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	<title>freienblog - Infos für freie Journalisten vom DJV, Berufsverband und Gewerkschaft für freie Journalisten</title>
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	<description>DJV, Berufsverband und Gewerkschaft freier Journalisten,  Existenzgründung, Urheberrecht, Künstlersozialkasse, Presserecht, Honorare</description>
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		<title>Der Katastrophensommer für die freien Journalisten</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 12:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Das Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die freien Journalisten ist 2012 ein Katastrophensommer. Nicht, weil zur Zeit das ausgelagerte Büro auf der Terrasse oder im Straßencafé eher zu Erkältungskrankheiten führen. Oder vielleicht nicht nur. Es geht um das Urheberrecht und ihre Finanzen. Ein Stück in drei Akten. Vielleicht sogar vier.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da der freienblog in den neuen Netzauftritt des DJV umzieht, <a href="http://www.djv.de/startseite/service/intranet-gruppen-blogs/freienblog/detail/article/546.html">finden Sie den Beitrag dort zum Nachlesen</a>.</p>
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		<title>Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Piratenpartei und den Verlegern?</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/was-ist-eigentlich-der-unterschied-zwischen-der-piratenpartei-und-den-verlegern/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jul 2012 12:26:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Unser Team hat sich umgehört und erstaunliche Ergebnisse recherchiert. Da der freienblog Richtung djv.de umgezogen ist, finden Sie unsere Ergebnisse dort in angemessener Weise präsentiert (hier klicken).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Team hat sich umgehört und erstaunliche Ergebnisse recherchiert.</p>
<p>Da der freienblog Richtung djv.de umgezogen ist, finden Sie <a href="http://www.djv.de/startseite/service/intranet-gruppen-blogs/freienblog/detail/article/513.html">unsere Ergebnisse dort in angemessener Weise präsentiert (hier klicken)</a>.</p>
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		<title>(Nicht-)Ausschüttung VG Wort: Fragen &amp; Antworten</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jun 2012 16:42:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann hat &#8220;Fragen und Antworten&#8221; in Sachen Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort zusammengestellt. Hier seine Hinweise: Der Verwaltungsrat der VG Wort hat am 01. Juni 2012 beschlossen, die Ausschüttung der Einnahmen aus dem Jahr 2011 zu verschieben. Außerdem hat er die Aufsichtsbehörde der VG Wort, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), aufgefordert, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann hat &#8220;Fragen und Antworten&#8221; in Sachen Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort zusammengestellt. Hier seine Hinweise:<br />
<strong><br />
Der Verwaltungsrat der VG Wort hat am 01. Juni 2012 beschlossen, die Ausschüttung der Einnahmen aus dem Jahr 2011 zu verschieben. Außerdem hat er die Aufsichtsbehörde der VG Wort, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), aufgefordert, unverzüglich, spätestens aber bis zum 1. August, ggf. durch Bescheid, mitzuteilen, ob Bedenken gegen eine Ausschüttung an Urheber, Verlage, Urheberorganisationen sowie an BDZV und VDZ bestehen.  </strong></p>
<p>Hintergrund: Die Beteiligung von Verlagen (aber auch von Autoren) an den Auszahlungen der VG WORT kann &#8211; nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2012 &#8211;  im Einzelfall unzulässig sein (Az.: 7 O 28640/11). Geklagt hatte ein einzelner Autor, der nicht damit einverstanden war, dass unter anderem ein Verlagsanteil von seinen Tantiemen einbehalten und an den Verlag ausgeschüttet wurde. Der Kläger wendet sich gegen einzelne Regelungen in den Verteilungsplänen Wissenschaft der VG Wort. Das Gericht hält die entsprechenden Bestimmungen in den Verteilungsplänen für willkürlich. Es komme darauf an, ob Verlagen Rechte, die die VG Wort wahrnimmt, abgetreten worden seien. Wenn das nicht der Fall sei, könnten Verlage keine Ausschüttungen beanspruchen. Allerdings könnten Verlagen Rechte abgetreten worden sein, bevor eine Meldung durch den Autor an die VG Wort erfolgte. In solchen Fällen wären möglicherweise die Autoren zu Unrecht begünstigt. Entscheidend sei für die Berechnung der Ausschüttung die genaue Rechteverteilung und der Zeitpunkt der Abtretung an die VG Wort. Denn trotz kollektiver Wahrnehmung gehe es um individuelle Rechte.  </p>
<p>Das Urteil weist über den Einzelfall hinaus. Es betont, dass eine „Vielzahl von Autoren“ und deren Verträge mit Verlagen betroffen sein dürften. Das Urteil schafft daher erhebliche Unsicherheit bezüglich der Frage, an welche Gruppe, nämlich Autoren oder Verleger, welche Anteile ausgeschüttet werden dürfen. Geprüft werden müssten nach diesem Urteil jetzt zigtausende von individuellen Wahrnehmungs- und Verlagsverträgen sowie zusätzlich Tarifverträge, um eine Berechnung der Verteilung nach Maßgabe des Urteils vornehmen zu können. Deswegen musste die VG Wort die Aufsichtsbehörde einschalten und die Ausschüttung schon aus haftungsrechtlichen Gründen verschieben, um die Auswirkungen des Urteils auf die Ausschüttung insgesamt prüfen zu lassen. </p>
<p><strong>1) Warum verschiebt die VG Wort die Ausschüttung?</strong></p>
