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10 Gründe, warum gerade Netzjournalisten und Blogger ein starkes Urheberrecht brauchen

Von Redaktion • 05.04.12 • Thema: Honorare, Markt/Vermarktung, News, Online, Urheberrecht

In der von Teilen der Netzwirtschaft ausgehenden “Diskussion” zum Zweck des Abbaus des Urheberrechts wird damit argumentiert, das Urheberrecht stehe im Widerspruch zu den Interessen einer modernen Netzgesellschaft. Das erinnert an die Forderung, das Umweltrecht bitte abzubauen, damit mehr Autobahnen und Kraftwerke gebaut werden können. Das Gegenteil ist allerdings richtig: Es braucht mehr Urheberrecht, um eine moderne Netzgesellschaft zu organisieren, genau wie es mehr Umweltrecht braucht, um vernünftige Autobahnen und Kraftwerke zur Verfügung stellen zu können.

Gerade für Journalisten, die im Netz arbeiten und auch eigene Netzprojekte arbeiten, ist das Urheberrecht unverzichtbar. Ebenso für Blogger, denn bereits heute verdienen nicht wenige Journalisten als Blogger ihren Lebensunterhalt..

Zehn Gründe:

1. Journalistische, selbst verfasste Inhalte sind im Internet ein Alleinstellungsmerkmal. Abschreiben, Beiträge zusammenstellen (aggregieren) und Fakten aneinanderreihen, kann jeder, zunehmend sogar Schreibroboter.

2. Die Originalität von Beiträgen ist ein weiterer Faktor, der Seiten und Angebote im Netz hervorhebt – Kreativität und Eigensinn zahlen sich also aus.

3. Wenn solche Inhalte ohne Erlaubnis auf anderen Seiten erscheinen (gleich ob kommerziell oder nichtkommerziell), führt das bei manchen Suchmaschinen zu einer Abwertung der eigenen Seite. Google bestraft (jedenfalls derzeit) Seiten mit “doppelten Inhalt” (Double Content), der auf mehreren Seiten angezeigt wird. Das bedeutet: Diejenigen, die Inhalte ungefragt übernehmen, schaden dem Urheber bzw. berechtigten Anbieter des Beitrags direkt (nicht allein nur wegen entgangenen Gewinns).

4. Auch solche Nutzer, die sich nicht (allein) von Suchmaschinen leiten lassen, werden Inhalte, der überall zu finden ist, nicht mehr beim eigentlichen Urheber/Anbieter anschauen, sondern dort, wo es gerade angezeigt wird – im sozialen Netzwerk, auf der Aggregatorenseite oder eben bei demjenigen, der ihn übernommen hat. “Bequemlichkeit ist Trumpf”, gilt auch im Netz.

5. Um die Rechte an den Beiträgen vor einer unberechtigten Übernahme zu schützen, ist ein starkes Urheberrecht erforderlich.

6. Eine Reihe von Netzjournalisten setzt auf “geschlossene” Inhalte, die nur Abonnenten, Vereinsmitglieder oder zahlenden Einmalkunden offen stehen. Für diese Netzjournalisten versteht es sich von selbst, dass sie der unerlaubten Offenlegung ihrer Informationen und Beiträge entgegentreten müssen. Rechtsgrundlage ist hier das Urheberrecht.

7. Auch Verlage versuchen durch umfangreiche Verträge und Geschäftsbedingungen, die Rechte zur umfangreichen Nutzung von ihren Autoren zu erhalten. Das macht den freien Journalisten die eigene (Netz-)Vermarktung unmöglich, nicht einmal als öffentliche Referenz soll die Nutzung des eigenen Beitrags möglich sein. Das kann nur durch den Ausbau, die Stärkung des Urhebervertragsrechts erreicht werden. Vergütungsregeln müssen leichter durchsetzbar werden, Honoraransprüche auch durch Verbandsklage realisierbar sein. Daher sind die Ausweitung und die Stärkung des Urheberrechts erfoderlich. Ganz bestimmt nicht durch dessen Abbau.

8. Es kann sein, dass Journalisten ganz bewusst auf die Verbreitung ihrer Ideen, Thesen oder kompletter Beiträge setzen, um sich so bekannter zu machen. Präsentationen auf Slideshare.net oder ganze Bücher auf scribd.com zur Verfügung stellen, kann ein Konzept sein. Aber auch hier gilt, dass dies ohne Namensnennung auch keinen Sinn macht. Auch dieser Anspruch wird durch das Urheberrecht gesichert. Zwar wird hier gerne mit so genannten “CC-Lizenzen” gearbeitet, doch einfacher durchsetzbar ist das deutsche Recht, jedenfalls bei Ansprüchen in Deutschland.

