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Krankengeld: CDU/CSU stiftet Chaos. Und die SPD macht mit.

Von Redaktion • 19.06.09 • Thema: News für Freie, Rundfunk, Soziales

Die Große Koalition lässt die Freien im Journalismus und übrigen Medien- und Wirtschaftsbereichen, die unständig Beschäftigten, hauptberuflich Selbständigen und die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ins Chaos laufen. Mit einer halbherzigen Reform sorgen CDU/CSU und SPD dafür, dass zahlreiche Familien nicht mehr versichert sind und ein bürokratisches Monster entsteht. Gleichzeitig ein Beschäftigungsprogramm für die im Halbschatten dieser Parteien wuchernde Beratungsindustrie aus PR-Firmen, Anwälten und Versicherungsverkäufern.

Krankengeld, das war seit dem 1. Januar 1884 (in Worten: Achtzehnhundertvierundachtzig) ein Rechtsanspruch von Beschäftigten, zumindest ab dem 3. Tag. Die Große Koalition hat ihn zum 31. Dezember 2008 gänzlich abgeschafft und nach vielen Protesten jetzt in Bruchstücken reformiert, aber mit Leistung erst ab der 7. Woche. Das bringt wenig, denn 90 Prozent der Erkrankungen in Deutschland dauern maximal sechs Wochen.

Was das bedeutet? Viele Beschäftigte werden im Fall der Krankheit ohne Schutz bleiben, sechs Wochen lang Miete und Lebensmittel aus dem eigenen Konto zahlen müssen. Schlecht, wenn es sowieso nur noch einen knappen Dispo gibt, der dann drauf geht. Schlecht, wenn mit der Krankheit der Bedarf nach teuren Medikamenten und sonstigen Hilfsmitteln zunimmt. Richtig schlecht, wenn schon kein Dispo mehr ist. Richtig schlecht, wenn mangels Information noch nicht einmal die “Option Krankengeld” gewählt wurde. Dann gibt es auch nichts ab der 7. Woche.

Was Bismarck schuf, ist von der Großen Koalition zerbrochen worden.

Warum?

Weil die CDU/CSU, vertreten durch die zuständige Bundestagsabgeordnete, die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU, Annette Widmann-Mauz, ein gesundheitspolitisches Spielzeug nicht loslassen möchte. Mit den so genannten “Wahltarifen” soll die Abschaffung des Krankengelds kaschiert und verkauft werden.

Wahltarife, das sind teure Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Projekt lautet: Die Gesetzliche Krankenversicherung soll immer weniger leisten. Wer mehr will, soll extra zahlen. Wer das nicht kann, Pech gehabt. Krankengeld ab dem ersten Tag? “Kein Problem, wählen Sie doch den Wahltarif 5b, wie viel Leistung möchten Sie denn versichern?”

Privatisierung, wie sie im Buche steht. Für Bundestagsabgeordnete mit hohen Diäten und manche anderen kein Problem.

Zusätzliche Kosten zur Gesetzlichen: Ein Problem für Freie mit durchschnittlichen Einkommen um die 2.000 Euro brutto, in manchen Teilen Deutschlands sogar unter 1.000 Euro monatlich.

Und nicht nur Kosten: Auch Bürokratie. Denn jetzt beginnt die Wahltarif-Kampagne. Versicherte werden mit Angeboten zugemüllt. Der kluge Versicherte weiß: Nicht sofort abschließen. Viele aber werden die Sache einfach verschieben und sich gar nicht versichern. Manche werden überhaupt verstehen, wozu ein Krankengeld-Wahltarif überhaupt erforderlich ist. Bei “Riester” beträgt die Versichertenquote nach Erkenntnissen des DJV 20 Prozent. Nur jeder fünfte Freie hat diese zusätzliche privatisierte Rente. 80 Prozent sind gar nicht Riester-versichert. Wie ist da zu erwarten, dass auch nur 50 Prozent der Berechtigten überhaupt einen Wahltarif abschließen würden?

Aber nicht nur das. Die Wahltarife haben es in sich.

- Wer einen Wahltarif bei einer Krankenkasse wählt, ist für drei Jahre an die Kasse gebunden.

- Wer in einen Wahltarif oder neu in eine Kasse eintritt, ist oft nicht sofort leistungsberechtigt, sondern muss “Karenzzeiten” von bis zu einem halben Jahr in Kauf nehmen, in der keine Leistungsberechtigung besteht.

