Dokument des Einzelgruppen-Lobbyismus: Der Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“
Von Redaktion • 16.05.08 • Thema: News für Freie, SozialesKommission, von Lobbyisten getrieben
Politik wird von und für Interessierte gemacht. Wer sich nicht kümmert oder im Politikbetrieb Einlass findet, bleibt Zuschauer und darf allenfalls, Pressefreiheit sei Dank, meckern. Kein Wunder also, dass sich die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem umfangreichen Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland vor allem für die Gruppen und Institutionen stark gemacht hat, die sie zum Teil aus persönlicher Verbundenheit für sinnvoll hält. So ist es beispielsweise ein einziger Musikerverband, dessen Mitglieder mehr Geld von der GEMA bekommen sollen, und es sind Musikvereine, die – im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen und Vereinen – von der rückwirkenden Leistung der Künstlersozialabgabe ausgenommen sein sollen. Zugunsten der Denkmalschaffenden, die wohl ebenfalls den einen oder anderen wohlmeinenden Freund in der Kommission hatten, soll den Fotografen die Panoramafreiheit genommen werden. Und so weiter und so fort. Insgesamt ein eindrückliches Dokument des deutschen Einzelgruppenlobbyismus, weniger aber von Kulturpolitik, die von gesamtgesellschaftlichen Interessen getrieben ist.
Schon am Anfang wenig Freunde
Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ hatte sich bereits während ihrer Tätigkeit wenig Freunde unter Künstlern und Publizisten gemacht. Bei einer Einladung zu einer Anhörung im Jahr 2004 war die rhetorische Frage danach gestellt worden, ob die Künstlersozialkasse überhaupt notwendig sei. Dieses Fragezeichen hatte für erhebliche Irritationen gesorgt und für zahlreiche Protestaufrufe und E-Mails an die Kommission geführt. Die Kommissionsvorsitzende und CDU-Bundesabgeordnete Gitta Connemann stellte schnell klar, dass an die Abschaffung der Künstlersozialkasse niemals ernsthaft gedacht worden war. Gleichwohl blieb der Eindruck bei vielen Betroffenen und manchen Verbänden bestehen, dass man sich in der Kommission dem beruflichen Umfeld der Künstler und Publizisten ein wenig zu oberflächlich oder gar ein wenig flapsig widmete.
Journalisten einbeziehen – vergeblich
Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Enquetekommission schon frühzeitig dazu aufgefordert, auch Fachkenntnis aus dem Bereich des Journalismus in ihre Arbeit einzubeziehen. Denn mit Projekten wie beispielsweise „Qualität im Journalismus“ hat der DJV durchaus einiges zum Thema Kulturpolitik beizutragen.
Kultur findet ohne Journalisten und Medien statt
Wenn man denn Journalismus und Publizistik als relevante Aufgabe von Kulturpolitik ansieht. Leider sahen und sehen das führende Vertreter in der Kommission scheinbar ganz anders. Journalisten fehlten in der Kommission ganz – kein Wunder also, dass Rundfunk, Verlage und Onlinemedien im Bericht nur am Rande vorkommen.
Für die Enquetekommission findet Kultur im Wesentlichen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und Museen statt. Kino, Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen, Zeitschriften, Onlinemedien erscheinen ihr dagegen im Wesentlichen suspekt. Kein Wunder, dass viel von den „Künstlern“ die Rede ist und ganz wenig von den Publizisten, die offenbar auf gleicher Stufe stehen wie der Wachdienst der Staatsoper – notwendig, aber eben nicht wirklich Kultur.
Was, bitte schön, ist denn „Kultur“?
Dabei sieht die Definition von Kultur und Kulturwirtschaft im Sinne der Europäischen Gemeinschaften (NACE) Journalismus und journalistische Medien ganz vorne beim Kulturbegriff. Auch das Zweite Deutsche Fernsehen versuchte der Kommission klarzumachen, dass sich Kultur im Fernsehprogramm sich nicht begrifflich auf die (meist wenig prickelnde) Wiedergabe von Theaterstücken, Opernaufführungen und Berichten über Museumsvernissagen beschränkt, sondern ein Querschnittsprinzip des ganzen Programms sein kann, weil auch Spielfilme, Dokumentarfilme und Diskussionsveranstaltungen gelebte Kultur darstellen.