<p>Das Urteil des LG München I betrifft zwar nur einen Einzelfall, seine Bedeutung geht aber über diesen Fall hinaus. Das Gericht führt aus: „Soweit ersichtlich handelt es sich dabei (Anm: Wahrnehmungsvertrag des Klägers) um keinen Einzelfall, da zumindest eine Vielzahl von Autoren eine solchen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnen, um in den Genuss der Ausschüttungen der Beklagten (Anm: VG Wort) zu kommen. In dieser Art von Fallgestaltungen werden Abtretungen an Verlage deshalb regelmäßig zeitlich später liegen. Sie gehen dann ins Leere, weil der jeweilige Autor keine Rechte mehr hat, die er abtreten könnte.“ </p>
<p>Das Gericht geht also von einer Vielzahl von Autoren aus, die so wie angenommen, ihre Rechte bei der VG Wort eingebracht haben. Leider bedeutet das aber auch, dass das Gericht annimmt, dass nicht alle Autoren so gehandelt haben. Das Gericht weist deswegen darauf hin, dass auch Autoren „zu Unrecht begünstigt“ sein könnten. Weil nach Meinung des Gerichts „die genaue Rechteverteilung bei der Berechnung der Ausschüttung Berücksichtigung finden“ muss und sich die Rechteverteilung nach dem jeweiligen Vorrang der Rechteabtretung richtet, müsste die VG Wort auf der Grundlage des Urteils jetzt in jedem Einzelfall prüfen, ob und in welchem Umfang Rechte erst an Verlage abgetreten sind, um deren Ausschüttungsanteile zu bestimmen.<br />
<strong><br />
2) Betrifft das Urteil nicht nur Wissenschaftler?</strong></p>
<p>Das Gericht hatte zwar im Einzelfall nur über die Rechtmäßigkeit des Verteilungsplans Wissenschaft der VG Wort zu befinden. Die Urteilsgründe weisen aber darüber hinaus. Das Gericht sagt: „Nach § 7 UrhWG haben Verwertungsgesellschaften die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach festen Regeln so zu verteilen, dass ein willkürliche Vorgehen bei der Verteilung ausgeschlossen ist.“ Und: „Der Gesetzgeber hat dem Verleger kein eigenes Leistungsschutzrecht eingeräumt und es ist nicht Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft, eine Billigkeitsgesichtspunkten entsprechende Umverteilung contra legem vorzunehmen.“ </p>
<p>Diese Sätze gelten natürlich nicht nur im Verhältnis zwischen wissenschaftlichen Autoren und ihren Verlagen, sondern beanspruchen auch Geltung in anderen Vertragsverhältnissen zwischen Autoren und Verlagen.    </p>
<p><strong>3) Betrifft das Urteil nicht nur angebliche Ansprüche der Verlage?</strong></p>
<p>Leider nein. Das Gericht hat nicht auf der Grundlage des § 63a UrhG entschieden, sondern auf der Grundlage des § 7 Satz 1 UrhWG. Das Gericht stellt bei der Frage, ob eine Verteilung als willkürlich zu bezeichnen ist darauf ab, wem der Autor seine Rechte als erstes abgetreten hat: der VG Wort oder dem Verlag. Ist die Abtretung zuerst an den Verlag erfolgt, wären Autoren nach Auffassung des Gerichts „ zu Unrecht begünstigt, soweit sie nach altem Recht alle Rechte an die Verleger abgetreten haben, bevor die Werke bei der Beklagten (Anm: VG Wort) gemeldet wurden:“ Im Ergebnis heißt das, dass Autoren alle Rechte an den Verlag abgetreten haben könnten und daher keine Ausschüttung beanspruchen dürften. Es kann auch heißen, dass nur ein Teil der Rechte an Verlage abgetreten wurde und nur insoweit keine Ausschüttungen an Autoren erfolgen dürfen. Der VG Wort liegen die Verträge der Autoren mit den Verlagen aber nicht vor, sie kann nur an Hand der Wahrnehmungsverträge bestimmen, ab wann ihr Rechte abgetreten wurden. Ob Abtretungen an Verlage vorrangig sind, kann sie derzeit nicht bestimmen.  </p>
<p><strong>4) Konnte die VG Wort die Prüfung, ob Verlegern Ansprüche zustehen, nicht früher vornehmen?</strong></p>
<p>Das Urteil ist erst am 24. Mai 2012 verkündet und den Parteien zugestellt worden. Bis dahin konnte die VG Wort auf der Grundlage des UrhWG, des UrhG, ihrer Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung davon ausgehen, dass die Verteilung der Einnahmen, die seit ihrer Gründung so festgelegt ist, nicht zu beanstanden ist. Erst im Jahr 2004 hatte die VG Wort ihre Satzung geändert und festgeschrieben, dass die Verleger auch in Zukunft an den Erträgen der VG WORT angemessen zu beteiligen sind. Diese Änderung in § 9 Abs.1 Satz 3 der Satzung der VG Wort war notwendig geworden, weil die VG Wort nach der Einführung des § 63a UrhG drohte, auseinander zu brechen. Zudem urteilte LG München I (und zwar dieselbe Kammer, wenn auch in anderer Besetzung) 2007, dass an Verlage ausgeschüttet werden müsse. Damals hatte das LG München I geurteilt: „Ob § 63 a UrhG eine Änderung der Verteilungspläne tatsächlich erforderlich macht, kann in diesem Verfahren offen bleiben. Denn soweit das in § 63a UrhG vorgesehene Abtretungsverbot dazu führt, dass die Verleger, die über kein eigenes Leistungsschutzrecht verfügen, seit dem 1.7.2002 (vgl. § 132 Abs. 3 S. 1 UrhG) weniger Vergütungsansprüche in die Verwertungsgesellschaften einbringen können, kann sich aus dem Angemessenheitsgebot des § 7 S. 1 UrhWG die Notwendigkeit ergeben, die Verteilungspläne der Beklagten entsprechend anzupassen.“ </p>
<p>Vor fünf Jahren hat die 7. Kammer des LG München I also die Meinung vertreten, dass § 7 Satz 1 UrhWG die VG Wort dazu zwingen kann, die Verteilungspläne einerseits so  anzupassen, dass den Verlegern der ihnen zustehende Anteil auszuschütten ist, andererseits den Autoren die ihnen zustehenden Anteile durch den Verteilungsplan zu gewährleisten seien. Nunmehr vertritt es die Ansicht, die Beteiligung der Verleger sei entgegen § 7 Satz 1 UrhWG willkürlich. Dieser Wechsel in der Rechtsprechung war nicht vorhersehbar.   </p>
<p><strong>5) Wann ist mit einer Ausschüttung zu rechnen?</strong></p>