- Die Wirkung von Wahltarifen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist ungeklärt. Erforderlich wäre die Gleichbehandlung mit dem gesetzlichen Krankengeld in Hinblick auf Wirkungen im Recht der Rentenversicherung und anderen sozialrechtlichen Regelungen; ebenso im Steuerrecht Steuerfreiheit nach § 32 Absatz 5 EStG unter Progressionsvorbehalt.

- Notwendig wäre auch, die Beitragsfreiheit im Fall des Bezugs von Krankengeld gesetzlich zu verankern. Denn von einigen Krankenkassen wird bei Krankengeldbezug aus Wahltarif oder auch aus Gesetz (dann ab der 7. Woche) zwar kein Krankenversicherungsbetrag erhoben, schon allerdings der Versicherungsbetrag für den Wahltarif. Das macht keinen Sinn: In der Zeit, in der und für die Krankengeld geleistet wird, kann der Versicherte unmöglich weiter belastet werden. Das aber ist genau der Fall.

- Erforderlich wäre mindestens auch eine qualifizierte, unausweichliche Beratungspflicht für die Krankenkassen gegenüber den Krankenversicherten, so dass diese deutlich auf die Notwendigkeit eines Wahltarifs aufmerksam gemacht werden.

Abgesehen davon wird die Vielfalt von Wahltarifen für ein Chaos bei den Krankenkassen sorgen. Wirkliche Vorgaben gibt es nicht. Der DJV und andere konnten mit Mühe erreichen, dass die Wahltarifkosten unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko des Mitglieds festgelegt werden. Ansonsten können die Kassen, wenn sie wollen, im Wahltarif veranstalten und bieten, was sie wollen. Das heißt: Ohne intensive Vergleiche und Produkttests geht es nicht.

Zehntausende von Personen, die Beratung brauchen, die unterschiedliche Tarife benötigen, die wechseln wollen (aber vielleicht nicht dürfen): Ein willkommenes Fest der Abzocke für die Beratungsindustrie. Eine Flut von Ratgebern und Publikationen, Bewertungstests und Marketingaktionen für Wahltarife werden erforderlich. Ein wahrer Rettungsschirm für die PR-Maschinerie, die sich schon jetzt rund um die Krankenkassen angesiedelt hat und Geld, das eigentlich für die Gesundheitsversorgung zu investieren wäre, von den Kassen absaugt.

Statt einfachem, automatischem Krankengeld mit klaren Regelungen Chaos.

Es wäre kein Problem: Krankengeld ab dem ersten Tag gab es zumindest für die unständig Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2008. So wie es beispielsweise auch nach dem 31. Dezember 2008 die Gruppe der Heimarbeiter hat. Denn sie ist vollkommen unerklärlich von der Änderung beim Krankengeld ausgenommen und beitragsrechtlich sogar privilegiert worden. Hier wird das Krankengeld ab dem ersten Tag zum normalen Beitragssatz geleistet, also durch die übrigen Krankenversicherten sogar subventioniert, obwohl es früher für diese Gruppe auch nur zum erhöhten Beitragssatz möglich war!

Die Freien unterscheidet wenig von Heimarbeiter. Schutzbedürftigkeit besteht hier wie dort. Eine Gleichbehandlung mit den Heimarbeitern wäre mehr als angebracht, andererseits wäre aber eine Einstufung zum Normalbeitrag nicht vertretbar. Denn das würde Arbeitgeber nur weiter dazu ermutigen, die Entgeltfortzahlung gezielt zu umgehen. Der DJV hat deswegen zusammen mit ver.di die Wiedereinführung des erhöhten Beitragssatzes für die Freien gefordert, was im Übrigen auch für die Heimarbeiter angebracht wäre.

Die Bundestagsabgeordnete Widmann-Mauz hatte in einem Gespräch mit dem DJV demgegenüber geltend gemacht, dass ein erhöhter Beitragssatz “nicht in das System des Gesundheitsfonds/Risikostrukturausgleichs passe”. Der DJV hat das geprüft, muss das aber als Versuch der Vernebelung werten: Hier gibt es keinen systemischen Hinderungsgrund, weil das System des Gesundheitsfonds pauschale Zuweisungen auch für Krankengeld-Berechtigte enthält. Es müsste insofern nur um eine Sonderposition ergänzt werden, die lautet: Erhöhte pauschale Zuweisung für Krankengeldempfänger, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Alles spricht für die Rückkehr zum Krankengeld. Die Wahltarife müssten aufwändig reformiert werden und würden am Ende dennoch nur für Chaos sorgen.

Was haben die Politiker gemacht?

