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Zeit-Verlag: Gericht untersagt Autorenverträge

Von Redaktion • 03.06.10 • Thema: Gesetze & Urteile, Hintergrund, Honorare, Urheberrecht

(DJV-PM) 03. Jun. 2010 – Die Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser „Vereinbarung“ dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10). Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt. Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.

Mehr zum Thema findet sich auf der DJV-Homepage.

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