<p>Der Verwaltungsrat der VG Wort hat nach ausführlicher Diskussion am 01. Juni 2012 beschlossen, die Ausschüttung insgesamt zunächst bis zur Prüfung der Konsequenzen des Urteils durch das DPMA zu verschieben. Der Verwaltungsrat sah sich dazu gezwungen, weil  eine haftungsrechtliche Beratung dringend diese Vorgehensweise empfahl. Zudem wäre eine nachträgliche Korrektur einer u.U. fehlerhaft durchgeführten Ausschüttung praktisch kaum möglich. Eben weil das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat, muss zunächst geprüft werden, wie die Ausschüttung rechtssicher erfolgen kann. Der Verwaltungsrat hat dabei das DPMA nachdrücklich aufgefordert, die Prüfung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern vorzunehmen und dabei unmissverständlich auf  die normalen Zeitabläufe der jährliche Hauptausschüttung hingewiesen. Der Verwaltungsrat hat dem DPMA mitgeteilt, dass er spätestens bis zum 01. August 2012 einen verbindlichen Bescheid des DPMA erwartet. Sollte die Prüfung des DPMA ergeben, dass &#8211; ganz oder teilweise &#8211;  ausgeschüttet werden darf, werden die Vergütungen unverzüglich an die Berechtigten verteilt. Sollte die Prüfung insoweit negativ ausfallen, wird der Verwaltungsrat kurzfristig zusammentreten, um das weitere Vorgehen zu beraten.  </p>
<p><strong>6) Warum braucht das DPMA solange für die Prüfung?</strong></p>
<p>In allen Versammlungen der VG Wort am 01. und 02. Juni 2012 haben die anwesenden Vertreter des DPMA darauf hingewiesen, dass ihnen das Urteil erst eine Woche vorliege. Ein erstes Gespräch mit dem Vorstand der VG Wort sei aber bereits geführt worden. Trotzdem müsse das Urteil hinsichtlich seiner möglichen Konsequenzen für die Ausschüttung insgesamt sorgfältig geprüft werden. Zudem müsse das DPMA seine Antwort an die VG Wort mit dem vorgesetzten Bundesjustizministerium abstimmen. Man wisse um die zeitlichen Probleme hinsichtlich der Hauptausschüttung und berücksichtige diese nach Kräften. Mit bis zu sechs Wochen Prüfungszeit müsse trotzdem gerechnet werden.    </p>
<p><strong>7) Warum werden nicht die Teile ausgeschüttet, die unstreitig den Autoren zustehen?</strong></p>
<p>Nach dem Urteil des LG München I kommt es auf die „genaue Rechteverteilung“ der individuellen Rechte an. Die „individuelle Verteilung der eingezogenen Vergütungen“ habe Vorrang, „solange sie mit zumutbaren Aufwand möglich ist.“ Trotz der zulässigen Möglichkeiten der VG Wort,  eingezogene Vergütungen zu pauschalieren, zu typisieren und zu schätzen, muss nunmehr geprüft werden, ob auch bei den an sich nur den Autoren zustehenden Vergütungen, z.B. aus der Pressespiegelvergütung, Anteile an Verlage zu zahlen sind. Das betrifft im Fall der Pressespiegelvergütung z.B. Redakteurinnen und Redakteure, die zwar nach den Manteltarifverträgen grundsätzlich ihre Rechte behalten. In den Manteltarifverträgen (und in individuellen Verträgen der Freien wie der Angestellten) ist aber auch die Klausel enthalten, dass „Vereinbarungen zwischen Verlagen, Verlagszusammenschlüssen und Verwertungsgesellschaften (…) hierdurch nicht berührt (werden).“ Auch bei Vergütungen, die auf der Grundlage von im Rundfunk genutzten Werken eingezogen wurden, stellt sich ein ähnliches Problem, weil insoweit auch vorbestehende verlagsgebundene Werke genutzt werden. Weil das Urteil des LG München I den Schluss nahe legt, dass Ansprüche auch zu 100 % Verlagen zustehen könnten, müssen alle Bereiche genau geprüft werden.  </p>
<p><strong>8) Stehen Autoren Zinsen wegen der verspäteten Ausschüttung zu?</strong></p>
<p>Im Wahrnehmungsvertrag, der Satzung der VG Wort und in den Verteilungsplänen ist lediglich geregelt, dass einmal jährlich auszuschütten ist (z.B § 9 Abs. 4 der Satzung; § 4 Satz 1 Verteilungsplan VG Wort). Ein Fälligkeitsdatum ist hingegen nicht genannt. Ein solches Datum kann auch nicht exakt festgelegt werden, weil auch unter normalen Umständen der Ausschüttungszeitpunkt von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist. Wenn überhaupt, können Zinsen daher erst verlangt werden, wenn eine Ausschüttung bis zum 31.12.2012 nicht erfolgt ist.<br />
<strong><br />
9) Müssen Autoren damit rechnen, dass ihre Ansprüche verjähren, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Autoren könnten ihrerseits auf der Grundlage des Urteils Ansprüche gegen die VG Wort geltend machen, soweit sie noch nicht verjährt sind. Das sind jedenfalls alle Ansprüche, die nach dem 31.12.2008 entstanden sind. Allerdings hat die VG Wort angekündigt, in Berufung zu gehen, da sie das Urteil für verfehlt hält. Angesichts des Urteil derselben  Kammer des LG München I von 2007 und der Tatsache, dass das jetzige Urteil weder die Satzung der VG Wort, noch vereinsrechtliche Grundsätze noch die Gründungsgeschichte der VG Wort würdigt, im Übrigen aber auch über die Frage, wie denn die genaue Rechteverteilung mit zumutbaren Aufwand festgestellt werden soll, hinweggeht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die VG Wort in der Berufung Erfolg haben könnte. Jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2012 ist eine Verjährung von Ansprüchen nicht zu befürchten, so dass es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt empfiehlt, zunächst die Entscheidung der Aufsichtsbehörde DPMA abzuwarten.</p>
<p><strong>10) Kann die VG Wort wegen der Verschiebung der Ausschüttung verklagt werden?</strong></p>
<p>Nach der Satzung und den Verteilungsplänen ist die VG Wort verpflichtet, einmal jährlich auszuschütten. Wegen der Verschiebung der Ausschüttung dürfte daher eine evtl. Klage auf der Grundlage des Wahrnehmungsvertrages und der Statuten derzeit keine Erfolgsaussichten haben. Erfolgt eine Ausschüttung in 2012 nicht, kann auf Erfüllung geklagt werden, ggf. im Wege der Stufenklage. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsrat der VG Wort rechtzeitig diese und damit zusammenhängenden Fragen diskutieren und eine für alle Beteiligten annehmbare Regelung treffen wird.  </p>
