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Auch DIE LINKE will den Kreativen ihr Urheberrecht wegnehmen

Von Redaktion • 13.12.11 • Thema: News

Nachdem die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” den radikalen Urheberrechtsgegnern eine weitgehende Abfuhr erteilt hat, weisen die Parteigänger einer Einschränkung der Kreativen-Rechte nunmehr auf die nicht durchsetzungsfähigen Positionen ihrer Parteien hin, die sie in ausführlichen Sondervoten zum Bericht darstellen.

So weist die “Digitale Linke” auf ihrer Internetseite sichtlich sehr stolz auf ihr Sondervotum in Sachen Dauer der Urheberrechte hin. Kern des reichlich verschwurbelten Textes ist die Aussage, dass Schutzfristen keinesfalls verlängert werden sollten, sondern vielmehr zu verkürzen sind. Ausgerechnet DIE LINKE beruft sich dabei auf den neoliberalen Rechtsprofessor Lawrence Lessig (hier nur ein Link zu seiner Erläuterung der neoliberalen Chicago School), der aus der neoliberalen Kaderschmiede der Chicagoer Universität kommt und bei rechtskonservativen US-Richtern wie Posner und Scalia arbeitete. Außerdem beruft sich DIE LINKE auf den Juraprofessor Gerd Hansen (“Warum Urheberrecht?”), der als Vertreter der “Nutzerrechtsdoktrin” bezeichnet wird.

“Anknüpfend an einen Vorschlag von Lawrence Lessig schlägt Hansen eine radikale Verkürzung der Schutzfrist auf beispielsweise fünf Jahre ab Veröffentlichung vor. Danach soll es eine kostenpflichtige Verlängerungsoption für den Schutzrechtsinhaber geben.”

Alles das mag vielleicht niemanden überraschen, der Führungskräfte der LINKEN zuletzt ausgerechnet Ludwig Ehrhard zitieren hörte. Das Groteske an der gesamten Argumentation (auch der neoliberalen Schule) ist dabei wiederum, dass diese Theorie eigentlich Eigentumsrechte in das Zentrum ihrer Lehre stellt. Dass mittels dieser Lehre nun das Urheberrecht ausgerechnet verkürzt werden soll, bleibt eines der vielen unaufgelösten Rätsel der neoliberalen Denkschule und ihrer wenig originellen Nachdenker in der LINKEN.

Nicht nachzuvollziehen ist am Ende, dass ausgerechnet die angeblich so sozial eingestellte LINKE sich auf diese Weise gegen die Kreativen wendet, die sozio-ökonomisch am Boden liegen und durch eine Verkürzung der Schutzfristen um ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung gebracht werden.

Michael Hirschler

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20 Kommentare »

  1. Ich finde die gesammelten negativen Einlassungen zu Veränderungen des Urheberrecht hier oder auch in anderen in den letzten Wochen hier zitierten Blogs desaströs. Meines Erachtens werden da zwar nicht juristisch, aber technisch-ökonmomisch längst verlorene Positionen verteidigt. Nicht Piraten, Grüne und Linke bedrohen das Urheberrecht, wie man es bislang kennt, sondern schlicht die technische Entwcklung. Ich hab das in meinem Blog etwas näher ausgeführt: http://www.geografitti.de/2011/11/30/das-urheberrecht-die-okonomie-und-das-digitale/

    Statt an einem überkommenen Urheberecht festzuhalten, sollten der DJV und Freie Schreiber/Fotografen lieber überlegen, wie man vernünftige Stunden/Tagessätze durchsetzt. Würde man nicht das “gesitige Eigentum” in den Mittelpunkt stellen, sondern die schöpferische Arbeit selbstverständlich mit 60 bis 70 Euro je Stunde (plus Mwst. und Materialeinsatz) bewerten, wie das jede KfZ-Werkstatt für ihre Handwerker tut, könnte man sich die ganze Diskussion sparen, denn dann hätten freie Schreiber und Fotografen allemal einen auskömmlichen Verdienst, von dem sich auch die Altersvorsorge bezahlen ließe. So, wie bei jedem anderen Selbsttständigen auch.

    s sei denn, man will eben nicht “geistiges” und materielles Eigentum gleichstellen, sondern eine Extrawurst. Das ist nämlich mittlerweile mein Verdacht. Anders als bei materieller Arbeit möglich, wollen Kreative offenbar einerseits ihr geistiges Egentum mittels Urhebrrecht behalten, es andererseits in Form des Nutzungsrechts möglichst mehrmals verkaufen. In Zeiten der Digitalisierung fehlt für ein solches Modell aber jede ökonomsiche Grundlage. Daher nochmal: Nicht Urheberrechte sind das Problem, sondern zu niedrige Stundensätze für kersative Arbeit.

