Das „krasse Missverhältnis“ soll dem „Äquivalenzprinzip“ weichen
Von Redaktion • 08.07.10 • Thema: Freiwillige Arbeitslosenversicherung, News für Freie, SozialesAus der Anhörung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Am 5. Juli 2010 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zur Neuregelung beschäftigungspolitischer Regelungen statt, darunter auch zur Fortsetzung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor.
Auf den ersten Blick verspricht der Gesetzesentwurf nur Gutes: Die eigentlich am 31. Dezember 2010 auslaufende Regelung soll in Zukunft unbefristet gelten. Aus dem wackeligen Modellprojekt freiwillige Versicherung soll also ein echter Pfeiler des Sozialstaats werden. Bereits Versicherte werden auch 2011 in der Versicherung verbleiben können: Ein beruhigendes Zeichen für die Selbständigen. Die Frist, innerhalb derer eine Versicherung beantragt werden, soll von einem Monat nach Begründung der Selbständigkeit auf drei Monate verlängert werden – auch dies eine pragmatische Antwort auf den Umstand, dass viele Existenzgründern in den Irrungen und Wirrungen einer Gründung nicht gleich in den ersten vier Wochen der Geschäftsaufnahme zum Antragsformular greifen.
Bei genauerer Betrachtung relativiert sich die Bedeutung dieser Neuregelung. Denn gleichzeitig soll der Beitrag steigen. In zwei Stufen soll er insgesamt vervierfacht werden. Die erste Verdoppelung der Beiträge erfolgt zum 1. Januar 2011, die zweite folgt am 1. Januar 2012. Am Ende heißt das: von rund 18 Euro im Monat auf rund 77 Euro monatlich (West; Ost: von circa 15 Euro auf circa 65 Euro). Eine saftige Kostensteigerung, ausgerechnet mitten in der Wirtschaftskrise. Hinzu kommt, dass Leistungen aus der Versicherung nur noch zweimal bezogen werden dürfen. Wer also zu oft Flaute hat, darf die versicherten Leistungen nicht beziehen – oder fliegt raus. Erst recht ist nicht daran zu denken, dass auch andere Personen außer Existenzgründern und bereits Versicherten in den Genuss dieser Regelung kommen: Eine Ausdehnung auf alle Selbständigen sieht die Neuregelung nicht vor.
DJV: Selbständige zu stark belastet
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte in seiner Stellungnahme die Kostensteigerung. Das Einkommen vieler Selbständiger sei niedrig, die vorgesehene Steigerung würde sie zur Kündigung zwingen, spätestens im Jahr 2012. Die Begrenzung auf eine zweifache Inanspruchnahme sei rechtlich ungewöhnlich. Wenn Missbrauch befürchtet werde, stelle das geltende Leistungsrecht ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bereit. Auch Existenzgründer würden zu stark belastet. Der Zeitraum von einem Jahr für den ermäßigten Existenzgründerzeitraum falle zu kurz aus. Existenzgründungen stabilisierten sich meist erst nach drei Jahren. Nicht nur Existenzgründer und bereits Versicherte, sondern auch viele andere Selbständige würden außerdem gerne in den Anwendungsbereich der Regelung kommen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung verhinderte, dass Selbständige in Krisenzeiten ihre Altersvorsorge auflösen müssten und damit langfristig zu Kandidaten für Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsrente würden.
