden. Webinare sind Seminare per Internet. SIE sitzen an Ihrem Computer. WIR auch. Keine aufwändige Reisetätigkeit, kein Glatteis, kein CO2-Verbrauch (llediglich ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Können Texte tatsächlich mit DieRedaktion.de erfolgreich vertrieben werden? Und was bietet das DJV-Bildportal für Bildjournalisten? Diese Fragen sollen in zwei separaten Webinaren am 14.2. geklärt werden. Selbstverständlich können die Webinare auch zusammen besucht werden.</p>
<p>Webinare sind Seminare per Internet. SIE sitzen an Ihrem Computer. WIR auch. Keine aufwändige Reisetätigkeit, kein Glatteis, kein CO2-Verbrauch (llediglich ein wenig Uranium für das kleine Atomkraftwerk, das unsere und Ihre Computer und das Internet powert&#8230;).</p>
<p>Anmeldung noch möglich für DJV-Mitglieder unter <a href="http://www.journalistenwebinar.de">http://www.journalistenwebinar.de</a></p>
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		<title>Versteckte Kamera: Praktisch immer strafbar bei Tonaufnahme, meint Strafgericht Eschweiler</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/versteckte-kamera-praktisch-immer-strafbar-bei-tonaufnahme-meint-strafgericht-eschweiler/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 17:16:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recherche]]></category>

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		<description><![CDATA[Die versteckte Kamera ist im Falle einer Tonaufnahme als Verstoß gegen § 201 Strafgesetzbuch praktisch immer strafbar. Nicht einmal im Fall des &#8211; mutmaßlich &#8211; letzten noch lebenden niederländischen Kriegsverbrechers, der im Auftrag der deutschen Besatzungstruppen drei Niederländer nach &#8220;Cowboymanier&#8221; heimtückisch erschossen hatte, ist die heimliche Aufnahme ein klarer Rechtfertigungsgrund. Die Begründung von Fernsehjournalisten, sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die versteckte Kamera ist im Falle einer Tonaufnahme als Verstoß gegen § 201 Strafgesetzbuch praktisch immer strafbar.</strong> Nicht einmal im Fall des &#8211; mutmaßlich &#8211; letzten noch lebenden niederländischen Kriegsverbrechers, der im Auftrag der deutschen Besatzungstruppen drei Niederländer nach &#8220;Cowboymanier&#8221; heimtückisch erschossen hatte, ist die heimliche Aufnahme ein klarer Rechtfertigungsgrund. Die Begründung von Fernsehjournalisten, sie hätten &#8211; auch im Interesse der noch lebenden hinterbliebenen Kinder der Opfer &#8211; feststellen wollen, ob der Mörder über sechzig Jahre nach der Tat nicht doch so etwas wie Reue empfinde, und für die Wiedergabe im Fernsehen sei auch der Ton entscheidet, zählte beim Gericht nicht als ausschlaggebende Begründung. <strong>Der Griff zur heimlichen Tonaufnahme ist nicht zu rechtfertigen, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Täter bei einem zum Zeitpunkt der heimlichen Tonaufnahme bereits feststehenden Prozesstermins doch noch äußert, meinte das Amtsgericht Eschweiler in der Verhandlung am 9. Februar 2012.</strong></p>
<p>Die angeklagten Journalisten hatten jedoch Glück im Unglück. Weil der niederländische Presserat den Fall selbst als &#8220;Grenzfall&#8221; eingestuft hatte und auch die Strafbarkeit nach niederländischem Recht nicht als gegeben erschien, nahm das Gericht einen unvermeidbaren Verbotsirrtum an, der nach deutschem Recht die Schuld ausschließt und damit zum Freispruch führte. Die niederländischen Journalisten hatten dabei viel Glück: &#8220;Einen unvermeidbaren Verbotsirrtum gibt es praktisch nie&#8221;, meinte das Gericht. Lediglich in der Konstellation &#8220;niederländische Journalisten, Presserats-Entscheidung und niederländisches Strafgesetzbuch&#8221; sei eine Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums gegeben, so das Gericht. </p>