  2. Also die Mehrfachverwertung eines Beitrags ist nun mal nicht nur das Recht eines Urhebers, der sich einen Beitrag selbst ausgedacht bzw. ihn selbst konzipiert hat, sondern für aufwändige Beiträge ein betriebswirtschaftliches Muss. Also zu kritisieren, dass man das Nutzungsrecht am gleichen Beitrag mehrfach verkaufen will, ist daher ein Angriff auf die betriebswirtschaftliche Konzeption eines Autoren.
    Außerdem hinkt der Vergleich: Die Reparaturarbeit des Kfz-Mechanikers betrifft logisch immer nur ein Auto. Ein Beitrag eines Autoren kann aber mehrfach in unterschiedlichen Medien genutzt werden, sogar parallel am gleichen Tag. Grundlage für Honorarforderungen der Freien ist in jedem Fall das Urheberrecht, denn die Abrechnung nach Stunden wird – bei draußen recherchierenden Journalisten – mangels Kontrollmöglichkeit von den meisten Auftraggebern nicht akzeptiert. Da Stundensätze in diesen Fällen nicht durchsetzbar sind,müssen Sie es am Beitrag festmachen. Und das geht nur mit dem Urheberrecht.

  3. Wirklich desaströs ist die von *einem Urheber* vorgetragene Argumentation, die Wahrnehmung von Autorenrechten sei eine “Extrawurst”.

  4. Zitat: “Da Stundensätze in diesen Fällen nicht durchsetzbar sind, müssen Sie es am Beitrag festmachen. Und das geht nur mit dem Urheberrecht.”

    Irgendwie haben wir sehr unterschiedliche Wahrnehmungen der Wirklichkeit. Stundensätze als Berechnungsgrundlage sind zwar überall im Arbeitsleben drchsetzbar und allgemein anerkannt, aber nicht für Kreative. Begründung? Nur, weil die Verlage/Auftraggeber sich weigern? Das kann doch nicht ernsthaft die Position einer Gewerkschaft sein!

    Dann ist das Urheberrecht und damit das dort verbriefte “Recht auf angemessenen Vergütung” (das meines Wissens keiner andere Berufsgruppe per Gesetz zugesprochen wurde) in der Tat keine Extrawurst, sondern -viel schlimmer – eine Krücke. Und die wird auf lange Sicht ihre Standfestigkeit verlieren, da bin ich sicher. Der DJV sollte sich beizeiten darauf einstellen, anstatt jeden Versuch zu verdammen, das Urheberrecht an die Realität anzupassen.

    Was ich anderer Stelle auch schon mal dazu gesagt habe: Die Aufregung der Kreativen ist nur allzu verständlich, denn die Veränderung ist eindeutig zu ihrem/unseren Nachteil. Sie/Wir sind ebenso eindeutig diejenigen, die etwas zu verlieren haben. Wir haben die Möglichkeiten des heutigen Urhebrrechts m.E. aber nur für eine sehr kurze Periode der Geschichte der kreativen Schöpfung erhalten, weil es ökonomisch und technologisch möglich und sinnvoll war. Geschäftsmodelle basieren auf Rahmenbedingungen und genau die ändern sich gerade so, dass ein auf dem Urheberrecht basierendes Geschäftsmodelle nach meiner bescheidenen Meinung langfristig eben nicht mehr tragfähig sein wird. Und zwar nicht weil politische Parteien daran herumschrauben, sondern weil die Digitalisierung schlicht die Kopie entwertet hat.

    Insofern verübe ich auch keinen “Angriff auf die betriebswirtschaftliche Konzeption eines Autors” (Merkwürdige Formulierung – Wie soll das auch gehen?), sondern sage nur, das ich genau diese Konzeption für nicht sonderlich tragfähig halte, wenigstens nicht auf lange Sicht, weswegen ich sie für mich, der noch gut 20 Arbeitsjahre vor sich hat, auch nicht nutze. Als Freier kann ich mir mein Geschäftsmodell ja aussuchen.