Printmedien sind kulturelle Randphänomene
Die „Printmedien“ finden im Bericht in einem einzigen Absatz statt; man habe auch eine Anhörung mit Vertretern der Printmedien durchgeführt, lässt die Kommission wissen. Viel Kultur scheinen über 5.000 deutsche Zeitschriften und fast 500 Tageszeitungen aus ihrer Sicht offenbar nicht zu bieten – und vor allem keine eigene Kulturleistung zu sein. Dass Printmedien – und nicht nur im Feuilleton oder in einer Kulturzeitschrift wie DU – eine enorme Kulturleistung darstellen, ist zumindest dem Umsatzsteuergesetzgeber noch bekannt, der sich durch eine ermäßigte Umsatzsteuer für deren Absatz einsetzt. Die Kommission denkt hier wohl ganz anders.
Im Namen der Kultur die freie Fotografie einschränken
Kein Wunder also, dass die Kommission dann auch – wobei eher beiläufig – zum Schluss kommt, die seit 1907 geltende Panoramafreiheit für Fotografen und Medien müsse eingeschränkt werden, weil die Denkmäler und Kunstwerke schaffenden Künstler zusätzliches Geld brauchen. In Zukunft dürfen Bildbände oder Internetgalerien nur noch veröffentlicht werden, wenn ein Obolus dafür gezahlt würde. Auf die Interessen der Publizisten und Fotokünstler, die viele ihrer Fotos gar nicht mehr vertreiben könnten, wurde keine Rücksicht genommen. Kein Wunder, sie wurden nicht angehört – und sie hatten keine Vertreter in der Kommission.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk kulturlos
Weitere Folge dieser seltsamen Kultursicht der Dinge: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden pauschal „fehlende Kulturanteile“ attestiert, weil es zu wenig „Kultursendungen“ gebe. Natürlich: Über die sachgerechte Erfüllung ihres Programmauftrags kann man bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten derzeit ganz bestimmt streiten. Dafür gibt es ja eigentlich auch Rundfunkräte, in denen Vertreter aller gesellschaftlich relevanten Gruppen und Vereinigungen vertreten sein sollen. Und in der Tat stellt sich angesichts von Castingshows und Seifenopern im TV-Programm die Frage, ob das platte Schielen auf die Quote längst zu weit geht. Auch stellt sich die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk genug tut, um gerade Jüngere an Kultur heranzuführen.
Nicht (Deutscher), sondern genereller Kultur(umsetzungs)rat für den Rundfunk
Bei Fragen ist die Kommission aber nicht stehen geblieben. Sie fordert „Kulturumsetzungsräte“ für die Rundfunksanstalten. Das wäre an sich noch nicht einmal kritisch. Doch darin müssten gerade und vor allem die Journalisten maßgeblich beteiligt sein, und „mehr Kultur“ müsste dann stehen auch für mehr Dokumentarfilme, Politformate und qualitativ hochwertige Spielfilme. Es ist freilich zweifelhaft, ob genau das auch nur im Entferntesten die Zielrichtung der Kommission ist.
Gebührenverteilung nach Kulturverwirklichungskoeffizient
Hinzu kommt der recht abenteuerliche Wunsch der Kommission, die Höhe der Rundfunkgebühren an die Erfüllung der Kulturumsetzung im Sinne ihres „Kulturumsetzungsrats“ zu koppeln. Hier stellt sich die Frage, welchen Stellenwert Realitätssinn bei der Erstellung des Berichts hatte.
Privatfernsehen ist aber am schlimmsten, weil nahezu kulturlos
Das Privatfernsehen ist laut Kommission aber noch schlimmer, praktisch gänzlich kulturlos: „Beim privaten Rundfunk hat „Kultur“ einen Sendeanteil von 0,8 Prozent… Kulturberichterstattung findet so gut wie gar nicht statt. Die privaten Sender arbeiten mit einem Kulturbegriff, der so weit gefasst ist, dass er „alles Menschengemachte“ als Kultur begreift und damit nicht mehr aussagefähig ist. Stattdessen liegt der Schwerpunkt der Kulturarbeit auf Wissens- und Quizsendungen, bei Fernsehfilmen und Pop- und Jugendkultursendungen. Klassische Hochkultur findet sich nur außerhalb der Hauptsendezeit und dann zunehmend im Format eines Massenevents.“
Sich mit allem ein wenig übernommen?
