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Justizministerin: Urheberrecht muss den Autor weiter schützen

Von Redaktion • 15.06.10 • Thema: News für Freie, Urheberrecht

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in Berlin über das Urheberrecht geredet. Nachfolgend einige Zitate:

Das Urheberrecht – ein Selbstbestimmungsrecht für Autoren

“Das Urheberrecht bildet die Existenzgrundlage für Autoren und Übersetzer, für Komponisten und Musiker, für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, für Softwareprogrammierer und Journalisten. Es darf nicht in Vergessenheit geraten: Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt. Der Rechteinhaber entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf.”

“Das Urheberrecht hindert keinen Urheber daran, von seinen Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten. Aber er selbst ist es, der darüber entscheidet, kein anderer hat die Befugnis, ihm dieses Recht zu nehmen.”

Urheberrecht bleibt auch in der digitalen Welt gültiger Maßstab

“Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als “digital natives”, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: “Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab”. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht. Mit diesem schroffen Gegensatzpaar – Besitzstandswahrung hier und totale Ablehnung dort – können wir die Herausforderungen, mit denen wir im Urheberrecht konfrontiert sind, nicht bestehen.

Bei dieser hitzig geführten Debatte bleibt zumeist einer außen vor: der Urheber selbst. Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Autor bleiben.”

Inhalte im Internet müssen nicht kostenlos sein

“Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von “Open Culture” ist deshalb ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statements. Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden und missbraucht werden.”

Leistungsschutzrecht für Verlage soll kommen, aber auch Urheber und Nutzer berücksichtigen

“Die alte These, dass nichts so uninteressant ist wie die Zeitung von gestern, gilt heute im Internet-Zeitalter nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sieht das anders aus. Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage der Leistungsgerechtigkeit.

Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.

Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten – also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.

Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen – mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen “leidet”.”

Der Gesamttext der “Berliner Rede zum Urheberrecht” findet sich hier

ein Kommentar vorhanden »

  1. Es wäre schön, wenn diesen Worten tatsächlich auch bundesweit (!) Taten folgen würden, bei denen trotz aller verbrieften Rechte freie Journalisten auch im regionalen Journalismus nicht wie bisher immer noch als billige Wasserträger angesehen werden. Solange in Verlegerkreisen die Auffassung kursiert, freie Journalisten seien nicht mehr als Hausfrauen, Rentner und andere, die damit nur ihr Taschengeld aufbessern, gilt es vermutlich noch einige dicke Bretter zu bohren.

    Nach meinem Dafürhalten wäre es an der Zeit für einen Paradigmenwechsel nach dem Beispiel von SpotUS oder propublica. Dies würde allerdings auch eine massive Öffentlichkeitsarbeit des DJV in der “Nichtfach-”Öffentlichkeit voraussetzen: Der Bevölkerung deutlich machen, das journalistische Aufbereitung von Informationen, Recherche,Verfolgen von Themen und deren Präsentation Zeitaufwand bedeutet. Gelingt es diesen Wert in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dürfte sich vermutlich auch einiges in der Honorarstruktur für Freie ändern, wenn diese anstatt auf ein schmale Redaktionsbudget auf ein breiteres Budget zurückgreifen können, das direkt von Bürgern/Fonds bereitgestellt wird. In dem Fall, wenn Freie direkt von ihrem Publikum bezahlt werden, dürfte sich zumindest aus Freiensicht auch die Frage des kostenlosen Internetjournalismus ins Positive verändern.

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