Wichtiger Hinweis für Online-Meldungen VG WORT bis 31.12.2009
Von Redaktion • 23.12.09 • Thema: Honorare, News für Freie, Online, UrheberrechtEine wichtige Information, die über den DJV-Vertreter Ulf Froitzheim gemeldet und von BJV-Justiziarin Jutta Müller verfasst wurde:
VG WORT – Online: Was kann gemeldet werden – und was nicht?
Die Verwertungsgesellschaft Wort schafft etwas mehr Klarheit darüber, welche Texte zur diesjährigen Sonderausschüttung für Texte im Internet noch gemeldet werden können. Seit heute findet sich auf der
Seite
http://www.vgwort.de/metis_sonderaus.php
eine Liste von Websites, die NICHT mehr für die Sonderausschüttung gemeldet werden können, weil die Betreiber bereits am automatisierten Meldeverfahren mit in die Texte eingebetteten Zählmarken teilnehmen.
Dabei handelt es sich unter anderem um die Online-Ableger von Spiegel, Focus, Stern, Süddeutsche Zeitung, Manager Magazin.
Wer für diese Medien schreibt, braucht sich also keine Arbeit damit zu machen, das Meldeformular für die Sonderausschüttung auszufüllen, weil eine solche Meldung nicht berücksichtigt würde.
Diese Kolleginnen und Kollegen sollten sich, wenn sie dies noch nicht getan haben, im Meldeportal “TOM” (Texte online melden) anmelden und außerdem mit der jeweiligen Redaktion in Verbindung setzen, um zu klären, wie weit das Projekt bereis umgesetzt ist bzw. wie der Verlag dies bei seinen Mitarbeitern handhabt. In einigen Fällen werden bereits alle (neuen) Texte automatisch mit Zählmarken versehen; es gibt aber auch Fälle, in denen der Autor selbst aktiv werden muss. Nicht einmal alle Redakteure wissen, dass sie Geld beanspruchen können, viele haben sich deshalb bisher nicht registriert.
Leider ist diese Registrierung auf jeden Fall erforderlich, um Tantiemen für Online-Texte zu kassieren – unabhängig davon, ob man am regulären Meldeverfahren teilnimmt oder an der Sonderausschüttung. Wer sich noch nicht im Meldeportal registriert hat, kann sich jedoch erst im neuen Jahr registrieren lassen.
Nur wer sich bereits registriert hat – sei es im alten Online-Meldesystem oder seit November bei TOM – kann seine Online-Texte melden (Stichtag: 31.12.2009). Wer an der Sonderausschüttung teilnehmen will und den Namen seines Auftrag- oder Arbeitgebers nicht auf der Ausschlussliste findet, kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass seine Meldung akzeptiert wird. Da die VG Wort aber aus technischen Gründen nicht hundertprozentig garantieren kann, dass die Liste vollständig ist, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall noch einmal in der Redaktion nachzufragen, ob diese schon einmal Zählmarken gesetzt hat. Sobald der Computer der VG Wort nämlich den ersten Abruf einer Zählmarke registriert, ist dieses Medium für die Sonderausschüttung automatisch gesperrt.
Tipp:
Achten Sie beim Ausfüllen des Onlineformulars unbedingt darauf, dass die gemeldete Internetadresse von anderen Computern aus abrufbar ist, also keine Session-ID enthält. Am besten mailen Sie testweise einen Link an einen Bekannten; funktioniert sie auf dessen Rechner, wird sie auch bei einer Überprüfung durch die VG Wort funktionieren. Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie in der Redaktion, wie Sie die Session-IDs entfernen können.