DGB: Qualifikationsstufen abschaffen, Beiträge anpassen
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich einigermaßen skeptisch gegenüber der deutlichen Beitragssteigerung: Es sei zwar „nach Auffassung des DGB nachvollziehbar, dass
für die Risikogruppe der freiwillig Versicherten ein einigermaßen angemessenes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bestehen muss, weil ansonsten eine Quersubventionierung
durch die übrigen Versicherten erfolgen würde. Doch die Beitragsanhebung ist beachtlich. Der höhere Beitrag könnte vor allem Geringverdiener/ innen von der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung abhalten bzw. sie könnten nicht in der Lage sein, die Beiträge aufzubringen. Es muss deswegen weiter beobachtet werden, ob die Ausgestaltung der Versicherung tatsächlich die Zielgruppe erreicht.“
Der DGB forderte zugleich die Abschaffung der Leistungshöhe, die sich im Bereich der freiwilligen Arbeitslosenversicherung an Qualifikationsstufen bemisst: „Es besteht nur ein geringer Zusammenhang zwischen der formalen Qualifikation und dem Einkommen der Selbstständigen. So kann ein erfolgreicher Verkaufsfahrer oder eine Handwerkerin unter Umständen n ein deutlich höheres Einkommen erzielen als zum Beispiel eine Grafikerin oder ein Journalist. Dies ist mehr von den Marktgegebenheiten als von der Qualifikation abhängig.“
Er stellte die Frage, „warum bei gleichem Beitrag nicht die gleiche Leistung gezahlt“ werde. „Ideal wäre“, so der DGB, „wie bei anderen Beschäftigten auch, die Bemessung der Beiträge und Leistungen am realen Einkommen auszurichten.“ Der DGB schlägt demnach „ein einheitliches Arbeitslosengeld vor, das einem Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens der Beitragszahler (also der Bezugsgröße in der Sozialversicherung) entspricht. Für diese Leistungen wurden analog Beiträge entrichtet.“
BDA: Unter Prüfvorbehalt stellen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hielt die Verlängerung der Regelung nur „als Ausnahmeregelung akzeptabel“, weil ein „krasses Missverhältnis“ zwischen Beitrag und Leistungsanspruch beseitigt werden sollte. Er forderte allerdings die weitere Befristung der Regelung und einen „Prüfvorbehalt“ in dieser Sache, weil die Möglichkeit weiterhin fortbestehe, „den Versicherungsfall freiwillig herbeizuführen“, in anderen Worten, die Arbeitslosigkeit vorzutäuschen.
IAB: Vorteile überwiegen, BA: Äquivalenz herstellen
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sah viele „Informationslücken“ hinsichtlich der Bedeutung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, meinte aber, „nach heutigem Kenntnisstand“ würden die Vorteile der freiwilligen Weiterversicherung „überwiegen“. Daher befürwortete es auch deren unbefristete Fortführung nach dem 31. Dezember 2010. Hinsichtlich der Kostensteigerung meinte der Vertreter der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Anhörung, die Beitragssteigerung entspreche dem „Äquivalenzprinzip“. Bisher würde der Beitrag von rund 18 Euro zu den möglichen Leistungen in keinerlei Verhältnis stehen.
IDW: Selbständige und Arbeitslosenversicherung passen „konzeptionell“ nicht zusammen
Besonders kritisch äußerte sich das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. An der ganzen Konzeption der freiwilligen Arbeitslosenversicherung von Selbständigen sei „kritikwürdig, dass Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit konzeptionell nicht zusammen passen. Das zeigt sich schon bei der Definition von Arbeitslosigkeit. Inwieweit ein Selbstständiger beschäftigt ist, liegt – im Gegensatz zum Arbeitnehmer – unter Umständen auch in der Dispositionsfreiheit des Selbstständigen. Da es in der Natur der Selbstständigkeit liegt, vorübergehend ohne Aufträge zu sein, müssen die Preise für selbstständig ausgeführte Tätigkeiten dementsprechend kalkuliert sein.“
Grüne: Beitragssteigerung ist „Dolchstoß“, LINKE hat „Bauchschmerzen“, SPD: „Unbezahlbar“
Nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehrheitlich zustimmte und auch der Bundestag die Vorlage diskutierte, kritisierten in der Plenumsdebatte laut Mittelstandblog die Grünen die Beitragssteigerung als „Dolchstoß“ für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die dadurch „kaputtgemacht“ werde. Auch die LINKE vermeldete „Bauchschmerzen“. Am 8. Juli erklärte der „Beauftragte für den Mittelstand und die Freien Berufe der SPD-Bundestagsfraktion“ Peter Friedrich: „Die Beitragserhöhung um sage und schreibe 328 Prozent wird die freiwillige Arbeitslosenversicherung für viele Selbstständige, Existenzgründerinnen und Existenzgründer zu einer unbezahlbaren Absicherung machen. Im Ergebnis dürfte sich die von der Regierung angestrebte Entlastung der Arbeitslosenkasse vor allem daraus ergeben, dass viele Selbstständige abgeschreckt werden und gar keine Versicherung abschließen.“
Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken hat die Beitragssteigerung am 8. Juli ebenfalls kritisiert.





Die geplante Begrenzung, die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur zweimal in Anspruch nehmen zu dürfen, ist sozial nicht vertretbar. Gerade ältere freie Journalisten/Innen haben oft das Problem, dass sie saisonal bedingt über längere Zeiten keine Aufträge haben. Wenn sie dann keinen Leistungsanspruch mehr haben oder gar aus der Versicherung rausfliegen und zum Sozialfall werden, hat die freiwillige Arbeitslosenversicherung ihren Sinn verfehlt.