9. Gerade für freie Journalisten ist die (Online-)Reputation Geschäftsgrundlage. Es ist allgemein bekannt, dass kleinste Fehler, falsche Begrifflichkeiten oder verbale Ausrutscher zur medialen “Ausbürgerung” führen können, wenn die Medienwelt oder auch die Netzszene (im Extremfall beide) der Meinung sind, dass ein Autor vollkommen daneben liegt, extreme Positionen vertritt, Parteigänger oder schlichtweg inkompetent ist. Daher müssen Autoren die Kontrolle über ihre Beiträge behalten und damit Entstellungen verhindern können. Und wenn sich dennoch jemand am Beitrag vergreift, müssen sie – wie beispielsweise neulich im Fall eines freien Journalisten, der erfolgreich gegen das Magazin GEO vorging – für Verhunzungen ihrer Beiträge Schadensersatz geltend machen können, denn ohne solche Sanktionen lernt kein Medium hinzu. Publizisten – wie auch ganz normale Bürger – müssen auch die Möglichkeit haben, zu lernen und alte Beiträge zurückzurufen. Der Schutz gegen Entstellungen und das Rückrufrecht sind Elemente des so genannten “Urheberpersönlichkeitsrechts” (zu dem auch die Pflicht zur Namensnennung durch Verlage zählt, wenn das nicht anders gewünscht wurde), das vom Urheberrechtsgesetz geregelt wird. Diese Elemente werden aber durch die Forderungen nach der Einführung eines “Nutzerrechts auf Remix” in Frage gestellt. Das Recht auf Nutzer-Remix und freies “MashUp” werden beispielsweise gefordert von Matthias Spielkamp, irights.info, dem Rechtsanwalt Till Kreutzer, demnächst wieder auf der re:publica, und auch leitenden Redakteuren wie Dirk von Gehlen von jetzt.de. Es hilft dabei nichts, dieses Recht “nur” auf “nichtkommerzielle” Nutzungen zu “begrenzen” – angesichts der millionen-, wenn nicht milliardenstarken “Nutzergemeinde” läuft das darauf hinauf, dass ein Beitrag von jedermann verhunzt und entstellt werden kann – und zugleich die Möglichkeit der Korrektur eigener Positionen oder sogar die komplette Abkehr davon nicht mehr möglich sind. Damit werden Diskussionsteilnehmer zu Gefangenen ihrer Diskurs-Biografie. Viele Bürger, aber auch Publizisten wird das unbegrenzte, genehmigungsfreie Remixen durch x-beliebige “Nutzer” vom unbefangengen Debattieren abhalten. Ein starkes Urheberpersönlichkeitsrecht ist dagegen Grundlage für Freiheit, Positionen und Beiträge korrigieren oder gänzlich zurückziehen zu können. Wer die Praxis der Stasi und anderer Geheim- und Überwachungsdienste kritisiert, muss gerade auch gegen das freie “Nutzer-Remixrecht” und für ein starkes Urheberrecht eintreten.

10. Das Urheberrecht gewährleistet einen zeitlich langen Schutz für Beiträge. Eigene Archive sind Gold wert. Jeder, der Netzprojekte baut, weiß, dass Datenbanken jeder Art für Traffic sorgen. Aufmerksamkeit ist eine der Hauptwährungen gerade werbefinanzierter Online-Angebote (die inzwischen auch von vielen freien Journalisten betrieben werden). Freie Journalisten können in Datenbanken auch und gerade mit ihren eigenen Beiträgen wirtschaften. Doch ein solcher Fundus kann nur langfristig aufgebaut werden, über Jahre hinweg. Natürlich ist eine solche Datenbank auch nur dann von Wert, wenn sie nicht von x-beliebigen “Nutzern” parallel aufgebaut werden kann. Deswegen ist der langfristige Schutz von Beiträgen erforderlich. Ein starkes Urheberrecht schützt Beiträge bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers – so kann die eigene Datenbank im Alter noch erfolgreich verkauft werden, und die Einnahmen bessern die Rente auf. Daher ist ein starkes Urheberrecht mit langen Schutzfristen für Netzjournalisten wichtig. Die Forderung von Netzpolitikern nach einer Verkürzung der Schutzfristen gefährdet diese berechtigten Ansprüche.

Zusammenfassung: Sie sind Journalist/in im Netz? Wehren Sie sich gegen die gerade bei den so genannten Netzpolitikern populäre Entgegensetzung von Urheberrecht und moderner Netzwirtschaft. Auch und gerade Netzjournalisten, die für den Ausbau des Urheberrechts eintreten, sind Netzwirtschaft. Unser Rat: Melden Sie sich jetzt zu Wort, auch und gerade in den “Schlagt-das-Urheberrecht-Debatten” (bzw. “Macht-Urheberrecht-zum-Nutzerrecht”).

Sonst ist Ihr Geschäftsmodell, mit Journalismus im Netz Geld zu verdienen, schneller weg als Sie denken. Von “flattr” und Crowdfunding allein wird die große Mehrheit der Netzjournalisten nicht leben können. Glauben Sie nicht den digitalen Märchenerzählern.

