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Die Enteigner der Enteigneten werden enteignet

Von Redaktion • 30.06.09 • Thema: Honorare, News für Freie, Urheberrecht

In der F.A.Z. meint der Zeitschriftenverlegerpräsident, er werde enteignet. Nicht etwa qua Bundesregierung: Durch Google und so. Nachdem seine Verlage nunmehr seit über einem Jahrzehnt geistige Inhalte ins Internet schaufeln und sie damit auch allen Suchmaschinen zugänglich machen. Und nachdem die Verlage durch umfangreiche Geschäftsbedingungen oder einfach Drohung mit Auftragsentzug es geschafft haben, ihre freien Mitarbeiter, oft hauptberufliche Journalisten, um ein angemessenes Honorar für diese Nutzungen zu bringen. Die Verhandlungen über eine Vergütungsordnung über angemessene Honorare ziehen sich dahin. Die letzten Angebote in Sachen Fotohonorar sind auf dem Niveau, das bereits vom Chefredakteur des Nordkuriers treffend als “unterirdisch” bezeichnet wurde.

Die freien Journalisten werden seit über einem Jahrzehnt täglich enteignet. Einige wenige klagen mit Hilfe ihres Berufsverbandes, dem DJV. Diese Verfahren ziehen sich ebenfalls dahin. Es gibt ja im Rechtsstaat so allerlei Instanzen und Rechtsmittel. Der Berufsverband, der gleichzeitig eine Gewerkschaft ist, hat zudem einem Verlag die Nutzung von Teilen seiner Honorarbedingungen untersagen können. Weil es nur Teile waren, ging der DJV in Berufung und der Verlag sowieso, der sich von Freien und ihren Vertreter schon einmal gar nichts sagen lassen will.

Nun fühlen sich die Verlage aber selbst enteignet. Weil die Suchmaschinen längst nicht mehr einfache Suchmaschinen sind, sondern Inhalte oder RSS-Feeds auf eigenen Plattformen und Diensten zusammenfassen, dass es nach Außen hin wie ihr eigenes Angebot wirkt. Weil diese Suchmaschinen, vor allem die größte der Suchmaschinen, auf solchen Plattformen wiederum Werbung schaltet und damit ein Geschäft mit Inhalten oder jedenfalls der Verweisung auf andere Inhalte macht. Und natürlich auch, weil diese Suchmaschine, die längst keine Suchmaschine mehr ist, selbst Anzeigen verwaltet und damit auch nicht nur bei den Inhalten Konkurrent ist, sondern vor allem beim Anzeigengeschäft.

Hinzu kommen die so genannten, meist gar nicht so sozialen Plattformen und Foren. Diese füllen sich schnell mit kompletten Artikeln und vielen Fotos, die aus (Online-)Zeitungen und Zeitschriften stammen. Auch hier profitieren die Anbieter von den geistigen Inhalten Dritter, ohne dafür bezahlt zu haben. Und profitieren vom Anzeigengeschäft, vor allem.

Seien wir aber einmal ehrlich: Was glauben wir, stört die Verleger wirklich? Dass irgendjemand mit den Inhalten der freien Journalisten oder ihrer Redakteure herumjongliert? Nein, denn wie beispielsweise im Falle Heidenreich beim Perlentaucher nachzulesen, werden Inhalte eben im Zweifel an alle vergeben, wenn auch gegen Geld. Was stört wirklich? Der Verlust des Anzeigengeschäfts, der Plattformen für Werbung, der Fakt, dass Google längst nicht nur Anzeigen vermittelt, sondern auch selbst und vor allem bei sich selbst platzieren möchte. Ein In-Sich-Geschäft, das es in sich hat und die Verleger bisher ausschließt. Und natürlich ist es nicht nur Google, sondern die ganze Welt aus Netzwerken und Foren.

Der Wert von Anzeigen im Vermittlungsgeschäft, auf den Artikel-Verlinkungsfarmen, in den Netzwerken und Forensystemen, ist das Basisgeschäft der Zukunft und eigentlich schon der Gegenwart, jedenfalls was die Leute in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, angeht. Der Link auf Artikel wird selbst zum Geschäftswert, mit stark ansteigender Tendenz. Eine Anzeige auf einer solchen führenden Plattform kann mehr wert sein als ein Fernsehspot, bald.

