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DIHK – wir sind Liechtenstein

Von Redaktion • 10.03.08 • Thema: KSK-Abgabe, News

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag macht unter den Unternehmen in Deutschland weiterhin massiv Stimmung gegen die Künstlersozialkasse. In seinem Newsletter Nr. 9 vom 6. März 2008 behauptet er: “Künstlersozialabgabe – ein unwägbares Risiko für Unternehmer!” Dabei informiert er seine Mitglieder falsch, täuscht rechtliche Probleme vor und stellt die Existenzberechtigung der Künstlersozialkasse in Frage.

Wir zitieren:

“Künstlersozialabgabe – ein unwägbares Risiko für Unternehmer!

Dieter Bohlen ist einer. Dirk Nowitzki auch. Die Klitschko-Brüder hingegen nicht. Wann ist ein Prominenter, der Werbungmacht, Künstler und wann nicht? Die Antwort auf diese Frage ist tatsächlich wichtig, denn: Beauftragt ein Unternehmen regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten, muss es eine Abgabe von derzeit 4,9% der Auftragssumme an die Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. Deren Ausgaben werden zu 30 % durch diese Abgabe der Auftraggeber, zu 20 % durch Steuerzuschüsse und zu 50 % durch Beitragszahlungen der Versicherten finanziert. Seit Mitte 2007 nun prüft die Deutsche Rentenversicherung die Abgabepflicht und bringt die unsystematischen Regelungen der KSV hiermit ans Licht. Es geht um viel Geld: So kostet die Abgabe allein RTL im Fall von Dieter Bohlen rückwirkend 173.000 Euro.”

Hierzu ist zu bemerken, dass die Sendergruppe RTL derzeit Gewinnrenditen zwischen zehn bis zwanzig Prozent einfährt. Meint der DIHK wirklich, dass diese 173.000 Euro bei RTL irgendwo eine Rolle spielten? Weiß der DIHK außerdem nicht, dass die KSK-Abgabe als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar ist? Was an der Regelung “unsystematisch” ist, dürfte zudem gefragt werden. Wenn überhaupt etwas “unsystematisch” sein dürfte, dann eine mit Zwangsbeiträgen finanzierte Kammer wie der DIHK, die den Unternehmen eine sozialstaatsfeindliche Meinung aufpropfen will. Dabei gibt es genug Einzelunternehmer in Deutschland, die von Ihren Interessenvertretern beim DIHK einen Einsatz für eine ordentliche Unternehmer-Sozialversicherung inklusive Arbeitslosenversicherung fordern würden.

Weiter im Text:

“Großes Raten: Wer ist Künstler?

Viele Unternehmen wussten bisher gar nicht,dass es diese Versicherung gibt, geschweige denn, dass z. B. Aufträge an kleine selbstständige Webdesigner die Abgabepflicht nach sich ziehen könnten.”

Nun, das ist glatt gelogen. Viele Unternehmen in Deutschland führen die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß ab, und das schon seit 1983, also seit über 25 Jahren. Diese Unternehmen wussten sehr wohl, dass es die Künstlersozialabgabe gibt. Sie sind ja sogar im Beirat der Künstlersozialkasse vertreten! Der DIHK macht sich hier zum Anwalt der schwarzen Schafe, die keine Abgabe zahlen. Der DIHK als Anwalt der “Generation Zumwinkel” – wir dürfen gratulieren! Wann kommt der DIHK mit einer Stellungnahme: “Die Einkommensteuer – ein unwägbares Risiko für Unternehmer”?

Weiter im Text:

“Die Frage, wer ein Künstler im Sinne des KSV-Gesetzes ist, ist keineswegs einfach zu beantworten nicht nur bei Prominenten. So ist z. B. schwer nachzuvollziehen, weshalb eine Visagistin als Künstlerin eingeordnet wird,eine Kosmetikerin dagegen nicht, oder dass genannter Webdesigner ein Künstlerist, ein Programmierer jedoch nicht.”

Auch dieser Beitrag ist keine Information der Kammermitglieder, sondern bewusste Falschinformation. Natürlich gibt es einfach zugängliche Informationen. Zum Thema Künstlersozialabgabe gibt es wie bei jedem Gesetz Kommentare, in denen alle Sonderfälle erläutert werden. Insofern muss niemand raten, sondern kann im Übrigen auch selbst bei der Künstlersozialkasse anfragen. Dort gibt es auch online branchenspezifische Informationsblätter. Abgesehen davon könnte mit diesem Argument auch die Einkommensteuer und am Ende ein jedes Gesetz in Frage gestellt werden. Sonderfälle gibt es immer im Leben, und dazu gibt es Steuerberater oder Juristen, die solche Fragen, notfalls vor Gericht, klären können. Beschäftigt denn der DIHK nur Juristen, denen die Lektüre von juristischen Kommentaren zu kompliziert ist?