    Und für eine Organsiation, die (auch) die Interessen der Freien vertritt, sollten Überlegungen über eventuell notwendige Anpassungen an ökonomische Rahmenbedingungen nicht reflexartig Abwehrreaktionen auslösen. Es ist aus meiner Sicht nicht vorderste Aufgabe des DJV das Urheberrecht zu verteidigen, sondern dabei zu helfen, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Freien zu erhalten oder gar zu verbessern. Aus Ihrer Sicht ist das zwingend mit dem Erhalt des Urheberrechts verbunden, aus meiner nicht ganz so zwingend. Das ist der ganze Dissenz. Und da es die künftige Entwicklung betrifft, kann ja niemand für sich in Anspruch nehmen, schon jetzt ganz genau zu wissen, ob er Recht hat.

  5. “Wir haben die Möglichkeiten des heutigen Urhebrrechts m.E. aber nur für eine sehr kurze Periode der Geschichte der kreativen Schöpfung erhalten, weil es ökonomisch und technologisch möglich und sinnvoll war.”

    Das Urheberrecht in der heutigen Form gibt es seit 1791. Es wurde im Zuge der Französischen Revolution erlassen und sollte jedem Bürger den Zugang zur Kunst und Literatur ermöglichen und nicht nur der mächtigen und reichen Klasse, die sich Künstler leisten konnte und die Werke inhaltlich bestimmte, ähnlich der Werbung und PR in der Gegenwart. Gibt es keine Einnahmen mehr aus der Veröffentlichung, aus der privaten Nutzung, gibt es auch keine freie Kunst mehr, sondern es bestimmen wieder nur noch die Reichen und Mächtigen über Kunst und Kultur.

    Auch damals waren schon Kopien (Nachdrucke) technologisch und ökonomisch möglich, aber genauso wenig wie heute sinnvoll.
    Lessing, Beethoven, selbst Karl May noch, hatten aufgrund von billigen, oft auch verfälschten Nachdrucken, mit finanzieller Not wegen eines fehlenden Urheberrechts in Deutschland zu kämpfen.

  6. Der DJV vertritt durchaus _auch_ die Position angemessener Stundenhonorare; in vielen Seminaren und Workshops für Freie erklären unsere Referenten den Teilnehmern nicht nur, wie sich beispielsweise ein tragfähiger Stundensatz individuell ermitteln lässt, sondern vermitteln auch das nötige Handwerkszeug zum Verhandeln.
    Übrigens halte ich es für ein Armutszeugnis einer Gesellschaft, dass Respekt und Wertschätzung für geistige Arbeit gen Null tendieren – was sich nicht nur, aber auch in den ökonomischen Rahmenbedingungen für diese Arbeit niederschlägt.

  7. @Textkoch – Sie sagen:
    “Es ist aus meiner Sicht nicht vorderste Aufgabe des DJV das Urheberrecht zu verteidigen, sondern dabei zu helfen, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Freien zu erhalten oder gar zu verbessern.”
    Dazu ein Zitat eines freien Journalisten (Dieter Schnabel, Baden-Württemberg): “Das Urheberrecht ist das ARBEITSRECHT der Freien.”
    Wer sich nicht für das Urheberrecht einsetzt bzw. gleichgültig zur Kenntnis nimmt, wie derzeit Grüne, DIE LINKE und die Piratenpartei sowie diverse Lobbygruppen und -seiten wie D64, Netzpolitik.org und Digitale Gesellschaft das Urheberrecht praktisch abschaffen wollen, der wendet sich gegen das Arbeitsrecht der freien Journalisten.
    Wussten Sie, dass der DJV durch den (auch) MdB Georg Kahn-Ackermann (Mitbegründer des Bayerischen Journalistenverbandes) maßgeblich am Urheberrechtsgesetz 1965 beteiligt war, sowie an der Gründung der Verwertungsgesellschaft Wort Ende der fünfziger Jahre beteiligt war? Dass das Urheberrecht seit der ersten Ausgabe unseres Magazin “journalist” das Dauerthema des DJV, seiner Gremien und Verbandstage sind?
    Erfahren Sie erst hiermit und erst heute, dass der DJV das Urheberrecht im Interesse der Mitglieder in das Zentrum seiner Aktivitäten gestellt hat und weiterhin stellt?
    Ohne Urheberrecht bzw. mit seiner starken Verkürzung auf bis zu fünf Jahren (LINKE-Vorschlag bzw. Verweis auf Hansen bzw. Chicago-Lessig) können freie Journalisten und Schriftsteller sowie ihre Angehörigen einpacken. Hartz IV.
    Gerade heute, per Internet, bieten sich neue Möglichkeiten, bereits verfasste Beiträge selbst noch mal zu verwerten, z.B. als Buch, als eBook, auf eigenen Blogs oder Fachseiten.
    Wer sich nicht für sein Urheberrecht einsetzt, hat seinen Beruf verfehlt und sollte nicht als freie/r Journalist arbeiten, sorry.