Vielleicht hat man sich ja auch einfach übernommen, weil man zu viele Probleme auf einmal lösen wollte. Denn eigentlich will der Bericht alles lösen. Er will Begrifflichkeiten erfassen, Definitionen nachvollziehen, der Kulturpolitik der Vergangenheit auf die Schliche kommen und große Linien zeichnen und ganz konkrete Gesetzesänderungen vorschlagen. Dem Vernehmen nach waren gleichzeitig bis zu 40 “Arbeitsgruppen” aktiv – offenbar blieb auf Grund der Unzahl der Themen nur wenig Zeit zur wirklichen Reflexion. Am Schluss mag die schiere Zeitnot dazu geführt haben, dass man in den Bericht einfach alles gepresst hat, was irgendeinem interessierten Mitglied der Kommission gerade durch die Sinne ging.
Nur in wenigen Punkten findet sich ein Bezug zur Publizistik bzw. Ausführungen, die direkte Auswirkungen für Publizisten haben:
- Einschränkung des Rechts, Fotos von Kunstdenkmälern und –werke im öffentlichen Raum zu veröffentlichen. Die Fotografen- und Journalistenverbände wurden hierzu nicht angehört.
- Es wird gefordert, „weniger freie Mitarbeiter“ an Rundfunkanstalten zu beschäftigen. Wie das gehen soll, wo doch gerade die Politik den ständigen Planstellenabbau unterstützt hat, bleibt das Geheimnis der Kommission. Will sie, kann sie den Rundfunkanstalten in einer dramatischen Kehrtwende zusätzliche Planstellen genehmigen?
- Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld soll für Schauspieler und Filmschaffende von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die freien Publizisten, gleich ob Autoren oder freie journalistische Mitarbeiter, werden hier nicht erwähnt. Der DJV fordert, bei Anpassungen der Rahmenfrist auch diese Personengruppe gleichberechtigt zu berücksichtigen. Weiterhin fordert der DJV, in diese Überlegungen auch den Umstand einzubeziehen, dass nach der Rechtsprechung und den Richtlinien der Sozialversicherungsträger freie Mitarbeiter, die aller Voraussicht nach in Zukunft mindestens einmal im Monat eingesetzt werden, für jeweils alle dreißig Tage des Monats („durch“-)zu versichern sind. Diese Vorgaben werden aber von vielen Arbeit-/Auftraggebern nicht umgesetzt. Die Politik sollte bei der Sozialverwaltung und der Deutschen Rentenversicherung – Prüfdienst – nachhaltig intervenieren mit dem Ziel, eine Änderung bei den Auftrag-/Arbeitgebern in den Betrieben/Produktionsfirmen zu erreichen.
- Die Mitbestimmung in Kulturbetrieben soll eingeschränkt werden, insbesondere bei der Dienstzeitplanung. Hierzu muss festgehalten werden: Die Mitbestimmung der Personalräte ist schon heute äußerst beschränkt. Nur in wenigen Rundfunkanstalten sind arbeitnehmerähnliche freie Journalisten wahlberechtigt und in den Personalräten vertreten; auf Bundesebene wird dies durch das Bundespersonalvertretungsgesetz ausgeschlossen. Der DJV fordert, von der Einschränkung der Mitbestimmung Abstand zu nehmen und vielmehr die Vertretung arbeitnehmerähnlicher Personen in das Bundespersonalvertretungsgesetz sowie alle Landespersonalvertretungsgesetze und auch das Betriebsverfassungsgesetz aufzunehmen.
- Das Urheberrecht soll zu Gunsten der Urheber verbessert werden. Hier wird also eine urheberfreundliche Reform des Urhebervertragsrechts gefordert. Der DJV begrüßt die Forderung nach einer urheberfreundlichen Änderung des Urhebervertragsrechts, fordert allerdings seine Einbeziehung in alle Diskussionen über Reformpläne.
- Die Verwertungsgesellschaften seien intransparent und hätten mitunter unerklärlich hohe Verwaltungskosten, die Verteilungspläne seien ungerecht. Jeder Informierte weiß, dass hinter diesen Sätzen die Lobby-Arbeit von Ole Seelenmayer vom Deutschen Rock- und Popmusikerverband steckt, welcher sich von der GEMA mehr Geld für seine Mitglieder wünscht. Es geht also weder um die Verwertungsgesellschaften Wort noch um die Verwertungsgesellschaft Bild Kunst. Es erscheint als ungerecht und irreführend, dass die Kommission sich durch Einzelinteressen massiv beeinflussen lässt und hier in ihrem Bericht pauschal alle Verwertungsgesellschaften in einen Topf wirft. Denn in den Verwertungsgesellschaften Wort oder Bild Kunst sind Journalisten, Fotografen und Schriftsteller in allen Gremien vertreten. Es kann nicht sein, dass ein einziger Lobbyverband meint, pauschal alle anderen Verwertungsgesellschaften und damit auch die dort ehrenamtlich aktiven Künstler und Publizisten an den Pranger stellen zu können.
