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Ansparabschreibung nicht mehr für 2007

Von Redaktion • 17.11.09 • Thema: News für Freie, Steuern

Die – inzwischen abgeschaffte – Ansparabschreibung kann von Freiberuflern, die mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung abrechneten, bereits für das Jahr 2007 nicht mehr geltend gemacht werden. Darüber berichtet das Portal für Steuerberater “STB Web” und verweist auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13. Oktober 2009 (Aktenzeichen VIII B 62/09).

Zur Info: Mit der Ansparabschreibung konnten geplante Investitionen bereits im Vorfeld mit bis zu 40 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das Modell wurde oft auch als einfache Steuerspardose oder Verschiebebahnhof genutzt. Der an deren Stelle eingeführte Investitionsabzugsbetrag ist weniger attraktiv, weil er im Falle der Nicht-Investition dazu führt, dass der Steuerbescheid für das betroffene Jahr aufgehoben wird.

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