  8. Man spricht hier gegen Wände…

  9. @Textkoch – das ist natürlich ganz klasse, diese Reaktion. Wenn Sie mal erleben müssen, dass es Gegenargumente gibt, dann sind Menschen, die hier argumentieren, plötzlich “Wände”. Na denn.

  10. @Textkoch, hier meldet sich noch so eine Wand zu Wort, die sich mit wackligen Anti-Urheberrechts-Argumenten nicht einreißen lassen wird.

    Ich kann nur Michael Hirschler (Redaktion) zustimmen, wenn er sagt: “Wer sich nicht für sein Urheberrecht einsetzt, hat seinen Beruf verfehlt und sollte nicht als freie/r Journalist arbeiten, sorry.”

    Re.: “da es die künftige Entwicklung betrifft, kann ja niemand für sich in Anspruch nehmen, schon jetzt ganz genau zu wissen, ob er Recht hat.”

    Wir haben Recht (im wahrsten Sinn des Wortes), solange es ein urheberfreundliches Urheberrechtsgesetz geht.

    Ansonsten geht es bei Debatten um *Werte* nicht primär darum, wer recht hat, sondern um einen gesellschaftlichen Konsens.

    Einer der Grundwerte, auf denen unser Rechtssystem besteht, hat mit dem simplen Motto “Du sollst nicht stehlen” zu tun. Auch wenn Diebstahl in Zukunft durch technische Hilfsmittel noch einfacher werden und dadurch vielleicht die Kriminalitätsrate steigen sollte, wäre das doch kein Anlass dafür, laxere Gesetze zu verabschieden. Solange die Gesellschaft nicht plötzlich ein Herz für Diebe entwickelt, wird Klauen auch in Zukunft nicht legitim sein.

  11. Sie bringen leider keine Gegenargumente, sondern reihen apodiktisch Das-war-schon-immer-so-Aussagen zum Urhebberrecht aneinander und gegen mit keiner Silbe auf meinen Denkansatz ein, dass auch andere Einkommengrundlagen/Geschäftsmodelle für Freie funktionieren könnten, insbesonder wenn das Urheberrecht sich verändert. Wenn man aber keine inhaltliche Erwiderung bekommt, hat man eben das Gefühl gegen Wände zu reden. Kein Grund, beleidigt zu sein. Ich bins ja auch nicht.

  12. @Textkoch – das mit dem Stundenlohn funktioniert schon einmal nicht bei Fotografen, die auf einem Termin zahlreiche Bilder schießen und diese dann Auftraggebern über eine Bilddatenbank zum Einzelbildabruf anbieten. Ich kann in der Regel weder die gesamten Produktionsstunden auf ein einziges Bild umlegen noch umgekehrt mal eben die Stunden durch die Bilder teilen, um zum Preis des einzelnen Bildes zu kommen. Ich muss kalkulatorisch davon ausgehen, dass einzelne Bilder gar nicht und andere mehrfach verwertet werden. Für die Mehrfachverwertung brauche ich ein Urheberrecht. Sonst kauft ein Kunde das Bild und verkauft es anschließend weiter. Eine Philosophie “Einmal zahlen” funktioniert hier gerade nicht; die Ausnahme besteht bei Produktionen für einen einzelnen Kunden. Auch da ermöglicht aber das Urheberrecht, dass, wenn ein Kunde ein Bild nun in ganz extensiver Weise genutzt wird (also z.B. zum Firmenlogo wird), ein Nachhonorierungsanspruch geltend gemacht wird (Bestseller-Paragraph). Warum sollte man darauf verzichten? Ist doch nur fair, wenn ein Bild einmal so gut läuft, oder?