Allerdings bestätigt der DIHK die Annahme, dass in seinen juristischen Abteilungen allgemeine Verwirrung an der Tagesordnung ist, nur zu gerne:

“Konfusion: Wer zahlt, wer profitiert?”

heißt die Überschrift, und jetzt geht es munter weiter:

“Die Abgabe muss auch gezahlt werden, wenn der Auftragnehmer selber gar nicht in der KSV versichert ist und folglich auch keine Leistungen aus ihr bezieht.”

Tja, liebe Fraktion der Ahnungslosen beim DIHK, ahnt Ihr warum? Weil Ihr nämlich, wenn es anders wäre, den Unternehmen den Rat geben würdet, nur noch Leute zu beschäftigen, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind! So schlau wäret Ihr dann nämlich doch.

Aber weiter mit der DIHK-Konfusion:

“Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Künstler nebenberuflich tätig ist oder im Ausland lebt, aber auch,wenn man eine Personengesellschaft beauftragt, die mehr als einen Angestellten hat. Die Regelung ist daher aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar.”

Tja, wenn die DIHK-Juristen die Gesetzeskommentare lesen könnten oder würden, dann hätten sie zur Kenntnis genommen, dass es sich hier um eine bürokratiesparende Pauschalisierungsregelung handelt, die zudem der Diskriminierung von KSK-Versicherten oder die Verlagerung von Aufträgen ins Ausland entgegen wirken soll. Aber warum lesen, wenn man hetzen kann.

Weiter im Text:

“Sie trägt zudem zur allgemeinen Unsicherheit über die Abgabepflicht bei und benachteiligt im Wettbewerb die nicht in der KSV versicherten Auftragnehmer. Denn sie kosten den Auftraggeber genauso viel wie versicherte Künstler,müssen aber aus dem gleichen Entgelt für ihre Versicherungskosten alleine aufkommen.”

Dieser Tobak ist so stark, dass man fragen darf, ob beim DIHK noch anderes als nur Tabak geraucht wird. KSK-Abgabe benachteiligt Personen, die nicht in ihr versichert sind? Wie denn, wenn sie dadurch weder weniger noch mehr Honorar bekommen? Ist dem DIHK nicht bekannt, dass laut § 32 Sozialgesetzbuch I die Künstlersozialabgabe gar nicht vom auszuzahlenden Honorar abgezogen werden darf? Es spricht alles dafür, dass man beim DIHK Gesetze lieber nicht zu lesen pflegt.

Jetzt wird es richtig dramatisch:

“Viele Betriebe in ernsthaften Schwierigkeiten”

Ja, zum Beispiel RTL, das jetzt statt mit 20 nur mit 19,999999999 Prozent Jahresgewinn auskommen muss.

“Derzeit werden die Unternehmen auch rückwirkend geprüft,…”

Halt, DIHK-Juristen, nicht nur “derzeit”, sondern seit schlappen 25 Jahren. Lieber DIHK, das gilt übrigens auch für die Einkommensteuer, dass “derzeit” geprüft wird, aber das habt Ihr der Liechtenstein-Connection in Eurer Mitgliedschaft sicherlich auch schon empört mitgeteilt.

Weiter im Text:

“und es werden für die letzten fünf Jahre Abgaben eingezogen. Das belastet viele Unternehmen erheblich, die bisher häufig von dieser Versicherung nichts wussten. Einerseits fallen hier hohe Bürokratiekosten an, aber auch die Nachzahlungen stellen viele Betriebe vor teilweise Existenz bedrohende Probleme.”

Was denn nun? Belastet die Abgabe die Unternehmen oder die Tatsache, dass sie rückwirkend eingezogen wird? Was wäre denn eine Abgabe, wenn sie nicht nachzuzahlen wäre, falls die Zahlung “vergessen” wird? Und was ist das denn eigentlich für eine fairer Wettbewerb: Die vielen Unternehmen, die bisher schon die KSK-Abgabe gezahlt haben, sollen gefälligst hinnehmen, dass andere die Abgabe “vergessen” und damit einen Wettbewerbsvorteil haben? Ist der DIHK wirklich nur der Anwalt derer, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen? Der DIHK, die Organisation der “Generation Liechtenstein”? Hört sich so an.