<p><strong><em>Benno H. Pöppelmann</em></strong></p>
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		<title>Bundesgerichtshof entscheidet gegen freie Journalisten &#8211; Urheberrecht</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/bundesgerichtshof-entscheidet-gegen-freie-journalisten-urheberrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 May 2012 10:57:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Das Thema]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Karlsruhe, 31.05.2012 &#8211; Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstoßen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach einem heutigen Urteil (Az. BGH I ZR 73/10) des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zukünftig nicht davor, alle ihre Rechte beim Verlag abliefern zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Karlsruhe, 31.05.2012 &#8211; Die Honorarbedingungen 2007 für Freie der Axel Springer AG verstoßen zwar in wesentlichen Teilen gegen das Urheberrecht und dürfen deshalb nicht länger angewandt werden. Geschützt werden freie Journalisten aber nach einem heutigen Urteil (Az. BGH I ZR 73/10) des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zukünftig nicht davor, alle ihre Rechte beim Verlag abliefern zu müssen. Umfassende Rechtseinräumungen sind der Entscheidungsfreiheit der Vertragsparteien unterworfen und unterliegen daher nicht der gerichtlichen Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Wege der Verbandsklage, meint der BGH. </p>
<p>&#8220;Es ist bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof die freien Journalisten  als regelmäßig schwächere Vertragspartei im Regen stehen lässt&#8221;, erklärte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken ergänzte: &#8220;Nachdem sich die Reform des Urhebervertragsrechts in einem derart wichtigen Punkt als zahnloser Tiger erwiesen hat, ist nun der Gesetzgeber gefordert, die Augenhöhe der Vertragsparteien endlich herzustellen.&#8221;  </p>
<p>Der BGH hat über die Entscheidung des Berufungsgerichts hinaus allerdings die pauschalen Vergütungsregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  des Axel-Springer-Verlags wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Es sei davon auszugehen, dass sich solche pauschalen Vergütungen häufig nicht als angemessen erweisen und daher im Einzelfall korrigiert werden müssten. Die Konditionen sahen unter anderem vor, dass in jedem Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der Nutzungsrechte und -befugnisse enthalten seien.  Zumindest diese Entscheidung stärkt die Verhandlungsmacht der Freien, wenn auch bei weitem nicht so, dass Urheber davon in Vertragsverhandlungen uneingeschränkt profitieren könnten, meinten die Vertreter von DJV und verdi. Sie kündigten an, nun gemeinsam beim Gesetzgeber auf Reformen des Urhebervertragsrechts zu drängen. </p>
<p>DJV und ver.di hatten vor fünf Jahren den Springer-Konzern aufgefordert, seine Honorarbedingungen für Freie zu überarbeiten.<br />
<em></p>
<p>DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Saskia Brauer<br />
ver.di-Bundesvorstand: Cornelia Haß</em></p>
<p>Die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=Aktuell&#038;Sort=12288&#038;nr=60440&#038;linked=pm&#038;Blank=1">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 2012</a>.</p>
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		<title>Spiegel online: &#8220;Faire Konditionen erreicht&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 26 May 2012 11:04:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[25. Mai. 2012 – Die Gewerkschaften DJV und ver.di haben in Verhandlungen mit Spiegel online neue Honorarbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten erreicht. Sie lösen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, gegen die die beiden Journalistengewerkschaften vorgegangen waren. Die neuen Konditionen folgen dem Grundsatz, dass die Freien für ihre Leistungen fair bezahlt werden müssen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>25. Mai. 2012 – Die Gewerkschaften DJV und ver.di haben in Verhandlungen mit Spiegel online neue Honorarbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten erreicht. Sie lösen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, gegen die die beiden Journalistengewerkschaften vorgegangen waren. Die neuen Konditionen folgen dem Grundsatz, dass die Freien für ihre Leistungen fair bezahlt werden müssen und dass mögliche Mehrfachverwertungen nur in Abstimmung mit ihnen in Frage kommen. Grundsätzlich von der Rechteeinräumung ausgenommen sind die bei den Verwertungsgesellschaften eingebrachten Rechte. Exklusivität an den Beiträgen der Freien hat Spiegel online künftig nur noch maximal fünf Tage lang. Die Honorierung beginnt bei 100 Euro. Generell sind angemessene Honorare zu zahlen. Die Höhe der Ausfallhonorare liegt durchweg bei 100 Prozent. Aufwendungen, die den Journalisten bei der Recherche entstehen, sind gegen Nachweis zu erstatten. Die Regelungen der neuen AGB gelten u.a. auch für den Online-Auftritt des Manager Magazins und für Spiegel International auf Englisch.</p>
<p>„Ich freue mich, dass mit Spiegel online Verhandlungen möglich waren und wir uns auf diese fairen Konditionen einigen konnten“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Und der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke fügte hinzu: „Hier ist es ohne eine Gerichtsentscheidung gelungen, die Interessen von Geschäftsführung und Freien unter einen Hut zu kriegen. Das können sich andere Verlage als Vorbild nehmen.“</p>
<p>DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:<br />