    Bei schreibenden Journalisten ist das mit dem Stundensatz erneut sehr schwierig durchsetzbar, weil die Auftraggeber das ja praktisch nicht kontrollieren können. In der Tat wäre es schön, wenn man vereinbaren könnte, “ich mach jetzt mal zehn Stunden lang Gerichtsreportage und erhalte für die Gerichtspräsenz 600 Euro, für die weitere Redaktion 60 Euro pro Stunde”. In der Praxis sagt die Zeitung: “Ich zahle doch nicht, ohne die Geschichte erst einmal erhalten zu haben, sie für abnahmefähig gehalten zu haben. Und ob der Autor nach der zehnstündigen Gerichtspräsenz noch einmal fünf oder aber fünfzehn Stunden für die Fertigstellung braucht, kann und will ich nicht kontrollieren, sondern ist sein Ding.” Darüber hinaus ist das alles sehr theoretisch. Hatte gerade Kontakt zu einer Kollegin, der werden für 5000 Zeichen Interview jetzt von einer Tageszeitung 50 Euro gezahlt! Ja, die braucht das Urheberrecht halt, um das Interview möglichst schnell noch mal verwerten zu können! Theoretische Überlegungen über die Einführung eines Stundensatzes helfen ihr nicht, wohl aber das Recht, den Beitrag noch mal verwerten zu können.

    Selbst in Frankreich, wo man nach der Loi Cressard einen Anspruch als freier Mitarbeiter hat, entsprechend Redakteuren vergütet zu werden, wird in der Praxis auf Grundlage von Zeilen vergütet, weil bei reiner Stundenorientierung bei nicht im Hause tätigen Kollegen nicht nachprüfbare Arbeitszeiten entstehen können. In Deutschland ist der Stunden- bzw. vor allem die Monatspauschale allerdings bei den in erster Linie inhouse beschäftigten Freien üblich. Inhouse sind Stunden-, Tages- und Monatssätze natürlich realisierbar, aber kaum für Leute, die praktisch nie in der Redaktion zu sehen sind.

    Außerdem fallen ohne Urheberrecht die Tantiemen und Ausschüttungen von der Verwertungsgesellschaft weg. Für manchen wäre das schon ein deutlicher Verlust.

  13. Letztlich laufen Vereinbarungen über Stundensätze immer auf ein Fest-Honorar hinaus. Man schätzt den Aufwand für die Gerichsreportage, nennt den Preis und versucht mit dem Aufwand hinzukommen. Das geht natürlich auch mal daneben. Geschäftsrisiko. Ich handhabe das so, allerdings schreibe ich auch weniger für Verlageshäuser, sondern vornehmlich im Bereich Corporate Publishing, sprich: Ich schreibe für Kunden- und Mitarbeiterzeitungen von Unternehmen. Da ist das gar kein Problem. Auch für Fotografen sollten ähnliche Aufwands/Ergebnis-Modelle möglich sein.

    Ich weiß, das Tageszeitungen/Zeitschriften das herzlich wenig interessiert, weshalb sie für mich als Auftraggeber aber auch weitgehend ausscheiden. Ich unterschreibe auch keine Verträge, die mir jedes Recht nehmen, meinen eigenen Kreationen für welchen Zweck auch immer, weiter zu verwenden. Das ist auch so einen Unsitte von Verlagen. Ich hab nix dagegen, dass sie mit meinen texten alles (mehrfach) machen wollen, aber ich will das auch.

    Nur: Ich denke nicht, dass das Problem schlechter Honorare am Urheberrecht liegt oder uns selbiges rettet, sondern am Unwillen der Medienunternehmen, für gute Arbeit gutes Geld zu bezahlen, bei gleichzeitigen Umsatzrenditen von 20 Prozent (Springer) und mehr. Die können das also bezahlen.

    Meine persönliche Konsequenz habe ich gezogen und arbeite für Unternehmen, die meine Arbeit schätzen. (Und glaube keiner, CoporatePublishing-Projekte würden nicht exakt kalkuliert, niemand verschenkt Geld.)

    Klar, dabei geht der Journalismus als unabhängige Kraft vor die Hunde, aber es ist ja nicht ernsthaft die Aufgabe von talentierten Schreibern und Fotografen, ihn aus lauter Altruismus und Engagement für kleines Geld zu retten. Alte Regel: If you pay peanuts, you only get monkeys.

    Im übrigen glaube ich ohnehin, dass es nur einige wenige Oasen halbwegs freier Berichterstattung in einer Wüste überflüssiger Druckerzeugnisse gibt. Aber das ist nun ein ganz anderes Thema.