- Die Definition der Versichertenberechtigten in der Künstlersozialversicherung müsste enger gefasst werden. Hier erscheint es als problematisch, dass die Kommission nur Änderungen beim Begriff des Publizisten fordert, dem sie sich in ihrem ganzen Bericht kaum widmet. Die Begrenzung auf „ähnliche“ muss geklärt werden. Es muss mindestens gewährleistet sein, dass auch PR-Tätigkeiten damit erfasst sind bzw. alle Tätigkeiten, die nach dem DJV-Berufsbild zum Journalisten gehören. Bisher war dort von “anderer Weise” die Rede. Da ein Mitglied der Kommission bei einer Befragung nicht wirklich beantworten konnte, wie sich die Änderung auswirken wird, sondern Mutmaßungen anstellte, wie die Rechtsprechung damit umgehen könnte (!), erscheint diese Änderung natürlich zumindest diskutabel. Beabsichtigt ist aber wohl der Ausschluss von Trauerrednern und vergleichbaren Berufstätigen, – wie gesagt, ob das durch das Wort “ähnlich” klappt, dürfte natürlich fraglich sein. Ob noch andere Berufsbilder mit dem Bade ausgeschüttet werden, ist dabei natürlich nicht abzusehen. Das ist bedenklich.
- Die Künstlersozialabgabe soll auf Entgelte an Verwertungsgesellschaften erhoben werden. Soweit Auftraggeber/Firmen an Verwertungsgesellschaften für Bibliotheks- oder Pressespiegelnutzungen Vergütungen zahlen, erscheint eine Erhebung der Künstlersozialabgabe auf diese Beträge durchaus als vertretbar. Klar muss allerdings sein, dass die Verwertungsgesellschaften selbst bei Ausschüttung der Vergütungen nicht abgabepflichtig gemacht werden dürfen, da sie nicht Auftraggeber, sondern Einzugsstelle zu Gunsten der Urheber sind. Ansonsten würden die Urheber hier den Auftraggeberanteil mitfinanzieren, das wäre nicht angemessen.
- Es sollte für freie Künstler und Publizisten ein einheitlicher Status im Sozialversicherungs- Arbeits- und Steuerrecht gelten. Bisher ist es so und im Übrigen auch Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Sozialversicherung und das Steuerrecht als völlig getrennte Rechtsgebiete anzusehen sind. Insofern stellt sich die Frage, wie die Enquetekommission die Trennung rechtssystematisch aufheben will. Außerdem besteht das Risiko, dass diese Maßnahme es den Auftrag-/Arbeitgebern noch weiter erleichtert, Mitarbeiter auf reiner Honorarbasis ohne jedwede soziale Verpflichtungen zu beschäftigen. Insofern bedarf eine solche Maßnahme der gründlichen Überlegung.
- Die Feststellung über den Status soll ein für allemal bindend und bleibend sein. Eine „abschließende“ Klärung ist allerdings im geltenden Rechtssystem nie möglich; es kommt immer auf die konkreten Tätigkeiten an. Abgesehen ist es schon heute möglich, den Status durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen zu lassen. Für den Status als selbständiger Künstler oder Publizist ist dagegen zu Recht die Künstlersozialkasse zuständig. Der DJV stellt die Frage, wie es passieren konnte, dass die Enquetekommission sich über die aktuell geltenden Abläufe offenbar nicht im Klaren ist.