Hendrik Zörner<br />
ver.di-Bundesvorstand: Cornelia Haß</p>
<p>Bei Rückfragen:<br />
DJV:Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13<br />
ver.di: Tel.:030/69562322 oder 0160/152 88 27</p>
<p>Der neue <a href="http://www.djv-online.de/Sponagb.de">Mustervertrag von Spiegel online für freie Journalisten im Volltext (PDF)</a></p>
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		<title>DJV ./. Axel Springer &#8211; Entscheidung Bundesgerichtshof wegen Geschäftsbedingungen erneut vertagt auf 31. Mai</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:23:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Erneut vertagt, jetzt auf den 31. Mai, wurde die Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshof im Klageverfahren gegen die Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Axel Springer Verlag die Nutzungsrechte der freien Journalisten holen will.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erneut vertagt, jetzt auf den 31. Mai, wurde die Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshof im Klageverfahren gegen die Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Axel Springer Verlag die Nutzungsrechte der freien Journalisten holen will.</p>
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		<item>
		<title>Neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige &#8211; (k)ein Thema für freie Journalisten?</title>
		<link>http://frei.djv-online.de/neue-rentenversicherungspflicht-fur-selbstandige-kein-thema-fur-freie-journalisten/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 07:23:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Soziales]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen sein. Denn über die Künstlersozialkasse sind sie bereits in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch freie Journalisten, die an Rundfunkanstalten mit Sozialversicherungsbeiträgen tätig sind, sind nicht betroffen. Auch sie zahlen über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen sein. Denn <strong>über die Künstlersozialkasse sind sie bereits in der Gesetzlichen Rentenversicherung</strong> pflichtversichert. Auch freie Journalisten, die an <strong>Rundfunkanstalten mit Sozialversicherungsbeiträgen </strong>tätig sind, sind nicht betroffen. Auch sie zahlen über die Sozialversicherungsbeiträge schon heute in die Gesetzliche Rentenversicherung ein.</p>
<p>Eine <strong>weitere Rentenversicherungspflicht</strong> gibt auch schon seit Jahren &#8211; <strong>für so genannte arbeitnehmerähnliche Selbständige</strong>. Damit sind nicht die Freien gemeint, die an Rundfunkanstalten unter Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen fallen, denn diese sind im Regelfall ja &#8211; wie bereits gesagt &#8211; entweder über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint mit der Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige sind solche Personen, die intensiv für einen Auftraggeber arbeiten (über 80 Prozent) und nicht schon in der Künstlersozialversicherung oder den Arbeitgeber, z.B. die Rundfunkanstalt, sozialversichert werden. Diese arbeitnehmerähnlichen Selbständigen müssen den Rentenbeitrag von derzeit <strong>19,9 Prozent direkt an die Rentenversicherun</strong>g abführen. Wer sich nicht meldet, muss auch nach Jahren mit Nachzahlungen rechnen. Wie gesagt, betrifft das aber nicht die KSK-Mitglieder und Rundfunk-Freie, die über die Anstalt versichert werden (sorry, aber es kann nicht oft genug betont werden, da hier immer wieder Panik ausbricht&#8230;).</p>
<p>Wer ist also unter den selbständigen Journalisten vielleicht doch noch von der neuen Rentenversicherungspflicht betroffen? Nach der <a href="http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Infos/Freienumfrage2008.pdf">DJV-Umfrage von 2008</a> (siehe dort Seite 83) sind 67 Prozent der freien Journalisten über die Künstlersozialversicherung abgesichert, acht Prozent über die Rundfunkanstalt, 75 Prozent insgesamt. Das heißt, immerhin noch bis zu 25 Prozent sind nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung und damit potenziell von den neuen Regelungen betroffen.</p>
<p><strong>Warum sind diese 25 Prozent nicht in der Rentenversicherung?</strong> Die Gründe sind vielfältig. Manche wurden wegen Scheinselbständigkeit von der Künstlersozialkasse abgelehnt, andere wollten nicht hinein, weil das für sie die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet hätte. Manche Journalisten lehnen sogar beides ab &#8211; Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und sorgen komplett selbst vor. Andere haben privat schon anders vorgesorgt oder haben eine/n gut verdienende/n Partner/in und wollten sich bisher nicht die Mühe eines Antragsverfahrens bei der KSK machen. Andere wiederum haben zu viele andere Nebentätigkeiten neben dem journalistischen Beruf und sind deswegen nicht zur Mitgliedschaft in der KSK berechtigt.  Das können beispielsweise Bildjournalisten sein, die zu viele gewerbliche Jobs machen oder ein Fotogeschäft betreiben. Genau so betroffen sein können freie Journalisten, die in der Netzwirtschaft Netzprojekte für Auftraggeber betreuen und dadurch von der Publikation von Beiträgen ganz abgekommen sind, also im Grunde auch eher Netzunternehmen als Journalisten sind.</p>
<p>Klar ist, dass diejenigen, die bisher nicht so recht wollten, sich angesichts der neuen Rentenversicherungspläne überlegen sollten, ob sie sich nicht doch noch bei der KSK melden sollten. Für Personen bis zum Alter von 54 Jahren kann das mit der dann im Regelfall auch notwendigen Gesetzlichen Krankenversicherung einen positiven Nebeneffekt bei den Kosten haben, da die Gesetzliche die Beiträge einkommensorientiert erhebt und nicht wie die Private nach Alter klassifiziert &#8211; mit der Folge, dass der Beitrag ab dem Alter von 50 Jahren oft schon mehr als 700 Euro betragen kann.</p>