Das SPD-geführte Gesundheitsministerium hat seit Ende Dezember 2008 alle Kritik souverän ignoriert. Was auch immer von DJV und ver.di formuliert wurde, beschäftigte das Gesundheitsministerium ersichtlich in keinster Weise. Die Freien waren der Gesundheitsministerin Schmidt vollkommen gleich. Von Anfang an ging es dem Ministerium nur um die 7. Woche.

Die SPD-Kulturpolitiker, eigentlich überhaupt nicht in Sachen Krankengeld zuständig, zeigten sich bereit, das Thema noch einmal auf den Weg zu bringen. Gegen den Willen des SPD-geführten Gesundheitsministeriums, das hinter den Kulissen alles, mindestens durch souveränes Nichtstun, getan hat, um eine Reform zu verhindern. Der CDU-Kulturstaatsminister verweigerte sich dagegen einem Einsatz für die Freien, weil er sich angeblich an die Koalitionsdisziplin gebunden meinte. Also auf Deutsch: Die CDU verweist darauf, dass hier ein Gesetzentwurf des SPD-Ministeriums vorliegt. Ein Minister für Kultur und Medien, der sich für die Beschäftigten in seinem Bereich offensichtlich nicht interessiert.

Die SPD-Kulturpolitiker verwiesen wieder auf die CDU-Politiker in Sachen Gesundheit. Hier wollte die gesundheitspolitische Sprecherin offenbar nicht von ihrem Chaos-Spielzeug Wahltarif lassen.

Was wäre die Lösung gewesen?

Thema hätte sein müssen: Schutzlosigkeit bei Freien im Krankheitsfall. Eine Lösung muss her. Auf jeden Fall eine Lösung!

Auf dem Tisch war: Rückkehr zum Krankengeld ab dem ersten Tag für unständig Beschäftigte und ab der dritten Woche für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte und gegebenenfalls noch eine Sonderlösung für hauptberuflich Selbständige. Alternativ: Eine Last-Minute-Reform des Krankengelds.

Die Politiker von SPD und CDU/CSU setzten sich zusammen. Statt den Job zu machen, für den sie bezahlt werden, also Kompromisse, einigten sie sich am Ende darauf, gar nichts zu tun. Weil die eine Seite das Krankengeld nicht haben wollte, und die andere Seite das Wahltarifspielzeug auch nicht mit Detailänderungen nehmen wollte.

Wenn es dem Ministerium wichtig gewesen wäre, hätte es schon längst einen Kompromiss gegeben. Wenn es der CDU/CSU wichtig gewesen wäre um die Freien, hätte es einen Kompromiss gegeben. Ein Kompromiss hätte ja auch sein können, dass der alte Rechtszustand wiederhergestellt wird und diejenigen, die unbedingt Wahltarifte möchen, diese dann zusätzlich buchen können. Dann hätte Frau MdB ihr Spielzeug ja weiterhin gehabt.

Es wurde nicht ernsthaft verhandelt.

Statt dessen gab es eine Presserklärung, in der die SPD erklärte, die CDU/CSU sei schuld. Die CDU/CSU erklärte ihrerseits, für das Krankengeld sei eine Lösung gefunden. Sie meinte damit die Chaos-Reform, in der die ersten sechs Wochen privatisiert sind. Sie hatte gar nichts gefunden. Es war die Stunde der politischen Lüge. Seht her, wir haben alles versucht.

Dann entschlossen sich die Politiker beider Parteien, die Hand für die Chaos-Reform zu heben.

Nun ist die Rede vom Horizont nach der Bundestagswahl. Nach dieser Wahl wird aber das Thema Krankengeld ganz bestimmt nicht sofort wieder im Fokus stehen. So läuft Politik, wie sie nicht sein darf. Nichtstun statt Kompromisse. Ein Trauerspiel, made by Große Koalition.

ein Kommentar vorhanden »

  1. Hallo
    In meinen augen sind das doch alles nur sesselpupa.
    Viel reden und nichts tun wie immer.
    Ich als unständiger arbeiter im hamburger hafen soll mich selbstversichern.
    Ich kann mich gegen alles versichern aber nicht gegen arbeitslosigkeit.
    Krankengeld bekomme ich auch nicht da mir die Extra versicherung zu teuer ist. so um die 200€ im monat.
    Vater Staat sollte sich mal lieber um dinge kümmern die auch wichtig sind.
    Und nicht bei jeder sitzung um diäten streiten.

    Ich als Hamburg Arbeiter SAGE nur

    WIR SIND DAS VOLK ( Denkt mal 10 Jahre zurück wer dieses Rief. )

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