Radiogebühr der GEZ für Internet-PC ist rechtens oder: In Ansbach (anders als in Koblenz) scheint die Anwaltschaft trotz Rundfunkgebühr noch über die Runden zu kommen
Von Redaktion • 05.08.08 • Thema: Gesetze & Urteile, News für FreieFür internetfähige Computer ist eine Gebühr an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu zahlen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Das Gericht begründete die Zulässigkeit der entsprechenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags mit der Bestands- und Entwicklungsgarantie, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Bundesverfassungsgericht zuerkannt wurde. Die Konvergenz der Kommunikationsgeräte rechtfertige die Gebühr für alle empfangsfähigen Geräte. Die Festlegung durch die Bundesländer sei auch nicht willkürlich, da mittlerweile eine erhebliche Anzahl von Programmen über das Internet zu empfangen sei. Auf den persönlichen Zweck des Computereinsatzes kommt es dem Urteil zufolge nicht an, entscheidend bleibt die objektive Eignung des Geräts zum Rundfunkempfang. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei neben dem Computer kein Radio und Fernsehen hatte (Urteil vom 10.07.2008, Az.: AN 5 K 08.00348, nicht rechtskräftig).
Erst vor wenigen Tagen war ein – nicht rechtskräftiges – gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bekannt geworden, das die Gebühr von 5,52 monatlich für einen Rechtsanwalt-Computer als “unverhältnismäßig” bezeichnete und als “Hürde” für sein Recht auf Information über das Internet einstufte.
Der Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über den Computer ist heute problemlos möglich. Neben dem Streaming über das Internet oder dem Download von Pod- und Videocasts ist in Regionen, in denen das Fernsehen über DVB-T ausgestrahlt wird, mittels eines kostengünstigen DVB-T-Sticks auch der klassische Fernsehempfang möglich, durch den im Computer eine Aufzeichnung von Programmen in DVD-Qualität erfolgen kann. Gerade für Journalisten, aber auch politisch interessierte Rechtsanwälte ist der Bezug der Programme öffentlich-rechtlicher Anstalten de facto Teil des beruflichen Aufgabenspektrums. Zahlreiche Journalisten, aber auch Rechtsanwälte, weisen ihre Kollegen bzw. Kunden/Mandanten in Rundmails oder ihren Blogs auf interessante Sendungen bzw. Podcasts zu bestimmten, von ihnen betreuten Themen hin.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst hat durch die Sendung über das Internet (wie auch DVB-T) moderne Wege der Kommunikation gewählt, wodurch die Zukunftsfähigkeit des Programms gesichert ist. Faktisch gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland durch das Gebührensystem zu den besten Rundfunksystemen weltweit. Freie Journalisten profitieren vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits durch qualitativ hochstehende Informationsaufbereitung, andererseits sind die Rundfunkanstalten in hohem Maße selbst Auftraggeber für freie Journalisten. Der hohe Standard der Rundfunkanstalten sorgt zudem dafür, dass die Geschäftsführungen in Privatmedien ihre Angebote auch und gerade in Hinblick auf Qualitätskriterien ausreichend mit Personal bzw. Aufträgen für Freie ausstatten müssen.
Durch tarifvertraglich verhandelte Arbeitsbedingungen und auch die Selbstbindung der Anstalten selbst sind die Konditionen für freie Journalisten im Vergleich zu anderen Bereichen der Medien bei den Rundfunkanstalten relativ angemessen – dort, wo das nicht der Fall ist, beispielsweise durch Beschäftigungsgrenzen (wie beim NDR), setzen sich die Gewerkschaften und Freieninitiativen nachhaltig für Änderungen ein.