<p>Aber nicht jeder wird über die KSK versichert werden können oder wollen. Was steht für diesen Personenkreis an?</p>
<p>Die <a href="http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/rentenreformpaket-zuschussrente.html">Bundesregierung teilt dazu</a> mit:</p>
<blockquote><p><strong>Altersvorsorge Selbstständiger</strong></p>
<p>Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden.</p>
<p>Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.</p>
<p>Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind:</p>
<p>Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen <strong>mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.)</strong> [Hervorhebung von Redaktion freienblog]. Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.</p>
<p>Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.</p>
<p>Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung. </p>
<p>Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.</p>
<p>Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.</p>
<p>Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).</p>
<p>Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an.</p></blockquote>
<p><strong>Kostenbelastung als Problem: Was tun?</strong></p>
<p>Zunächst einmal bedeuten die oben stehenden Regelungen: Betroffene ab dem Alter von 50 Jahren und gering verdienende Selbständige sind draußen. Für Personen ab dem Alter von 30 Jahren kommt es darauf an, wie sie bisher vorgesorgt haben. Wer jünger ist oder nicht ausreichend vorgesorgt hat, muss dagegen mit der Pflicht zur Versicherung rechnen. Das bedeutet konkret erst einmal mehr Belastungen. </p>
<p>Für drei Viertel der freien Journalisten bedeutet die neue Regelung, wie bereits gesagt, keine Änderung, da sie schon über Künstlersozialkasse oder Rundfunkanstalt in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Das übrige Viertel muss überlegen, ob der Weg in Richtung Künstlersozialkasse nicht doch möglich ist &#8211; das <a href="mailto:hir@djv.de">DJV-Referat Freie Journalisten</a> berät die Mitglieder hierzu gerne. Wer über 30 Jahre ist, sollte sich zusätzlich oder alternativ auch die private Vorsorge überlegen. Hier berät beispielsweise der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl, zu erreichen über: Telefon <strong>+49 (0) 4346 / 2 96 02 &#8211; 00</strong>. </p>
<p>Wer absolut scheinselbständig arbeitet, sollte mit dem DJV zusammen prüfen, ob eine Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses möglich ist. Auch eine Anzeige bei der Krankenkasse, die zu einer Betriebsprüfung im Verlag oder Sender führt und damit für die Sozialversicherung sorgt, kann geprüft werden.</p>
<p>Eine weitere Alternative gibt es natürlich auch, wie bereits ein Mitglied erfahren durfte. Von der Künstlersozialkasse abgelehnt wegen Scheinselbständigkeit, musste der Betroffene dennoch als freier Mitarbeiter ohne Sozialversicherung (bzw. nur mit selbst gezahlten Krankenkassenbeiträge, aber ohne Rentenbeiträge) für einen Verlag arbeiteten. Eines Tages tauchte die Rentenversicherung auf und wollte ihn, da er ja nur für einen Auftraggeber arbeitete, für vier Jahre Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nachfordern. Er war ja nicht in der KSK versichert, was bedeutete, er musste eigentlich rund 20.000 Euro nachzahlen (19,9 Prozent aus 25.000 Euro jährlich multipliziert mit vier Jahren rückwirkender Zahlung). Der Kollege bekam logischerweise die Existenzkrise und rief beim DJV an. Beratung: Sie waren ja scheinselbständig, als Arbeitnehmer. Da haftet der Auftraggeber. Die Rentenversicherung begriff das (zum Glück) und die Rechnung landete beim Verlag. </p>
<p>Will heißen: Wem die Rentenversicherungspflicht droht (alte oder neue), kann im Falle des Falles eventuell den Auftraggeber in die Haftung nehmen. Der scheinselbständige Mitarbeiter muss für Nachzahlungen nur mit Abzügen von drei Monatshonoraren rechnen, und auch da nur bis zur Pfändungsfreigrenze. Insofern ist das Risiko in dieser Lage für den Freien niedrig und für den Auftraggeber groß. Natürlich gilt das nur für Kollegen, die de facto als Arbeitnehmer tätig sind. Wer nur als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger gilt, müsste in der Tat alles nachzahlen &#8211; wie gesagt, wenn er nicht Mitglied der KSK oder schon über die Rundfunkanstalt versichert ist.</p>
<p><strong>Die politische Dimension</strong></p>
<p>Erste Initiativen, vor allem von Berufsgruppen, die bisher schon kein Pflichtversicherungssystem haben, wenden sich daher <a href="http://www.selbstaendigen-rv.de">per Blog </a>und <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=23835">Petition </a>beim Bundestag gegen die Einführung des neuen Systems. In der Tat scheint es durchaus problematisch, die Finanzierung der Altersvorsorge hier allein bei den Selbständigen abzuladen. Schon seit längerem gibt es die Forderung nach der Ausweitung des Prinzips der Künstlersozialversicherung (Zuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung) auch auf andere Selbständige. Das würde konkret heißen, dass Auftraggeber mit einer Selbständigen-Abgabe (per Umlage, nicht auf die einzelne Rechnung aufzuschlagen) rechnen müssten und die Einnahmen hieraus die Hälfte der Einzahlungen der Selbständigen finanzieren würden. Es wäre allerdings politisch naiv anzunehmen, dass ein solches sozialstaatliches Mammutprojekt derzeit auf die Agenda der Bundesregierung kommen könnte.</p>