Weiter im Text:

“Fazit: Kurzfristig reformieren

Wesentliche Schwierigkeiten lassen sich lösen,indem die Abgabe nur dann gezahlt wird, wenn der Auftragnehmer selber in der KSV versichert ist.”

Klar. Dann werden Aufträge auch nur noch an diejenigen vergeben, die nicht in der Künstlersozialkasse Mitglied sind. Das haben übrigens einige verwirrte DIHK-Mitglieder (ausnahmsweise mal nicht DIHK-Juristen) schon angekündigt, weil sie dachten, das wäre jetzt schon so geregelt.

Weiter im Text:

“Die Einordnungsprobleme entfallen, die Ungleichbehandlungen werden aufgehoben.”

Klar entfallen alle Probleme. Man beschäftigt ja auch niemanden mehr, der in der Künstlersozialkasse Mitglied ist.

Jetzt wieder die Leute von der DIHK-Aktion “Wir sind Liechtenstein”:

“Weiterhin sollte die rückwirkende Prüfung eingestellt werden. Die in der Vergangenheit unzureichende Informationspolitik und die unklaren Abgrenzungskriterien sollten nicht auf dem Rücken der Unternehmenausgetragen werden.”

Ja, hinreißend. Eine Abgabe, die, falls versäumt, nicht nachzuzahlen ist, und für die es auch keine Prüfung gibt. Das wäre überhaupt eine prima Lösung für das deutsche Steuersystem, noch einfacher als der Friedrich Merz´sche Bierdeckel – jeder zahlt nur, was er will, aber eigentlich gar nichts, und rückwirkend, falls der Steuerprüfer kommt, erst recht nicht. Erneut stellt sich die Frage, wie hochdosiert der Stoff ist, der im DIHK konsumiert wird, mit Tobak kommt man schon gar nicht mehr auf solche Palmen.

Aber es ist noch nicht vorüber:

“Auch grundsätzlich kann man Kritik üben: Warum erhalten selbstständige Künstler und Publizisten steuerliche Zuschüsse, andere kleine Selbstständige wie Taxifahrer oder Hebammen hingegen nicht?”

Ja, warum nicht, diese Frage ist sehr wohl berechtigt, ab-so-lut. Hier die Antwort: Diese Selbständigen erhalten nichts, weil sie keine Selbständigen-Sozialversicherung haben, – und das, weil Ihr vom DIHK Euch nicht, in keinster Weise, für eine Sozialversicherung von Selbständigen einsetzt, oder sonst eine Absicherung für Selbständige. Gab oder gibt es von Euch beispielsweise eine positive Stellungnahme zum (existierenden) Elterngeld für Selbständige? Gibt es Initiativen (wie z.B. vom DJV) zur Verbesserung der Regelungen des Elterngeld für Selbständige? Habt Ihr Euch für die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbständigen eingesetzt? Nein? Warum nicht? Weil Ihr immer nur die Unternehmen mit tausenden abhängig Beschäftigten wie z.B. den bitterarmen Sender RTL (der freilich bis auf Bohlen seine KSK-Abgabe bisher absolut korrekt zahlt) im Blick habt, nicht aber die selbständigen Unternehmer in Deutschland, die dringend eine bezahlbare Kranken-, Pflege-, Renten- und auch Arbeitslosenversicherung brauche. Die Künstlersozialkasse ist eine halbwegs brauchbare Lösung (aber leider ohne Arbeitslosenversicherung) für einen kleinen Teil der Selbständigen. In der Tat ist die Ausweitung dieses Systems auf alle Selbständigen dringend angebracht. Liebe Raucher und Nichtraucher beim DIHK, setzt Euch gefälligst dafür ein, als das kleine Pflänzchen sozialer Absicherung in Form der KSK kaputt zu treten!

Weiter im Text:

“Jetzt sollten aber zunächst kurzfristig mögliche Reformen angegangen werden.”

Ja, zum Beispiel die Abschaffung der Industrie- und Handelskammern, ohne Wenn und Aber. Denn die Kammern missbrauchen ihren Auftrag, ihre Unternehmen zu informieren, zu einer Hetztirade ohne Anstand.

Weiter im Text – diese Leute warten auf Ihren Anruf:

“Ansprechpartner: Dr. Anne Zimmermann, DIHK Berlin, Telefon 030 / 20308 1116 RA Hildegard Reppelmund, DIHK Berlin, Telefon 030 / 20308 2702″

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