Die Enteigner werden enteignet. Von Google. Von Xing, Wing oder Ding, wie sie alle heißen oder noch heißen werden. Was tun? Natürlich: Das “Leistungsschutzrecht”, vielleicht eine Methode, ein Versuch, dazwischen zu hauen. Verhandlungspositionen zu schaffen. Der Versuch, Google an den Verhandlungstisch zu zwingen. Oder gar aus dem Geschäft mit dem Vertrieb, Angebot von Beiträgen bzw. den Links dahin zu drängen? Eher unwahrscheinlich, dass dieses gelingen kann, eher unwahrscheinlich, dass hierin der vornehmliche Zweck der Angelegenheit liegt. Ob das “Leistungsschutzrecht” dafür das richtige Mittel ist, da gibt es noch einige juristische Fragezeichen.

Aber sei´s drum. Die Kampagne läuft weiter. Aktuell auch bei meedia.de in Interviews nachzulesen. Für die meisten Freien sorgt dieser Einsatz der Chefredakteure eher für diejenigen Magengefühle, die man vor Gericht und vor allem auf hoher See zu bekommen pflegt. Mit einer absoluten Unschuld wird da das geistige Eigentum verkündet, das man den eigenen Autoren verweigert, das man fast nie angemessen vergütet hat und schamlos vielfach unangemessen nutzt.

Was lernen wir aus der laufenden Kampagne in zahlreichen, ungezählten Zeitungen und Zeitschriften in Sachen Leistungsschutzrecht? Die Position der freien Autoren und Journalisten wird meist gar nicht eingeholt. Aber wir dürfen nicht böse sein. Gegenrecherche und das Einholen zweiter Positionen ist nichts für den Gesinnungsjournalismus in dieser Republik. In sofern fällt die Wiedergabe von Verlegerpositionen ohne Wenn und Aber eigentlich auch nicht mehr auf.

Aber der Prozess der Enteignung trifft nicht nur die Enteigner, diese enteignen selbst fröhlich weiter und zwar in alle denkbaren Richtungen. Nicht nur die Freien, sondern auch die Festen sind jetzt dran. Der Verlegerpräsident erzählt die Geschichte seiner persönlichen Enteignung und kündigt gleichzeitig den Manteltarifvertrag für die Redakteure. Auch die Redakteure sollen also weniger bekommen. Das ist wiederum so eine seltsame Geschichte. Die Bundesregierung und die Europäische Zentralbank öffnen die Kassen, um die Deflation zu verhindern. Die deutschen Zeitschriftenverleger aber setzen die Preise weiter herunter. Denn auch Arbeit hat Preise und Lohnsenkung führt – wie die permanente Honorarsenkung bei den Freien – in die wirtschaftliche Todesspirale für alle Beteiligten. Wo kein Lohn, da letztlich auch kein Käufer für Zeitschriften.

Eine Bundesregierung, die Geld in Umlauf bringt und die Zentralbank die Märkte fluten lässt, müsste eigentlich auch ein Lohnabsenkungsverbot durch Tarifsicherungsgesetze und zugleich Honorarordnungen mit Mindestsätzen erlassen. Das wäre in der Logik ihrer bisherigen systemischen Rettungsmaßnahmen für das Gesamtkapital. Müsste eigentlich. Wird aber nicht. Fragen Sie aber bitte nicht warum. Wir wollen doch die Form wahren.

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  1. Mir treten die Tränen in die Augen: In der FAZ jammert Dr. Hubert Burda auf hohem Niveau über seine Enteignung. Dabei hat er nicht davor zurück gescheut – mitsamt seinen Kollegen der Verlagsbranche – sich seit Jahren mittels Knebelverträgen Rechte zur Weiterverwertung von Beiträgen unter den Nagel zu reißen: Nicht nur freie Autorinnen und Autoren, sondern auch festangestellte KollegInnen liefern tagtäglich ihr geistiges Eigentum im Verlag ab, das dann weiterverkauft wird; ohne weitere Honorierung der Urheber, bestenfalls Almosen im Cent-Bereich. Enteignung der Verleger? Fieseste Doppelmoral und Foulspiel, Enteignung der Urheber trifft es schon eher. Saubere Vorarbeit übrigens, seit Jahren kostenfrei Inhalte ins Netz zu schaufeln und damit der Kostenlos-Geiz-ist-geil-Mentalität unglaublichen Vorschub zu leisten. “Geister, die ich rief….” wieder loszuwerden, ist eine schöne Fiktion.

    Hübsche Fußnote: Wer sich bei FAZ.net zwecks Kommentierung des unterirdischen Beitrags anmelden möchte, kann das nicht tun, ohne der weiteren Nutzung der Anmeldedaten zuzustimmen. Dann auch noch Post aus dem Hause des Gesinnungsjournalismus, möglicherweise Abowerbung? “Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen könnte!”. Mahlzeit. Ich bin dann mal weg.

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