<p>Umgekehrt sollte allerdings nicht unterschätzt werden, wie unzureichend viele Selbständige abgesichert sind. Von alleine werden viele auch in Zukunft nicht ausreichend vorsorgen. Manche rechnen schon heute nur noch mit einer Altersversorgung aus der Grundsicherung, für die bekanntlich gar nicht eingezahlt werden muss. Doch ob es diese Grundsicherung in fünf oder zehn Jahren noch in der heutigen Form (Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenversicherung kostenfrei auch ohne vorherige Einzahlung) geben wird, darf durchaus bezweifelt werden. Die Kalkulation &#8220;Warum zahlen, irgendeiner von der Sozialstaats-Abteilung holt mich schon raus&#8221; ist ja genau der Grund, warum die Sozialpolitiker jetzt auf relativen Zwang bei der Vorsorge setzen. Der &#8220;free rider&#8221; soll eher Vergangenheit werden. Insofern sollte die Diskussion mehr über das Wie als über das Ob laufen. </p>
<p>Klar ist natürlich, dass bestimmte Selbständigen-Projekte selbst durch die Pflicht zur Zahlung von 50 Euro und mehr monatlich schon auf der Kippe stehen könnten. Aber es gilt für jede Form sozialstaatlicher Vorsorge und Abgabepolitik, dass bestimmte Geschäftsmodelle dann nicht mehr funktionieren. Auch diese Grundfrage kann man diskutieren, aber Sozialpolitik geht natürlich systemimmanent von der Annahme aus, dass, wer Sozialvorsorge nicht leisten kann, dann auch kein Akteur auf dem Markt sein soll, mit Ausnahme der geringfügig Verdienenden. Jedes Jahr werden in Deutschland Firmen mit der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in die Insolvenz getrieben. Würde das nicht passieren, würden auch die übrigen Unternehmen die Sozialversicherung gar nicht mehr ernst nehmen (und wie an der Scheinselbständigkeit in den Medien zu sehen ist, wird sie heute dennoch nicht ernstgenommen).</p>
<p>Mitglieder, die außerhalb der Künstlersozialversicherung stehen und auch nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, können sich von der DJV-Geschäftsstelle, <a href="mailto:hir@djv.de">Referat Freie Journalisten</a>, beraten lassen. Der DJV wird das Thema in seinen Gremien und mit der Politik diskutieren. Mitglieder können auch hierzu jederzeit Informationen und Einschätzungen an den DJV schicken.</p>
<p>Allerdings sollte bei allen Aktionen im Kollegenkreis nicht vergessen werden, dass ein Großteil der freien Journalisten gar nicht von den Neuerungen betroffen ist und der Eindruck vermieden werden sollte, dass sich jetzt für &#8220;alle Freien&#8221; etwas ändern wird.</p>
<p><em>Michael Hirschler, <a href="mailto:hir@djv.de">hir@djv.de</a></em></p>
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		<title>Erfolg für Freie vor zwei Gerichten: DJV &amp; Co. untersagen unfaire Honorarbedingungen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 08:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze & Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Freie siegen mit DJV vor zwei Gerichten: Freien-Honorarbedingungen von Nordkurier und Südthüringer Zeitung für unwirksam erklärt. Revision noch möglich. Ausführlich zum Fall auf den DJV-Seiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Freie siegen mit DJV vor zwei Gerichten: Freien-Honorarbedingungen von Nordkurier und Südthüringer Zeitung für unwirksam erklärt. Revision noch möglich. Ausführlich <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e2e120fe8b.0.html">zum Fall auf den DJV-Seiten</a>.</p>
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		<title>Wir sind die Urheber &#8211; Appell für das Urheberrecht. Netzszene eröffnet Hatz auf die Unterzeichner.</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 12:24:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Wir sind die Urheber&#8221;, mit diesem Aufruf schalten sich 100 Autoren und Künstler in die Debatte um Sinn und Zweck des Urheberrechts ein. Zu den Hintergründen ein Beitrag in ZEIT ONLINE. Ihn ihrem sehr kurzen Beitrag finden sich unter anderem Aussagen wie &#8220;Die neuen Realitäten der Digitalisierung und des Internets sind kein Grund, den profanen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://wir-sind-die-urheber.de">&#8220;Wir sind die Urheber&#8221;</a>, mit diesem Aufruf schalten sich 100 Autoren und Künstler in die Debatte um Sinn und Zweck des Urheberrechts ein. Zu den Hintergründen ein <a href="http://www.zeit.de/2012/20/Aufruf-Urheberrecht">Beitrag in ZEIT ONLINE</a>. Ihn ihrem sehr kurzen Beitrag finden sich unter anderem Aussagen wie &#8220;<strong>Die neuen Realitäten der Digitalisierung und des Internets sind kein Grund, den profanen Diebstahl geistigen Eigentums zu rechtfertigen oder gar seine Legalisierung zu fordern.</strong>&#8221;</p>
<p>Der Aufruf kann <a href="http://www.wir-sind-die-urheber.de/unterschrift.html">hier unterzeichnet</a> werden.</p>
<p>Wie zu erwarten, hat die einschlägige Anti-Urheberrechts-Szene wie in ähnlichen früheren Fällen mit einer <a href="https://docs.google.com/document/d/1HeB2yC1_gty568VhGUxixvHuJj9PX9Raa8iLZ4-yYQM/preview?pli=1&#038;sle=true">Ping-Pong-Aktion &#8220;Auch wir sind die Urheber&#8221;</a> reagiert, in der ihre Anti-Urheberrechtsposition deutlich formuliert wird, initiiert von Anatol Stefanowitsch, der erst kürzlich einen <a href="http://www.scilogs.de/wblogs/blog/sprachlog/sprachwandel/2012-04-06/offener-brief-an-die-contentindustrie">Generalabwasch von Urheberrecht und Kulturindustrie (&#8220;Offener Brief an die Contentindustrie&#8221;)</a> vorgenommen hat.</p>
<p>Wie ebenfalls zu erwarten, eröffnet die einschlägige Szene auch die Hatz auf die Unterzeichner des Appells, indem deren Adressen veröffentlicht werden. Prominente Publizisten im Umfeld der Piratenpartei wie Christian Sickendieck kommentieren diese Aktion, die natürlich nichts mit der Piratenpartei und ihrem Umfeld zu tun hat*, dann offensichtlich auch positiv: </p>