  14. Schreibt Textkoch: “Ich weiß, das Tageszeitungen/Zeitschriften das herzlich wenig interessiert, weshalb sie für mich als Auftraggeber aber auch weitgehend ausscheiden. Ich unterschreibe auch keine Verträge, die mir jedes Recht nehmen, meinen eigenen Kreationen für welchen Zweck auch immer, weiter zu verwenden.”

    Oh, lese ich da nicht einen Widerspruch zu den ersten Zeilen? Lieber Textkoch, Sie wollen also auch Rechte – oder? Als Fotograf arbeite ich viel im PR/Corporate-Bereich, ja, da könnte man das mit den Stundensätzen machen, da wird es ja auch gemacht, denn der PR-Kunde will natürlich auch alle Rechte. Dann kommt man sogar über den Handwerkersatz, wenn man gut verhandelt und gute Leistung bringt. Klar als Meister will man natürlich auch Meisterlohn. Aber im redaktionellen Bereich lässt sich das meines Erachtens nach nicht machen. Selbst wenn mir die Redaktion A einen angemessenen Stundensatz zahlt wenn ich im Auftrag arbeite, so kann es ja gerade dann nicht im Interesse der Redaktion A sein, dass dann die Redaktion B die in A veröffentlichten Bilder (Text) gleich auf Ihren Seite auch abbildet. Es liegt also auch ganz in deren Sinne, dass Auftragsmaterial urheberrechtlich geschützt ist, noch dazu hoch bezahltes! Gleiches gilt übrigens auch für Firmenaufträge. Keine Firma möchte, dass das wofür sie Geld ausgegeben hat plötzlich auch von Mitbewerbern verwendet werden kann.

    Des weiteren, man stelle sich vor, ein Autor arbeitet jahrelang an einem Roman, ein Fotograf an einer eigenproduzierten Langzeitreportage, wie soll das bezahlt werden? Veröffentlicht vielleicht sogar im Eigenverlag? Und dann? Kann es gleich jeder nachdrucken ohne Schutz? Nein, wir müssen um unsere Rechte kämpfen, wir Urheber und natürlich auch die Verbände, die die Urheber vertreten.

    Es ist nicht alles gut, was “schon immer so war” – es ist aber auch vieles wichtig und erhaltenswert. Und vielleicht auch deswegen “schon immer so”, weil es vor langer Zeit einfach gut durchdacht war.

  15. Manchmal hat man das Gefühl, man will falsch verstanden werden. Ich habe nirgendwo gesagt, dass das Urheberrecht ersatzlos abgeschafft gehört. Ideen über Schutzfristen von fünf oder zehn Jahren sind lächerlich kurz. Aber bis 50 oder seit neuestem sogar 70 Jahre nach Tod des Urhebers? Meine Grundannhame ist einfach, dass das Urheberrecht eben kein unumstößliches Naturgesetz ist, sondern historisch betrachtet ein sehr kurze Zeitspanne existiert, die mit einer bestimmten Art der Produktion stofflicher Kopien von geistigem Eigentum verbunden ist. In dieser Zeit war es nützlich und förderlich. Aber ich denke auch, dass diese Epoche zu Ende geht.

    Es gibt inzwischen unendlich viele Beispiele, die zeigen, wie das heutige Urheberrecht Veröffentlichungen und Nutzungen geistiger Arbeit nicht befördert, sondern verhindert.
    Das führt zu völlig albernenen Auswüchsen, wie ein Urheberrecht von Architekten auf reale Bauwerke, die dann ohne Zustimmung weder von den Bewohnern/Nutzeren verändert, noch fotografiert werden dürfen.

    Oder in meinem fachlichen Umfeld: Urheberrechte auf amtliche Kartenwerke und Stadtpläne, die einerseits zu Abmahnwellen an private Webseitenbetreiber führen, die sich einen Stadtplan kopiert haben und andererseits Nutzungsgebühren rechtfertigen sollen, die für (großräumige) topograpische Karten der Landesvermessungsämter bei mehreren 10.000 Euro liegen. Kartenwerke übrigens, deren Erstellung vollständig von Steuergeldern bezahlt wurde. Gleichzeitg haben wir inzwischen Technologien, bei denen die Arbeit des vielleicht noch schöpferisch tätigen, individuellen Kartographen vollständig von der Software übernommen wird. Schließlich ist die schöpferische Leistung bei einer Karte eher ein Nebenprodukt, geht es doch um die möglichst reale Abbldung/modellierung des Raumes für einen vorgegebenen Nutzungszweck.