Michael Hirschler, hir@djv.de

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5 Kommentare »

  1. Stehe ich voll dahinter !!!!!
    Erich Mauracher

  2. Auch ich ärgere mich schon lange über die Naivität, mit der die ach so trendigen neuen Piraten & Co. hier jedes Kind mit dem Bade ausschütten wollen. Nur, weil ein paar Beteiligte sich grotesk im Ton vergreifen (Filmfirmen, die Raubkopierer als “Verbrecher” bezeichnen) oder ACTA tatsächlich Einstiege in die umfassende Schnüffelei bietet, darf man bewährte Prinzipien noch lange nicht aufgeben. Und das Netz entwickelt derzeit eine brisante Dynamik, die ohne bewährte Spielregeln im puren Wildwest endet. Das kann niemand wollen – auch die “Schwarm-Intelligenz” nicht. Im Gegenteil.

  3. Eine sehr gute und richtige Argumentation.

    Mein Eindruck bei vielen Piraten, jungen Leuten und selbsternannten “Netzpolitikern” ist, dass sie aus reiner Konsumfreudigkeit und bei klammem Geldbeutel ohne Mühe und Gegenleistung alles umsonst haben wollen und die wahnwitzige Idee verfolgen, dass online Gestelltes damit automatisch vogelfrei wird.

    Was ich ins Fenster (= Internet) stelle, ist doch nicht automatisch zum Diebstahl freigegeben!!! Sondern zum Gucken. Mehr aber auch nicht.

    Die Diskussion zeigt nur einen erschreckenden Mangel an Allgemeinbildung. Es fehlt an simpelsten Rechtskenntnissen. Und vielleicht auch an der Erfahrung, wie mühsam es ist, Texte, Bilder, Musik und mehr zu erfinden, zu produzieren und (vor allem!) zu vermarkten. Um dann – gerade als Freier – ein paar Brosamen dafür zu bekommen.

    Nur: Wenn jemand dem wie auch immer gearteten Verteiler – vom Verlag bis zu meiner Website – meine Produkte klaut, habe ich rein gar nichts davon. Die Argumentation, dass “die” mit Madonna Millionen verdienen, so dass man schon mit bestem Gewissen die Musik anderer Labels oder kleiner Bands gigabyteweise klauen kann, bezeugt eher den Verstand von Fünfjährigen, aber nicht den von halbwegs gebildeten Jugendlichen und Erwachsenen.

    Man muss allerdings auch unseren lieben Verlagen den Vorwurf machen, dass sie durch das Verschenken auch unserer Leistungen im Internet diese Kostenloskultur und das wahnwitzige Denken der Raubkopierer und unbekümmerten Urheberrechtsverletzer erst möglich gemacht haben. Was man leicht digital kopieren oder konsumieren kann und was überall leicht verfügbar ist, hat seinen Wert verloren. Weil angeblich jeder schreiben und fotografieren kann…

    Wer aus herzergreifender Naivität fordert, dass meine Erben nach zehn Jahren die Rechte an meiner unter Umständen lebenslangen Arbeit verlieren: der soll dann auch sein ererbtes Haus nach zehn Jahren zum mietfreien Wohnen freigeben. Zwischen Immobilien und geistigem Erbe ist kein so großer Unterschied. Damit Geld zu sparen, Eigentum zu erwerben oder seinen Lebensunterhalt zu sichern, ist in jedem Fall legitim. Weil die, die sich das erarbeitet haben, das Recht darauf haben.

  4. „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.”

    (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 27, 2)

  5. Diese Argumentation ist weder gut noch richtig.

    Ich bin selbst als Autor zum großen Teil auf das Internet angewiesen. Ob ich durch das Urheberrecht mehr Geld verdiene? Nein. Tim O’Reilly hat dazu schon vor einiger Zeit einen ebenso schönen wie richtigen Satz gesagt:

    Obscurity is a far bigger threat than piracy.

    Wenn ich für Aufträge bezahlt werden möchte, muss mein Name zunächst einmal bei potenziellen Auftraggebern bekannt sein. Wenn jemand meine Beiträge kopiert, ist das nicht nur das beste Lob, sondern ein guter Weg, um ohne eigene Arbeit bekannter zu werden.

    Natürlich hilft es, wenn der Name Teil des Textes ist, aber in meiner Erfahrung funktioniert das wunderbar mit Texten, die als Creative Commons lizenziert sind. Es wird immer Negativbeispiele geben, aber zunächst einmal sollte man doch die Chancen sehen – und die sind groß.

    Wer für das Urheberrecht kämpft, hat noch nicht verstanden, dass es vor langer Zeit entwickelt wurde, als die digitale Vervielfältigung aller möglichen Inhalte noch nicht möglich war. Das Internet bietet unglaublich viele Möglichkeiten, und gerade freie Journalisten sollten doch kreativ genug sein, diese zu nutzen statt einfach nur überkommene Dinge zu verteidigen.

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