<p>Chris Sickendieck ‏ ( @csickendieck ) auf Twitter: <strong> “Hihi, Anonymous sorgt mal ein wenig für Transparenz bei “Wir sind die Urheber!” und veröffentlicht ein paar Adressen. (&#8230;) [Hier folgt dann der Link zur Seite bei Pastebin zu den Adressen] ” </strong></p>
<p>Bei diesen Daten handelt es sich offensichtlich um Privatadressen der Unterzeichner.</p>
<p>
<a href="http://frei.djv-online.de/wp-content/uploads/2012/05/Screenshot-pastebin-500.jpg"><img  src="http://frei.djv-online.de/wp-content/uploads/2012/05/Screenshot-pastebin-500.jpg" alt="" title="Screenshot pastebin 500" width="500" height="306" class="aligncenter size-full wp-image-2186" /></a>
</p>
<p>Es ist kein Wunder, dass angesichts einer nicht vorhandenen Diskussionskultur im Netz, sondern einer Verfolgungs-Unkultur gegenüber Kritikern, viele Urheber, darunter zahlreiche Autoren, Journalisten, Musiker und bildende Künstler weiterhin schweigen. Auch bezeichnend ist es, dass selbst solche Verfolgungsaktionen nicht von Vertretern der Piratenpartei und anderen Urheberrechtskritikern sofort und deutlich zurückgewiesen werden.</p>
<p><em>Michael Hirschler</em></p>
<p>*verantwortlich ist sicherlich der berüchtigte, langjährige Christdemokrat Antonius #Anonymous (die Raute vor Anonymous ist in Wirklichkeit ein Kreuz&#8230;)</p>
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		<title>Kritik einer freien Journalistin an den Positionen der LINKEN zum Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 08:45:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kritik an den Positionen der Partei DIE LINKE von Seiten einer freien Journalistin, die ihr Rechte durch die Politik der Partei gefährdet sieht: Ich habe soeben Ihr Papier über &#8220;10 Punkte zum Urheberrecht in der digitalen Welt&#8221; gelesen und möchte Ihnen meine Gedanken dazu darlegen. Zu meinem Hintergrund: Ich bin seit 1997 als freie Journalistin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kritik an den Positionen der Partei DIE LINKE von Seiten einer freien Journalistin, die ihr Rechte durch die Politik der Partei gefährdet sieht:</strong></p>
<p>Ich habe soeben Ihr <a href="http://www.djv-online.de/LINKEpapier.pdf">Papier über &#8220;10 Punkte zum Urheberrecht in der digitalen Welt&#8221;</a> gelesen und möchte Ihnen meine Gedanken dazu darlegen. Zu meinem Hintergrund: Ich bin seit 1997 als freie Journalistin tätig, arbeite vor allem für Print, Online und Radio. Als selbständige Publizistin und Buchautorin bin ich von der Reform des Urheberrechts direkt betroffen. (&#8230;)</p>
<p><strong>Faire Honorare</strong>: Sie fordern in Ihrem Papier gerechte Honorare für Kulturschaffende. In diesem Punkt stimme ich mit Ihnen überein. Ein Publizist oder eine Künstlerin müssen von ihren Einkünften leben können. Allerdings habe ich nach der Lektüre Ihres Papiers den Eindruck, dass Sie es den Betreffenden selbst überlassen, an ihr Geld zu kommen.<br />
<strong>Crowdfunding und andere Selbsthilfemaßnahmen können keine Alternativen sein</strong>. Wenn ich für einen Artikel oder ein Sachbuch Crowdfunding betreiben würde, müsste ich meine Idee im Internet vorstellen und darauf hoffen, dass sich viele Zahlungswillige finden, die mich sponsern. In dieser Situation könnte meine Idee aber leicht geklaut werden. Auch funktioniert Crowdfunding nur, wenn man weiß, wie man im Netz Aufmerksamkeit und Sympathie erwirbt. Das kann nicht jeder &#8211; und nicht <strong>jeder hat die Zeit und die Kraft, solche Netzwerke aufzubauen</strong>. Crowdfunding könnte für Medienbetriebe außerdem ein Vorwand sein, die  Honorare weiter niedrig zu halten. Nach dem Motto: Wenn Ihr mehr Geld wollt, bittet doch die Internetnutzer, sich zu beteiligen!</p>
<p><strong>Open Access und neue Schutzfristen</strong>: Wie Sie sicher wissen, dauert es oft Jahre, bis ein Wissenschaftler oder eine Theaterautorin ein Werk fertiggestellt haben. Besonders junge Menschen und Menschen, die sich noch nicht etabliert haben, müssen magere Jahre durchstehen, Rückschläge in Kauf nehmen. <strong>Diese Leistung und diese Mühen müssen angemessen entlohnt werden! </strong>Es muss zumindest möglich sein, von diesem Erfolg zu leben, nachdem das entsprechende Werk erschienen ist. Es kann nicht sein, dass wissenschaftliche und künstlerische Leistungen kostenlos abgerufen werden können. Ihr Papier liest sich so, als hätten wir ohne Open Access nicht die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse frei zu diskutieren. Dem ist nicht so! Sie suggerieren außerdem, dass die Gesellschaft ohne Open Access keinen freien Zugang zu neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen habe. Das ist, pardon, Quatsch!</p>
<p>Tut mir Leid, aber Ihr Papier liest sich so als hätten Sie <strong>wenig Ahnung von der Situation vieler Künstler und Publizistinnen</strong> in diesem Land &#8211; und auch wenig Bereitschaft, sich damit ernsthaft auseinander zu setzen. Ich habe den Eindruck, dass Sie die ohnehin schon karge Situation vieler Kulturschaffender noch weiter verschlechtern wollen. Sie haben wohl den <strong>Piraten ein paar Stichworte abgeluchst</strong> und verwenden sie jetzt, um Ihren Wahlerfolg im nächsten Jahr zu sichern. Gut durchdacht erscheint mir Ihre Argumentation nicht &#8211; und daher sehe ich in Ihrer Partei auch nicht meine Interessenvertretung.</p>
<p>(Hervorhebungen stammen von der Redaktion. Die Autorin ist der Redaktion bekannt.)</p>
<p>Siehe auch Stefan Meretz <a href="http://keimform.de/2012/linke-zum-urheberrecht/">zum gleichen Thema (&#8220;LINKE zum Urheberrecht&#8221;) im Blog &#8220;Keimform.de&#8221;</a></p>
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