    Im Internet schließlich bedeutet die flächendeckende ud systematische Kontrolle von Urhebrrechtsverletzungen automatsch den Aufbau einer Infrastruktur, die schnell für Zensurmaßnahmen jedweder Art benutzt werden kann. Wer das Urheberrecht in seiner jetzigen Form hier mit aller staatlichen Gewalt durchsetzen will (und prinzipiell muss, schließlich ist es ein demokratisches Gesetz), will und braucht die selben Überwachungstechniken, wie China und jede andere Diktatur. Ich will das nicht. Auch aus diesen Gründen halte ich eine Reform des Urhebberechts für dringend geboten.

    Im Grundsatz meine ich, man müsste es vom Kopf auf die Füße stellen, das heißt: es ist heute im Kern so aufgebaut, dass es prinzipiell jede Nutzung verbietet und dann auf 143 Paragraphen die Ausnahmen (Schranken) formuliert. Es müsset umgedreht sein: prinzipiell sollte jede Nutzung erlaubt sein und dann kann man sich über die sinnvollne Ausnahmen unterhalten.

    Aber bei mir ist – entschuldigung – der Eindruck entstanden, dass jeder Gedanke an Veränderungen im Urheberrecht, die keine neuen Schutzrechte hinzufügen will, innerhalb des DJV als Ketzerei und Verrat an der Sache betrachtet wird. Aus meiner Sicht heißt das: Der DJV verzichtet auf die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Urheberrechts und nimmt die konservative Position der Verteidung des Bestehenden ein. Kann man machen, ist legitim und dafür gibt es ja Gründe, schließlich hat man was zu verlieren. In meinen Ohren wirkt das aber nun mal etwas schrill.

    Und ich meine, dass damit die Gefahr droht, Gestaltungsmöglichkeiten und deshalb noch viel mehr zu verlieren. Und deswegen sollte man eben beizeiten nach Grundlagen für das Einkommen der Freien und auch festen Schreiber/Fotografen suchen (und durchsetzen), die nicht mehr ausschließlich auf dem Urhebbrecht beruhen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

  16. @Textkoch – dass die Firma Google, die sich massiv für den Abbau der Urheberrecht der Autoren einsetzt, jetzt aber seit neuestem ebenfalls für die Nutzungen ihrer Landkarten kassieren will, und zwar wohl um 10.000 Dollar (was für ein Zufall, dass die Landesvermessungsämter auch in diesen Kategorien denken, vielleicht von Google inspiriert), ist bekannt? Warum sollte sich der Steuerzahler oder Google eigentlich nicht die eigene Arbeit bezahlen lassen, wenn andere sie gewerblich nutzen? Solange es noch keine neue Wirtschaftsform gibt, in der Eigentum keine Rolle mehr spielt, wird sich jeder Teilnehmer an diesem Gesellschaftsspiel seine Leistungen früher oder später wohl irgendwie mit Geld vergüten lassen müssen, Stichwort erneut Betriebswirtschaft, die ja durchaus für öffentliche Stellen eine gewisse Rolle spielen muss.

    Danke für die Stellungnahme: “Ideen über Schutzfristen von fünf oder zehn Jahren sind lächerlich kurz.” In der Tat! Das ist aber gerade Stand aktueller Forderungen. Deswegen muss dagegen deutlich vorgegangen werden. Und warum sollten Schutzfristen für Urheberrechte verkürzt werden? Bei sonstigem Eigentum gibt es überhaupt keine Begrenzungen. Auch wenn Sie 20 Jahre lang in einer Mietwohnung wohnen, gehört sie Ihnen doch nicht, sondern auch noch die nächsten 1000 Jahre und darüber der Familie und Erben Ihres Vermieters. 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers ist wichtig für meine Hinterbliebenen, wenn diese z.B. alle wesentlichen Rechte gegen einen ordentlichen Betrag an einen Verlag abtreten wollen, um z.B. in den ersten Jahren nach dem Tod der Familienversorgerin/des Familienversorgers ausreichend Geld zu haben. Wenn das Urheberrecht schnell erlischt, werden auch die Hinterbliebenen keinen vernünftigen Betrag mehr bekommen können.

