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Krankengeld: Große Koalition lässt freie Journalisten und Filmschaffende im Stich

Von Redaktion • 17.06.09 • Thema: News für Freie, Software, Soziales

Die Große Koalition lässt die freien Journalisten und Filmschaffenden im Stich. Es wird keine wirkliche Reform des Krankengeldanspruchs bei unständig Beschäftigten und in der Künstlersozialversicherung Versicherten geben. Kritik von SPD-Politikerinnen an der CDU/CSU sind reine Augenwischerei. Die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Monika Griefahn und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann hatten in einer Presseerklärung am heutigen Mittwoch die Verantwortung auf den Koalitionspartner geschoben. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags war heute abschließend über die Reform beraten worden. Die CDU/CSU hatte danach verbreiten lassen, die Koaliton führe die “Möglichkeit ein, sich neben Wahltarifen wieder für den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu entscheiden”.

Wenn die SPD-Abgeordneten tatsächlich eine andere Meinung haben, könnten sie vom Fraktionszwang abweichen und den Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen unterstützen. Denn die Grünen-Fraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Rückkehr zum alten Recht möglich wäre. Diese Forderung gilt natürlich auch für diejenigen Abgeordneten in der CDU/CSU, die sich für Kultur- und Medienbelange einsetzen. Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind keinem Koalitions- oder Fraktionszwang unterworfen, sondern als Abgeordnete des Deutschen Volkes nur ihrem Gewissen.

Der DJV, ver.di, die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber und der Bundesrat hatten die Rückkehr zum alten Recht gefordert. Danach hatten unständig Beschäftigte Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem ersten Tag und nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte Anspruch ab der dritten Woche. Die von Krankenkassen angebotenen Wahltarife sorgen dagegen für eine dreijährige Zwangsbindung an die Kassen, sind in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gesetzlich nicht klar geregelt und fallen zum Teil extrem teuer aus. Nach der jetzt geplanten Reform wird das gesetzliche Krankengeld frühestens ab der 7. Woche eingeführt, und das auch nur bei expliziter Option. Der Zeitraum vor der 7. Woche muss weiterhin durch Wahltarif abgesichert werden. Der Anspruch auf Krankengeld war mit Wirkung ab dem 3. Tag (!) als eines der ersten Sozialgesetze im Jahr 1884 eingeführt worden. Im Deutschland von 2009 ist dagegen trotz schwerster Wirtschaftskrise Privatisierung angesagt. Viele Krankenversicherte werden mangels ausreichender Information überhaupt keine, unzureichende oder zu teure Tarife abschließen. Schon jetzt müssen die unzureichenden Sozialfonds des DJV erste Hilfsanträge von Freien bearbeiten, die wegen mangelnder Absicherung durch Krankheit zu Sozialfällen zu werden drohen. Statt gesetzlicher Ansprüche bleibt den Freien damit die Bittstellerei. Der Großen Koalition sei Dank.

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