- Die Verwertungsgesellschaften sollten ihre Sozialwerke ausbauen und dafür mehr Werbung unter den Mitgliedern machen. Die Verwertungsgesellschaften haben solche Einrichtungen; insofern stellt sich erneut die Frage nach der Qualität der Untersuchungen der Kommission. Der Hinweis darauf ist in allen Informationen und auch auf den Internetseiten der Verwertungsgesellschaften (jedenfalls WORT und BILD KUNST) publiziert. Sicherlich kann noch offensiver für die Mitgliedschaft in den Verwertungsgesellschaften und deren Sozialwerke geworben werden. Das wird freilich dazu führen, dass diese Stellen noch mehr Personen zu bedienen haben – eine Verbesserung für die Breite der Betroffenen wird nicht die Folge sein können. Als wesentlicher „Tragpfeiler im sozialen Netz“ sind die Verwertungsgesellschaften in jedem Fall überschätzt.
- Zur Verbesserung der Altersvorsorge sollte mehr Werbung für die Riester-Rente gemacht werden. Das hört sich gut an. Doch die meisten Mitglieder der einschlägigen Berufsverbände sind längst informiert. Allerdings fehlt vielen das Geld für den Abschluss einer Riester-Rente. Viele halten das System der Riester-Rente zudem für problematisch, weil beim Todesfall den Angehörigen keinerlei Anspruch daraus zusteht. Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die niedrige Abschlussquote bei Riester-Renten zum Anlass zu nehmen, das gesamte Konzept neu zu überdenken und sich klarzumachen, dass wer wenig verdient, auch wenig versichern kann. Ebenso sollte geprüft werden, inwieweit die „Rürup-Rente“ als Angebot beworben werden muss. Fakt ist allerdings, dass die meisten freien Künstler und Publizisten eine angemessene selbstfinanzierte Altersversicherung kaum bilden können. Insofern sind zusätzliche Förderungsmittel und Erhebungsquellen (Stichwort „Künstler-/Publizistenpfennig“) zu überlegen.
Nur Künstler sind arm
Noch erwähnt werden sollte, dass sich der Bericht für mehr Künstlerförderung einsetzt und die Armut der Künstler kritisiert. Für eine Förderung von Publizisten und die Erwähnung von Armut von Publizisten war wohl kein Platz mehr – wie auch, sie passen ja nicht zur Kultur und ihren dort (alleinig) handelnden Künstlern.
Die Medien schert´s wenig, scheint´s
Erstaunlich und zugleich betrüblich ist, wie wenig Aufmerksamkeit der Bericht in der Presse gefunden hat. Ja, der Bericht ist lang. Zu lang für deutsche Journalisten? Für jedes Feuilleton, für jedes Medium bietet der Bericht Material. Wie ein Mitglied der Kommission sagte, ist er von nun an als „Steinbruch“ für politische Initiativen zu betrachten. Genauso bieten die tiefphilosophischen Ausführungen zum Kulturbegriff und die teils kuriosen konkreten Empfehlungen an den Gesetzgeber den Medien, aber auch sonstigen Kulturverantwortlichen einen recht verwachsenen Gemüsegarten, in dem sich die eine oder andere wilde Frucht ernten lässt. Ob der Genuss zu Magenkrämpfen oder der Neuentdeckung von vergessenem Gemüse führt, wird sich dann wohl nur im Einzelfall entscheiden lassen. Insgesamt verrät der Bericht, die Kommission und die mangelnde Auseinandersetzung in den Medien mehr über Kulturpolitik (und auch die Kulturberichterstattung) in diesem Land, als man eigentlich wissen wollte.
Hier der komplette Bericht im Format PDF.
Die Meinung der Kulturpolitiker oder jedenfalls des für den Enquetebericht maßgeblich mit verantwortlichen Deutschen Kulturrates in Hinblick auf Medien und ihrer Mitarbeiter findet sich im Übrigen in pointierter Form auf den Internet-Seiten des Kulturrates in den wie immer klaren und unmissverständlichen Worten von Heinz Rudolf Kunze ausformuliert (z.B. “Das Niveau der journalistischen Ausbildung ist katastrophal…”).





Ich würde mir wünschen, daß auf Grundlage eines umfassenden Kulturbegriffs (an dem schließlich alle Menschen teilhaben, mitwirken, erleiden, verweigern, Mehrheit oder Minderheit sind usw.) argumentiert würde. Dies könnte Brücke zu einem angemessenen Politikverständnis (evtl. im Sinne von Cultural Governance) und zu entsprechender Kritik sein. Es geht nicht nur um die Berücksichtigung der Presse und der Medien, sondern auch um Mitwirkung und Perception, um Integrationsleistung von Kultur. Es geht um gesellschaftliches Verständnis, um Wahrnehmung, Gestaltung usw.
E. Hoffmann