<p>Für deutsche Journalisten ist das Urteil eher eine deutliche Warnung. Wenn nicht einmal der Versuch eines klärenden Gespräch mit einer historisch mehr oder weniger einmaligen Figur heimlich aufgenommen werden kann, wird die Aufzeichnung von Gesprächen mit gewöhnlichen Mafiosi oder korrupten Politikern kaum zu rechtfertigen sein. Und anders als Niederländer könnten sich deutsche Journalisten wahrscheinlich praktisch nie auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen (spätestens, wenn sie diesen Blogbeitrag gelesen haben&#8230;).</p>
<p>Der Deutsche Journalisten-Verband <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M586d7f1ce67.0.html">hat die Entscheidung als &#8220;zwiespältig&#8221; bezeichnet</a>. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken meinte: „Im Fall von NS-Greueltaten zählt die Aufklärung mehr als die Privatsphäre der Täter.“ Es wäre wünschenswert gewesen, so Konken, wenn das Gericht sein Urteil darauf gestützt hätte. </p>
<p>Der investigative Journalist Günter Wallraff hatte das Verfahren bereits im Vorfeld als &#8220;Blamage&#8221; und &#8220;Schande&#8221; für die deutsche Justiz <a href="http://t.co/pc7wuFpP">bezeichnet</a>. Er hatte die Einrichtung einer Stiftung für die strafbedrohten Journalisten in Aussicht gestellt, ein Schritt, der nun nicht mehr notwendig erscheint.</p>
<p>Ein kleiner Trost: Gericht und Staatsanwalt betonten, dass das &#8211; auf Antrag des dreifachen Mörders eingeleitete &#8211; Verfahren nicht stattgefunden hätte, wenn es nur um versteckte Bildaufnahmen gegangen wäre. Allerdings ist das erinnerungsgestützte Nachsprechen von Gesprächen natürlich nur von begrenztem Charme und hat ein gewisses Glaubhaftigkeitsdefizit.</p>
<p>DJV-Mitglieder können im Fall einer Recherche mit verdeckten Mitteln die Rechtsberatung der DJV-Landesverbände in Anspruch nehmen.</p>
<p><em><br />
Michael Hirschler (<a href="mailto:hir@djv.de">hir@djv.de</a>)</em></p>
<p><em><br />
<strong>§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes</strong><br />
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt</p>
<p>1.<br />
    das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder<br />
2.<br />
    eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt</p>
<p>1.<br />
    das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder<br />
2.<br />
    das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.</p>
<p>Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.<br />
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).<br />
(4) Der Versuch ist strafbar.<br />
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Informationsfreiheitsgesetz bei Körperschaft &#8211; hier: Rundfunkanstalt WDR</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/informationsfreiheitsgesetz-bei-korperschaft-hier-rundfunkanstalt-wdr/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 16:38:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auskunftsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Rundfunkanstalt muss einem freien Journalisten Auskunft über die Frage erteilen, ob und in welchem Umfang eine Rundfunkanstalt Aufträge an Mitglieder des Rundfunkrates vergibt. Die Auskunftspflicht besteht, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind. Rechtsgrundlage dafür ist nicht das Landespressegesetz, aber das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Konkret wurde zur Auskunft verpflichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Rundfunkanstalt muss einem freien Journalisten Auskunft über die Frage erteilen, ob und in welchem Umfang eine Rundfunkanstalt Aufträge an Mitglieder des Rundfunkrates vergibt.  Die Auskunftspflicht besteht, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind. Rechtsgrundlage dafür ist nicht das Landespressegesetz, aber das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Konkret wurde zur Auskunft verpflichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR).</strong></p>
<p>Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 9. Februar 2012 entschieden. Der Journalist war in erster Instanz gescheitert.</p>