    Das Urheberrecht kann nur mit den Mitteln einer Diktatur geschützt werden? Das ist falsch. Es gibt ja schon heute Scanner, Kopierläden, Bibliotheken mit massenhafter Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material. Dort, wo die Gesellschaft keine Kontrolle will, muss sie das durch Vergütungen regeln, die von Verwertungsgesellschaft auf Grundlage von statistisch begründeten Schätzungen bei den jeweiligen Anbietern (z.B. Providern) erhoben werden. Abgesehen davon gibt es die Möglichkeit der Einführung von Bereichsausnahmen, d.h. gänzlich freien Nutzungen (wie es ja auch das Zitatrecht gibt).

    “Prinzipiell sollte jede Nutzung erlaubt sein und dann kann man sich über die sinnvolle Ausnahmen unterhalten”? Nein, so ein Verfahren würde dazu führen, dass das Recht des Urhebers, über die Nutzung seiner Beiträge jedenfalls im Wesentlichen mit zu bestimmen, zu weit einengen. Urheber müssten dann zusehen, wie unter dem Vorwand einer nicht geregelten Nutzungsweise die eigenen Werke verrramscht würden, bis irgendwann der Gesetzgeber einmal ein Gesetz zum Thema schaffen würde.

    ? Der DJV will keine Veränderung oder beteiligt sich nicht konstruktiv an Diskussionen? Stimmt nicht. Wir sind dauernd an Arbeitskreisen wie der Initiative Urheberrecht (urheber.info) beteiligt und unser Justiziar reicht bei der Politik in Bund und EU ständig Stellungnahmen ein, was Änderungen und Reformbedarf angeht, siehe http://www.djv.de/Urheberrecht.2874.0.html – Und in den Verwertungsgesellschaften beteiligt sich der DJV und seine Vertreter ständig mit der Frage, für welche Nutzungsarten eventuell eine Vergütungspflicht durch die Verwertungsgesellschaften eingeführt werden kann. Deswegen gibt es ja jetzt METIS, die Möglichkeit des digitalen Pixels in der Internetseite, um auch für bestimmte Nutzungen im Netz schon heute Geld zu bekommen. Einige Kollegen haben darüber schon Tausende von Euros bekommen.

  17. Auf Twitter schreibt @textkoch: “Gerade Diskussion im Freienblog beendet. Die Redaktion antwortet zwar immer, aber sie hört leider nicht zu….” Mir scheint das eher das komplette Gegenteil der Fall – Sie gehen in keinster Weise auf durchaus bedenkenswerte Argumente anderer Kommentatoren ein. Abschlussbemerkung und dann an dieser Stelle für mich EOD (End Of Discussion): Sich auf die Praxis zu beziehen und mit diesem Verweis geltendes Recht quasi abzuschaffen, ist ähnlich sinnvoll wie zu erklären, Steuerhinterziehung sei Praxis – und deswegen wolle man Finanzämter kurzerhand abschaffen.

  18. Hm..zu Ihren Ausführungen hinsichtlich der Preie für Kartennutzungen sage ich mal nichts. Gehen Sie bitte einfach davon, dass in den entsprechenden Branchen, Fachkreisen und Verbänden seit über zehn Jahren eine Diskussion läuft, deren Stand sie nicht kennen können, weswegen Sie hinter dem dortigen Konsens weit zurück bleiben. Ich kann das bei Interesse gerne mal im Gespräch ausführlich erläutern, aber nicht hier und jetzt. Dazu nur ein kurzer Verweis auf den Aufsatz “Geodaten, Kartographie und Urheberrecht” von Paul W. Hertin ( http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/produkte/verm_bb/pdf/2_06_Hertin_68-75.pdf )

    Ich denke nun auch, die jeweiligen Standpunkte sind ausgetauscht und deutlich geworden. Danke für die investierte Zeit. Und ganz praktisch: Ich muss auch mal arbeiten. (Auf Basis eines Dienstvertrages mit vereinbartem Festhonorar… :-)

  19. ähm.. nur kurz @Heike Rost: Ist das nicht genau das, was in Sachen Quellensteuer gemacht wurde? Passiert das nicht de facto täglich bei Vergehen wie schwarzfahren, oder Drogenbesitz in Kleinstmengen? Rechtliche Normen werden eigentlich ständig (auch) aufgrund der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung bewertet. Das tut sogar der DJV, etwa in seinen Stellungnahme zum Urheberrecht…

  20. EY was los man?

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