<p>Grundsätzlich ist Journalisten stets zu empfehlen, ihren Auskunftsanspruch über das Landespressegesetz geltend zu machen. Diesen Auskunftsanspruch haben gerade auch freie Journalisten, zudem ist er kostenlos zu erteilen. Der Auskunftsanspruch kann nach der Rechtsprechung allerdings ausgeschlossen sein, wenn sich die Auskunft auf Umstände bezieht, die mit einer Tätigkeit in Zusammenhang steht, die der Journalist gewerblich ausübt, z.B. als PR-Berater einer Firma. Die Annahme, dass ein Journalist, der (auch) für private Medien tätig ist, damit schon im Wettbewerbsverhältnis einer Rundfunkanstalt steht, erscheint allerdings als weit herbeigeholtes Hilfsargument zur Ablehnung eines Auskunftsanspruchs. </p>
<p>Unabhängig von dieser Frage ist allerdings der im konkreten Fall bejahte Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Nordrhein-Westfalen. Das IFG gilt auch für Journalisten, selbst wenn diese aus dem Landespressegesetz keinen Anspruch haben sollten.</p>
<p>Der Fall hat möglicherweise Auswirkungen auf das Informationsverhalten anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Daher darf die ausführliche Urteilsbegründung mit Spannung erwartet werden.<br />
<em><br />
Michael Hirschler (<a href="mailto:hir@djv.de">hir@djv.de</a>)</em></p>
<p><a href="http://oppong.wordpress.com/2012/02/09/wdr-erleidet-niederlage-vor-gericht/">Hier geht es zum Blog</a> des klagenden freien Journalisten Marvin Oppong mit ausführlicheren Informationen.</p>
<p>Siehe auch die längere <a href="http://www.djv-nrw.de/php/evewa2.php?d=1329050725\&#038;menu=01001&#038;NEWSNR=1550&#038;GSAG=684313b6fd482c1396ef5df3552ae7c2">Meldung des DJV Nordrhein-Westfalen</a> zum Fall.</p>
<p><a href="http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/05_120209/index.php">Pressemitteilung</a> des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen:</p>
<p><em>WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben<br />
09. Februar 2012</p>
<p>Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem heute verkündeten Grundsatzurteil über Auskunftspflichten des WDR entschieden. Anlass hierzu bot das an den WDR gerichtete Auskunftsersuchen eines Pressejournalisten über Aufträge, die der WDR vergeben hatte. Der WDR lehnte eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kläger als einem Vertreter der konkurrierenden Presse aus Sorge vor Wettbewerbsnachteilen und zur Wahrung seiner Rundfunkfreiheit grundsätzlich ab. Im Laufe des Gerichtsverfahrens stellte der Gesetzgeber klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW auf den WDR anwendbar ist, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind.</p>
<p>Der 5. Senat verpflichtete den WDR, über das Auskunftsersuchen des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Zur Begründung führte Präsident Dr. Bertrams bei der mündlichen Urteilsverkündung aus:</p>
<p><strong>Der WDR sei zwar nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig. Gleichwohl habe er nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und dem WDR-Gesetz Zugang zu Informationen zu gewähren, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen. Durch diese gesetzliche Vorgabe bleibe die Rundfunkfreiheit des WDR gewahrt, obwohl ihm im Vergleich zu privaten Anbietern eine größere Transparenz abverlangt werde.</p>
<p>Der durch das Informationsfreiheitsgesetz NRW und das WDR-Gesetz eröffnete Informationszugang tangiere nicht die grundrechtlich geschützte Freiheit der Berichterstattung. Er hindere den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht daran, seinen klassischen Funktionsauftrag zu erfüllen und im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern zu bestehen.</p>
<p>Da der genaue Umfang der dem Kläger zustehenden Informationen und etwa entgegen stehende Belange bisher nicht geprüft worden seien, müsse der WDR über das Auskunftsersuchen neu entscheiden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.</strong></em></p>
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